Ich habe das nur im Nebenfach studiert, also ohne Gewähr, aber im Grunde genommen ist das alles ganz einfach:
Ein Widerruf kann innerhalb von 14 Tagen (die Frist beginnt frühestens nach Erhalt der Widerrufsbelehrung, nicht aber vor Erhalt der Ware), ohne Angabe von Gründen, entweder in Textform oder durch einfache Rücksendung der Ware erklärt werden.
Der Widerruf verpflichtet den Käufer (falls noch nicht geschehen) die bereits erhaltene Ware an den Verkäufer zurückzuschicken - und den Verkäufer, den bereits erhaltenen Kaufpreis zurückzuerstatten.
Der Verkäufer kann allerdings diese Rückerstattung mindern, dann (und nur dann) wenn der Artikel Gebrauchsspuren aufweist, die über das hinausgehen, was beim 'anprobieren' im Laden üblicherweise entstanden wäre. Das ist natürlich nicht ganz eindeutig, grundsätzlich gilt aber, dass zB. geöffnete Verpackungen (außer zB. bei versiegelten CDs), Plastiktütchen etc. kein Problem sind. Abgerissene Etiketten (bei Kleidungsstücken zB.), Kratzer/Macken oder komplett fehlende/stark beschädigte OVPs nicht (nur mal so als Beispiel).
Bevor man Sachen zurückschickt bietet es sich daher an, immer Bilder davon zu machen, in welchem Zustand sich die Sachen befinden - um im Zweifellsfall nen Nachweiß zu haben (und natürlich, gut darauf aufzupassen).
Es bietet sich auch an, solche Widerrufserklärungen immer möglichst 'schnörkellos' zu machen - sinngemäß einfach "Hiermit widerrufe ich." - um sich da irgendwelche Diskussionen von vornherein zu sparen. Das das was er geliefert hat nicht dem entspricht, was du bestellt hast spielt beim Widerruf nur dann ne Rolle, wenn der Warenwert unter 40€ liegt, weil du dann trotzdem die Rücksendekosten erstattet bekommst - das geht sonst nur bei nem Warenwert größer 40€ (auch sowas sollte man dokumentieren, um im Zweifellsfall nen Nachweis zu haben - wenn die Sachen erstmal zurückgeschickt sind ists zu spät).
Und so eine 'restocking-fee' (ist zB. bei den Amis üblich) gibts beim Widerruf einfach nicht.
Solange du also innerhalb der 14 Tage gehandelt hast ist das alles ganz einfach. Der Händler hat seinen Artikel zurück und du bekommst von ihm das Geld wieder. Das 'warum' ist dabei absolut unerheblich.
Wenn er sich dann querstellt ist der Schritt zum eBay-Käuferschutz (falls verfügbar) auf jeden Fall der richtige. Wenn der Fall dann innerhalb (ich glaube) 10 Werktagen nicht zu deiner Zufriedenheit gelöst wird, geht es dann eben an den Käuferschutz.
Also einfach ruhig bleiben und von dem größen Säbelrasseln nicht beeindrucken lassen.
Wichtig ist dabei nur, jegliche Kommunikation mit dem Verkäufer innerhalb der ebay-Nachrichtenfunktion abzuwickeln, und - auf jeden Fall - den Nachweiß für die Rücksendung (immer versichert und mit Sendungsverfolgung) zu behalten (den kann ebay in solchen Fällen durchaus einfordern).
Schlimmstenfalls kann er dann noch behaupten, die Sachen wären irgendwie beschädigt - und die Rückerstattung entsprechend mindern. Wenn du keine Fotos der Sachen gemacht hast, stehst du dann blöd da, im Zweifellsfall muss er solche Beschädigungen aber auch nachweisen können. Ich zumindest würde darüber einfach mal kein Wort verlieren, um ihn nicht noch auf dumme Gedanken zu bringen.
