Was sagt der Tüv dazu... eure Erfahrungen...

Ich würde mich da aber auf Spekulationen oder ''Wunschurteile'' nicht verlassen.

Lieber so gut es geht abklären und dann basteln.

Und wenn garnicht anders geht. Einfach drauf los basteln und am ende damit rechnen dass man einiges abändern muss um Tüv zu bekommen :stupid:
 
Also über so sachen würde ich mir keine gedanken machen! Es gibt so viele leute die a-bretter Umbauen oder Neubauen und die haben alle tüv und das ohne problemme.
Außerdem wenn man alles beachten würde laut tüv, dürfet man garnix machen was ausergeöhnlich ist. Aber das muß jeder für sich wissen was man macht und was nicht.

Mfg Jens
 
ich versteh die aufregung auch nicht, ist doch egal ob es sich um ein a brett handelt oder um die türe oder den kr ausbau...

glaubt ihr im ernst, dass der typ vom tüv weiß wie das a brett von JEDEM pkw aussieht? oder sich die arbeit macht das im vorfeld zu eruieren??? ich glaube nicht. wenn mans nicht grad so macht wie bsp.weise alpine, dass man die 16er vollkommen offen sieht sondern da nen gitter und / oder stoff drüber macht, dann interessiert das niemanden... :stupid:

also bevor ich mir JE gedanken darüber mache was der tüv zu meinen arbeiten sagt... ach egal, ich werd mir da NIE gedanken drüber machen... :thumbsup:

lg reandy
 
also ich studier den scheiß (fahrzeugtechnik) bin quasi auch bis auf zwei prüfungen fertig und kann dir nur davon abraten das armaturenbrett selber zu bauen.

wichtiger als tüv oder sonst wer ist der hersteller des pkw, da bei diesem die produkthaftung liegt.
gibt dieser keine freigabe zb für andere rückleuchten, der tüvler sagt aber ja bassd scho, steht er mit einem bein im gefängnis.

ich würds einfach so lassen.

es heißt aber nicht, dass man keine teile ändern darf. ein generelles ich änder was und dann erlischt die abe gibt es in D auch nicht. mal die tassen im schrank lassen.

spätestens, wenn der tüv oder dekra einen crashnachweiß verlangt is vorbei.
bei einem aus einem anderen pkw genommenen abrett ist der beweiß gegeben durch crashtests im herstammenden fahrzeug.
 
stevie_81 schrieb:
... bei einem aus einem anderen pkw genommenen abrett ist der beweiß gegeben durch crashtests im herstammenden fahrzeug.

Naja da ich auch in der Automobil branche tätig bin ( jedoch nur Techn. Zeichner / Konstrukteur ) weiß ich aus eigener FEM und Testerfahrung, das ein geändertes A-Brett ( auch ein Orig aus einem anderen FZG ) SEHR WOHL auch gefährlich sein kann! ( Anderer Kopfaufschlagsbereich, evtl Kanten o.Ä. )

Würde mal zum Tüv gehn und fragen was er dazu sagt, wenn ers dir schriftlich gibt bist DU aus dem Schneider!
Fals dir das zu blöde ist:

No Risk No Fun, theoretisch dürftest du nicht einmal Bitumen / Butyl in die Tür pappen weil du dadurch die Knautschzonen veränderst ( Sicherheits relevanter Bereich )
 
nö^^ aber bei nem BMW Zulieferer in der Nähe von Regensburg ;) (Momentan zuständig für Kopfstützen F01 (Müsste der neue 7er sein ) und F07(ka wie die "Volksübliche" Modellbezeichnung ist , glaube das der neue 5er ) )
 
Also das Pfuschen will ich nicht anfangen, also mit sachen rum fahren wo ich weis das es illegal ist.

Und ich glaube auch das es so oder so auffällt wenn da ein anderes Armaturenbrett oder ein Selbstbau drin wäre, steht doch an jeder Ecke ein B Corsa...


Außerdem hab ich wenig Lust das mir Grün Weiß dann alle pups lang die Karre Stilllegt.


