Ersatz für Hertz ML 280

Habe heute einen Konflikt-Fall bei PayPal eröffnet, sofort kam eine Nachricht

-----------------------------------------------------------------
Von Verkäufer – Toms Car HiFi08.11.2011 13:34 MEZ
Sehr geehrter Herr ... ,

wie auch bereits per Email mitgeteilt haben Sie den bestellten Artikel erhalten! Hier gibt es absolut keinen Diskusionsbedarf! Sollten Sie den Konflikt nicht schließen werden wir umgehend unsere Rechtkanzlei einschalten.

Von Verkäufer – Toms Car HiFi08.11.2011 13:34 MEZ
Sehr geehrter Herr ... ,

wie auch bereits per Email mitgeteilt haben Sie den bestellten Artikel erhalten! Hier gibt es absolut keinen Diskusionsbedarf! Sollten Sie den Konflikt nicht schließen werden wir umgehend unsere Rechtkanzlei einschalten.

Von Verkäufer – Toms Car HiFi08.11.2011 13:35 MEZ
Sehr geehrter Herr ... ,

wie ebreits per Email mitgeteilt haben Sie den bestellten Artikel nachweilsich erhalten. Sollten Sie das anzweifeln und den Konflikt nicht schließen werden wir die Angelegnheit an unsere IT Rechtkanzlei weiterleiten.

Von Käufer – Andre ... 08.11.2011 15:14 MEZ
Hallo,

wie oft den noch?

1. Sie haben einen anderen Artikel zugeschickt als auf der Internet Seite angegeben!

2. Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen => Ich habe das recht den Artikel zurück zuschicken, innerhalb der ersten 14. Tage !

3. Paket wird in den nächsten Tagen bei Ihnen eingehen, deswegen zu den 310,50 bitte noch die Versand kosten von 4,90€ hin zu fügen.

Von Verkäufer – Toms Car HiFi08.11.2011 15:19 MEZ
Sehr geehrter Herr ... ,

wir haben nun bereits MEHRFACH zu den Punkten 1-3 Stellung genommen. Sie sollten sich ein wenig besser informieren, bevor Sie auf Käuferschutz plädieren.

Selbst wenn (was nicht der Fall ist) es sich um einen legitimen Widerruf handeln würde hätte der von Ihnen eingerechte Vorgang eine duetliche Verzögerung zur Folge.

Wie dem auch sei.

Wir haben Ihnen mehrfach mitegeteilt wie sich der Sachverhalt in dieser Angelegenheit darlegt.

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen

Thomas ...
---------------------------------------

:stupid: :stupid: :stupid:
 
ach du scheisse, jetzt haste erstens die falschen bekommen und dann auch noch so einen stress...das ist net gut...doof das es so gelaufen ist, dann wünsche ich dir glück das es wenigstens halbwegs schmerzfrei zu ende geht
 
uA auch wegen solchen Sachen kann man nur daran erinnern:

**************************************
ACHTUNG:
****************************************
Leider sieht man
man in diversen
Internetauktionshäusern oder
bei Onlinehändlern immer
wiederAngebote von nicht
autorisierten Fachhändlern
zu besonders billigen Preisen!
Dort zu kaufen mag sicherlich
verlockend! sein! Allerdings
muss man sich dann auch
bewusst sein, dass wir als
Deutschlandvertrieb nicht für
Gewährleistungen und Service-
fragen Ihr Ansprechpartner sind!
Wir haben diese Produkte niemals
in Umlauf gebracht und sind daher
nicht verpflichtet, diesen Aufgaben
nachzukommen!

