@druide: Stimmt, das ist mir schon zum verhängnis geworden. Bei etwas hohen Randsteinen/Parkbegrenzer hab ich das vordere Nummernschied bereits zweimal verloren

Dabei hat mein auto ned mal tieferlegung, auser jene dies umsonst gab
Scheinbar jetzt völlig im OT
Dein Kommentar hab ich übrigens nicht gesehen gehabt, also dazu noch was: Wenn der Prüfer gegen das gesetz gehandelt hat, dann hänger ER drinn und nicht du. Das ist ein grosser Unterschied. Wenn du die notwendigen Prüfungen gemacht hast, welche einen Umbau egal welcher Art benötigen, dann ist man selber aus dem Schneider sofern einem nicht grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In jedem Fall muss die Versicherung beweisen das es wegen diesem Umbau zum Unfall kommen konnte oder aber diesen besonders schlimm gemacht hat. Klar das die versicherung alles versucht dir oder dem Prüfer etwas anzuhängen. Wenn du im Sinne des Gesetzes, also der Fahrzeugprüfung gehandelt hast, kann sie dir aber nichts anhängen, sondern höchstens versuchen dir das anzuhängen, wird aber, wenn du dich ernsthaft wehrst, sicher nicht durchkommen.
Wenn sie dem Prüfer grobes Fehlverhalten nachweisen, dann kommt er oder die Firma an die Kasse, nicht du, ausser du hättest seinen Entscheid mit irgendwelchen Mitteln beeinflusst. Im übrigen sind die Vorschriften in der Schweiz wohl eher härter als milder
@Stephan:
Das hat ja alles seine richtigkeit. Auch wenn das auto die betriebserlaubnis verliert, muss es bei einem Unfall doch in zusammenhang mit diesem stehen damit du belangt werden kannst.
Zurück zum A-Brett:
Wie bereit gesagt, vor dem Umbau die nötigen Abklärungen treffen ob alles im gesetzlichen Rahmen ist. Danach direkt überprüfen lassen und möglichst belegen wie es gemacht wurde.
Für Airbags, wenn das auto welche hat, gibt es Sattler mit spezieller Ausbildung welche Airbags bzw. deren Abdeckung vernähen dürfen. Auch mit Gutachten. Alles nicht ganz günstig, aber alles im gesetzlichen Rahmen machbar und auch im Falle eines Unfalles bist du abgesichert.
Grüsse Weingeist