Mal sehn, der Termin bei der Dekra steht, mal schauen was der Mann dort dann sagt...
 
@ kellerklausi bist du zufällig dann bei faurecia?
wenn ja, wie schautsn da mit jobs aus?
 
stevie_81 schrieb:
@ kellerklausi bist du zufällig dann bei faurecia?
wenn ja, wie schautsn da mit jobs aus?

:effe: :effe: Faurecia lauter pfeifen^^ Kunde von uns *g*
Ansonsten sag ich lieber nichts dazu, danke Für den Tipp :wall: :hammer:

@Topic

Bitte Berichten
 
mad_ung schrieb:
Also das Pfuschen will ich nicht anfangen, also mit sachen rum fahren wo ich weis das es illegal ist.

Und ich glaube auch das es so oder so auffällt wenn da ein anderes Armaturenbrett oder ein Selbstbau drin wäre, steht doch an jeder Ecke ein B Corsa...


Außerdem hab ich wenig Lust das mir Grün Weiß dann alle pups lang die Karre Stilllegt.


Mal sehn, der Termin bei der Dekra steht, mal schauen was der Mann dort dann sagt...

Karre stilllegen geht nur wenn du etwas angebaut hast das

- andere Verkehrsteilnehmer gefährdet
- das Abgasverhalten verändert
- die Lautstärke verändert (Abgasanlage oä.)

andere möglichkeiten gibt es nicht ein auto stillzulegen! steht in der StVZO

Einfach mal beim TÜV fragen, alles andere ist spekulation! wobei der TÜV auch mal falsch liegen kann. Was eventuell noch eine Idee wäre. Im Autoextrem.de Forum unter TÜV-Fragen diese frage zu stellen. Da sind viele aSS (amtlich Anerkannte Sachverständige) unterwegs die dort in ihrer Freizeit fragen beantworten. Der User "Dickie" ist jemand der viel viel kompetenz an den Tag legt und sich wirklich auskennt.

Gruß Chris
 
oh doch, es gibt noch andere, die nicht in der Stvzo stehen.

und auch ich habe hier fachliche kompetenz
 
und woher soll der Bürger dann wissen, was erlaubt ist und was nicht?! Wer ja klasse wenn es 30 Bücher gibt in denen etwas steht aber der Bürger da gar nicht rankommt...

Fakt ist, die Betriebserlaubnis des Autos erschlischt nur bei den o.g. Punkten und nur bei einer erloschenen BE kann/muss ein Auto stillgelegt werden.

Wo stehen denn noch andere? Muss ja für jeden Bürger frei einsehbar sein

Gruß Chris
 
nein, muß nicht für den bürger frei einsehbar sein.

du kannst zb die sichtkonzeption, die von hersteller vorgegeben und festgelegt ist ändern ohne, dass du eine deiner drei genannten punkte beeinflusst.

glaub mir, wir haben im fahrzeugtechnikstudium genügend möglichkeiten gesehen, ein auto still zu legen. und viele davon entsprechen nicht oben genannten punkten.
mach dir rote leuchten hinten rein, mit abe uns ce zeichen, die keine reflektoren haben, kleb die klebereflektoren net hin und ich versicher dir, wenn du zum richtigen prüfer kommst, legt er das auto an ort und stelle still. das zb eine möglichkeit, die keinem deiner punkte oben entspricht.

denn nicht die stvzo alleine regelt wann und warum eine abe erlischt. alleine die regeln zur lte (lichttechnischen einrichtung an pkws) hat ca. 300 seiten. da steht zb drin, dass der seitenblinker eine mindesthöhe haben muß.

jedes auto wird vor markteinführung durch eine prüforganisation abgenommen (die zahl in den scheiben sagt das land wo). änderungen müssen ja eben deswegen eingetragen werden oder durch abe gesichert sein. denn die prüforganisationen sollten die regeln kennen.
daher sind sie für jeden frei einsehbar.
 
stevie_81 schrieb:
glaub mir, wir haben im fahrzeugtechnikstudium genügend möglichkeiten gesehen, ein auto still zu legen. und viele davon entsprechen nicht oben genannten punkten.
mach dir rote leuchten hinten rein, mit abe uns ce zeichen, die keine reflektoren haben, kleb die klebereflektoren net hin und ich versicher dir, wenn du zum richtigen prüfer kommst, legt er das auto an ort und stelle still. das zb eine möglichkeit, die keinem deiner punkte oben entspricht.