100%-igen Service von
elettromedia.de bekommen Sie
hingegen bei allen von uns
autorisierten Fachhändlern

John Ruskin
(englischer Sozialkritiker):
„…Das Gesetz der Wirtschaft
verbietet es, für wenig Geld viel
Wert zu erhalten. Nehmen Sie das
niedrigste Angebot an, müssen Sie
für das Risiko, das Sie eingehen,
etwas hinzurechnen. Wenn Sie dies
tun, dann haben Sie auch genug
Geld, um für etwas Besseres mehr
zu bezahlen.“

Das ist kein Plädoyer für überhöhte
Preise, aber Leistungen sollten
preiswert und nicht billig angeboten
werden. Fragen Sie sich daher in
Ihrem eigenen Interesse, warum
eine Leistung billig angeboten wird
und wo die Vorteile einer preis-
werten Leistung liegen könnten.
****************************************

elettromedia.de

Freigrafenweg 10 A
59348 Lüdinghausen

E-Mail: info@elettromedia.de" rel="external



So ganz umsonst hat elettromedia das nicht auf ihrer Startseite extra hervorgehoben :cry: :cry: :cry:


Gruß,
Andy.
 
Nicht unterkriegen lassen Andre. Meiner Ansicht nach bist du im Recht. Ansonsten schreib doch einfach mal die Forenanwälte an oder ruf direkt bei deinem Anwalt/deiner Rechtsschutz an.

Grüße

Flo
 
Ich denke, der TOM hat sich da zur Genüge im Voraus informiert.

Dürfte ne harte Nuss werden...



Gruß,
Andy.
 
Da bin ich gespannt, weil die Gesetzeslage da meines Wissens eindeutig ist...
 
Der Widerruf an sich is kein Problem - ich denke, es wird n Kampf ums "volle Geld" geben.


Gruß,
Andy.
 
Und auch da ist das Gesetz meines Erachtens eindeutig. Das meine ich.

Grüße

Flo
 
Sicher bekommt er das volle Geld wieder, les mal das aktuelle Gesetz was Widerruf angeht, die Übergangsfristen sind auch vorbei. Also neues Recht muss gelten. Forenanwalt wäre ne gute Idee, würde mich hier auch für die Rechtslage interessieren.
Und "tolle" Werbung für die Firma, oder Firmen...... :hammer:
 
Ja...klar...traurig für den Kunden....aber ich finde die Vorgehensweise des Händlers amüsant....
Wobei jetzt schon wieder jeder aufpassen muß was er hier sagt bzw. schreibt :evil:
 
§ 357 BGB ist da übrigens aufschlussreich. Dennoch würde mich eine fachliche Meinung interessieren.

Grüße

Flo
 
Ich habe das nur im Nebenfach studiert, also ohne Gewähr, aber im Grunde genommen ist das alles ganz einfach:

Ein Widerruf kann innerhalb von 14 Tagen (die Frist beginnt frühestens nach Erhalt der Widerrufsbelehrung, nicht aber vor Erhalt der Ware), ohne Angabe von Gründen, entweder in Textform oder durch einfache Rücksendung der Ware erklärt werden.
Der Widerruf verpflichtet den Käufer (falls noch nicht geschehen) die bereits erhaltene Ware an den Verkäufer zurückzuschicken - und den Verkäufer, den bereits erhaltenen Kaufpreis zurückzuerstatten.
Der Verkäufer kann allerdings diese Rückerstattung mindern, dann (und nur dann) wenn der Artikel Gebrauchsspuren aufweist, die über das hinausgehen, was beim 'anprobieren' im Laden üblicherweise entstanden wäre. Das ist natürlich nicht ganz eindeutig, grundsätzlich gilt aber, dass zB. geöffnete Verpackungen (außer zB. bei versiegelten CDs), Plastiktütchen etc. kein Problem sind. Abgerissene Etiketten (bei Kleidungsstücken zB.), Kratzer/Macken oder komplett fehlende/stark beschädigte OVPs nicht (nur mal so als Beispiel).
Bevor man Sachen zurückschickt bietet es sich daher an, immer Bilder davon zu machen, in welchem Zustand sich die Sachen befinden - um im Zweifellsfall nen Nachweiß zu haben (und natürlich, gut darauf aufzupassen).
Es bietet sich auch an, solche Widerrufserklärungen immer möglichst 'schnörkellos' zu machen - sinngemäß einfach "Hiermit widerrufe ich." - um sich da irgendwelche Diskussionen von vornherein zu sparen. Das das was er geliefert hat nicht dem entspricht, was du bestellt hast spielt beim Widerruf nur dann ne Rolle, wenn der Warenwert unter 40€ liegt, weil du dann trotzdem die Rücksendekosten erstattet bekommst - das geht sonst nur bei nem Warenwert größer 40€ (auch sowas sollte man dokumentieren, um im Zweifellsfall nen Nachweis zu haben - wenn die Sachen erstmal zurückgeschickt sind ists zu spät).
Und so eine 'restocking-fee' (ist zB. bei den Amis üblich) gibts beim Widerruf einfach nicht.

