Was sagt der Tüv dazu... eure Erfahrungen...

Gelernt: Technischer Zeichner Fachrichtung Holztechnik
Hauptberuflich: stellv. Stationsleitung an einer Tankstelle (Büro-Job)
Nebenberuflich: Netzwerk Administrator in einem Pflegeheim
ganz Nebenberuflich: selbstständig mit Computer-Nothilfe und Vertrieb von Hard- und Software

Hat also gar nix mit Auto zu tun :hammer:

Aber mein Hobby ist das Auto! Hab schon in erwägung gezogen eine Umschlung zum KFZ´ler zu machen :keks:

Gruß Chris
 
net schlecht.
ich studier jetzt mein letztes semester kfz-technik, aktuell knorr bremse münchen als werkstudent
 
kenn ich aber auch von woanders, Peugeot 206 und 206 GT, vorderes Kennzeichen ist zu tief, schon im Serienzustand kaum legal, die von PSA haben eine Ausnahmegenemigung, normalerweise wäre eine Tieferlegung nicht möglich, aber alle tiefergelegten 206'er (mit geprüften Bauteilen) haben TÜV obwohl das Kennzeichen 100mm über die Straße kauert....

wie sagt Tadzio immer: "Nichts hält solange wie ein Provisorium!" :keks:
 
@druide: Stimmt, das ist mir schon zum verhängnis geworden. Bei etwas hohen Randsteinen/Parkbegrenzer hab ich das vordere Nummernschied bereits zweimal verloren :eek: Dabei hat mein auto ned mal tieferlegung, auser jene dies umsonst gab :hammer:

Scheinbar jetzt völlig im OT ;)

Dein Kommentar hab ich übrigens nicht gesehen gehabt, also dazu noch was: Wenn der Prüfer gegen das gesetz gehandelt hat, dann hänger ER drinn und nicht du. Das ist ein grosser Unterschied. Wenn du die notwendigen Prüfungen gemacht hast, welche einen Umbau egal welcher Art benötigen, dann ist man selber aus dem Schneider sofern einem nicht grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In jedem Fall muss die Versicherung beweisen das es wegen diesem Umbau zum Unfall kommen konnte oder aber diesen besonders schlimm gemacht hat. Klar das die versicherung alles versucht dir oder dem Prüfer etwas anzuhängen. Wenn du im Sinne des Gesetzes, also der Fahrzeugprüfung gehandelt hast, kann sie dir aber nichts anhängen, sondern höchstens versuchen dir das anzuhängen, wird aber, wenn du dich ernsthaft wehrst, sicher nicht durchkommen.
Wenn sie dem Prüfer grobes Fehlverhalten nachweisen, dann kommt er oder die Firma an die Kasse, nicht du, ausser du hättest seinen Entscheid mit irgendwelchen Mitteln beeinflusst. Im übrigen sind die Vorschriften in der Schweiz wohl eher härter als milder ;)

@Stephan:
Das hat ja alles seine richtigkeit. Auch wenn das auto die betriebserlaubnis verliert, muss es bei einem Unfall doch in zusammenhang mit diesem stehen damit du belangt werden kannst.

Zurück zum A-Brett:
Wie bereit gesagt, vor dem Umbau die nötigen Abklärungen treffen ob alles im gesetzlichen Rahmen ist. Danach direkt überprüfen lassen und möglichst belegen wie es gemacht wurde.
Für Airbags, wenn das auto welche hat, gibt es Sattler mit spezieller Ausbildung welche Airbags bzw. deren Abdeckung vernähen dürfen. Auch mit Gutachten. Alles nicht ganz günstig, aber alles im gesetzlichen Rahmen machbar und auch im Falle eines Unfalles bist du abgesichert.

Grüsse Weingeist
 
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