Doch die aufgeführten sachen sind in dem Punkt (andere Verkehrsteilnehmer gefährdet ) mit drinne da wenn deine Rückleuchten nicht Reflektieren dort jemand in dein Parkenden Auto reinfahren kann da er ohne Reflektoren das Heck nicht sieht :effe: :beer: .

Mfg Jens
 
wollt ich auch gerade sagen :D

die lichttechnischen prüfpunkte sind für den autofahrer nicht relevant sondern für das lichttechnische institut das die leuchten prüft und freigibt. der autofahrer muss nur gucken mhh ist da ein e zeichen dran oder nicht. wenn ein e zeichen dran ist, dann muss das seine richtigkeit haben.

wird bestimmt ne ellenlange diskussion werden :hammer:

gruß chris
 
schon mal nen alfa richtig tief gemacht?
da is dann der blinker zu tief, das problem liegt dann beim besitz, halter oder wie auch immer.

die diskussion wird net lang.
ich sag nix mehr dazu, das immer leute gibt, die meinen alles besser zu wissen.
aber gut.
soll er sein abrett bauen, wenn der tüv nix sagt und er keinen unfall damit hat störts eh keinen.
 
das mit den blinker stimmt, aber da gibt es für die leisten unterhalb der scheinwerfer "blinkeinsätze" dann gehts tiefer... würd zwar nie nen alfa tiefer legen, weil die eh schon tiefer sind... meine mum hat einen 147er selespeed, eh schon sportfahrwerk, das genügt...

lg reandy

aber das is jetzt echt OT ;)
 
stevie_81 schrieb:
schon mal nen alfa richtig tief gemacht?
da is dann der blinker zu tief, das problem liegt dann beim besitz, halter oder wie auch immer.

die diskussion wird net lang.
ich sag nix mehr dazu, das immer leute gibt, die meinen alles besser zu wissen.
aber gut.
soll er sein abrett bauen, wenn der tüv nix sagt und er keinen unfall damit hat störts eh keinen.

das ist zwar richtig, sollte aber in der praxis nicht vorkommen. Tieferlegungsfedern oder auch komplett Fahrwerke gibt nur mit TÜV Teilegutachten. Also musst du es beim TÜV vorführen. Nur stehen in diesen TGA´s auch Auflagen drin und da ist dies, wenn wirklich zu tief sein sollte, vermerkt.
Beispiel: Bei den ganzen Peugeots ist das Kennzeichen "sacktief" laut StVZO darf das Kennzeichen nicht tiefer als 20cm überm Boden baumeln. Dies ist auch als Auflage in den TGA´s vermerkt.

Bei meiner Rad-Reifen Kombi wahr auch als Auflage das die falls die freigängigkeit nicht gegeben ist Karosserieumbauarbeiten durchgeführt werden müssen.

Klar, würde der TÜV es trotzdem eintragen sei es Rad-Reifen Kombi, Tieferlegung oder sonst was und es passt was nicht, ist der Halter bzw. Fahrer dran.

Und zum A-Brett

mitm TÜV abklären und wenn der NEIN sagt dann das gewissen entscheiden lassen oder hinterfragen warum bzw. was möglich ist.

gruß Chris
 
und beim einser bmw verdeckt die ahk das hintere kennzeichen, aber mit ausnahmegenehmigung möglich.

und ich kenn an alfa, der trotz fahrwerk vom markentuner nichts eingetragen bekam, weil blinker zu tief. ja scheiß tag erwischt bei der dekra.

chris was machst du beruflich?
 
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