Solange du also innerhalb der 14 Tage gehandelt hast ist das alles ganz einfach. Der Händler hat seinen Artikel zurück und du bekommst von ihm das Geld wieder. Das 'warum' ist dabei absolut unerheblich.
Wenn er sich dann querstellt ist der Schritt zum eBay-Käuferschutz (falls verfügbar) auf jeden Fall der richtige. Wenn der Fall dann innerhalb (ich glaube) 10 Werktagen nicht zu deiner Zufriedenheit gelöst wird, geht es dann eben an den Käuferschutz.
Also einfach ruhig bleiben und von dem größen Säbelrasseln nicht beeindrucken lassen.
Wichtig ist dabei nur, jegliche Kommunikation mit dem Verkäufer innerhalb der ebay-Nachrichtenfunktion abzuwickeln, und - auf jeden Fall - den Nachweiß für die Rücksendung (immer versichert und mit Sendungsverfolgung) zu behalten (den kann ebay in solchen Fällen durchaus einfordern).

Schlimmstenfalls kann er dann noch behaupten, die Sachen wären irgendwie beschädigt - und die Rückerstattung entsprechend mindern. Wenn du keine Fotos der Sachen gemacht hast, stehst du dann blöd da, im Zweifellsfall muss er solche Beschädigungen aber auch nachweisen können. Ich zumindest würde darüber einfach mal kein Wort verlieren, um ihn nicht noch auf dumme Gedanken zu bringen.

:bang:
 
Er liesst doch sicher mit hier...... :hammer:

Gelten wird Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie die Pflichten gem. § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Unser Anwalt hat unsere aktuelle Widerrufsklauseln aktuell umgeändert.
Wie gesagt, es gab eine große Änderung und deren Übergangsfrist galt bis zum 3. oder 04.11.2011 soweit ich weiß.

Tip: http://haendlerbund.de/hinweisblaet...stellung-widerrufsbelehrung-fassung-2010-2011

Evtl. hier doch mal unsere Forenanwälte fragen da eine Rechtberatung unsererseits eh eher unzuverlässig und ich meine gar nicht zulässig wäre ?


Die Widerrufsbelehrung hast Du genau durchgelesen und die stimmt auch, und Du hast das auch so umgesetzt wie das verlangt wird ?
Zur Not der mal auf den Zahl fühlen.... ;) aber normal hat inzwischen jeder Händler nen Anwalt der da hinten dran steht.
Und aufgrund dieser Rechtslage bin ich ganz froh das ich keinen richtigen Onlieshop hab :thumbsup:
 
Och Ralf - das mit den Anwälten beim Online-Shop kostet einmal richtig Asche und danach n paar Euro im Monat - dann is man als Shopbetreiber ausm "Gröbsten" draussen...

Finden kann irgendein suchender Anwalt sicher immer irgendwas...


Aber im Endeffekt steht bei solchen Aktionen zum Schluss doch nur einer "dumm da"... :hammer:



Gruß,
Andy.
 
Zurück
Oben Unten