Was sagt der Tüv dazu... eure Erfahrungen...

mad_ung

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Hallo

Ich beschäftige mich zur Zeit mit dem Umbau, bzw. neuaufbau meines Autos...

Dort plane ich natürlich auch einen schönen Hifi Ausbau, bei welchem ich neben dem Kofferraum auch die Tür und Seiten verkleidungen sowie am liebsten auch das Armaturenbrett komplett um bzw. am aller liebsten neu bauen würde.


Nun ist für mich die Frage, was sagt wohl der Tüv zu einem selbst gebautem Armaturenbrett, dieses soll dann zwar mit Leder und Alcantara bezogen werden, jedoch besteht es dann aus MDF, MPX und GFK...

Gibt es da hier erfahrungswerte zu dem Thema?

Auch habe ich mal gehört das wohl beim Kofferraumausbau bestimmte Sachen beachtet werden müssen, da ansonsten wohl eine abnahme vom Tüv erfolgen muss...


Bei örtlichem GTÜ Mann war ich schon, nur der sagt zu allem "nein geht nicht" weil der keinen Bock hat sich zu informieren, zur Dekra will ich noch nur Sitzt da keiner in meiner Nähe :wayne:
 
Hi,

will nicht als spießiger spielverderber dastehen aber bevor ich mir überlege, was der TÜV zu meinem Armaturenbrett sagt, würde ich mir Gedanken machen, was ich oder mein Beifahrer nach einem Unfall dazu sagen könnte.

Gruß, Mirko
 
ich weis nicht um welches fahrzeug es sich handelt. Aber wenn airbags im spiel sind kannst du dort NICHTS machen. Außer sie werden ordnungsgemäß ausgetragen.

Aber einen airbag wegen optischen gründen zu opfern finde ich schon sehr fragwürdig.
 
Er schreibt aber nirgends, daß er den Airbag deaktivieren müchte.
Nur, daß er mit Holz und GFK rumwerkelt...
 
Hi
ich würde ein paar Zeichnungen und Skizzen anfertigen und dann zum Tüv/Dekra gehen.
Die Leute können sich sonst nichts vorstellen und lehnen schon vorher ab.
(ist der einfachste Weg)
Steffen
Aber was für Auto?
 
öhm gibt doch einige die ihr armaturenbrett schon umgebaut haben, bzw es komplett neu gebaut haben. mir fällt da spontan der dirk aus fulda ein, er hat in seinem calibra ein komplett neues armaturenbrett gebaut, vielleicht versuchst du mal mit ihm zu sprechen.

http://www.fuldagaeng.de/ <-- da findest ein paar infos


bis dann Phil
 
also beim armaturenbrett habe ich keine erfahrungen, aber zum thema kofferraumasubau habe ich in einer einbauwerkstatt (in österreich, keine ahnung wie es in germany ist) einmal gehört, dass der ausbau vom beim tüv eingetragen werden muss sobald ein teil davon mit dem blech des kfz verschraubt ist. ob was wahres dran ist kann dir vermutlich der tüv sagen :)

das ärgste was ich jemals live erlebt hatte, war, dass der tüv eine abnahme verweigerte und als voraussetzung ein härteres fahrwerk und stärkere bremsen nannte, der ausbau des netten herren hatte ein paar hundert kilo
 
Das Auto wird wenn´s mal wieder fertig ist ein Corsa B...

Hab da eine Ruine geschenkt bekommen, soll halt mehr oder weniger ein schön Wetter Auto fürs Wochenende werden, aber noch einiges an arbeiten zu erledigen.

Außen nur dezent, gleichzeitig aber bullig und sportlich, aber nicht zu extrem, will die Form nicht versauen.


Aber innen wollt ich mich austoben, das Problem ist halt das er nen Beifahrer Airbag hat, welcher aber glaube ich sowieso einen Schuß weg hat und ich keine Lust habe einen neuen zu verbauen, also sollte der schon raus...

Ich möchte eben ein Teil der Lautsprecher im Armaturenbrett unterbringen, was so nur sehr schwer geht... und dazu noch den Tachohügel in die Mitte versetzen sowie links und rechts einen Monitor verbauen.


Das Problem ist halt das dieses Auto keine Trailer Queen werden soll, sondern ich es mit ganz normaler Straßenzulassung bewegen möchte.


Mit Skizze sieht´s da aber auch eng aus, da meine Ideen im Kopf entstehn und dort auch bis zur vollendung bleiben... hab leider nicht die fähigkeiten diese auf Papier zu bekommen.


Naja muss ich doch mal schauen was die Dekra sagt, aber die haben erst in 4 Wochen zeit für mich... :stupid: und mir juckt´s schon in den Fingern da an Material alles da ist.... :wall:
 
kompletter neubau des armaturenbretts muß folgende bedingungen, die der hersteller in endlosen tests nachweißt erfüllen:
- sichtkonzeption
- bedienungskonzeption
- crashverhalten

die dürftest du niemals einhalten können.
daher wird der tüv dir hier niemals ne eintragung machen.
außer du gehst den aufwendigen teuren weg die als hersteller in die papiere eintragen zu lassen. somit mußt du die sachmängel und produkthaftung übernehmen. was dich zu 99% irgendwann in den ruin treiben wird.
 
Die Welt ist voller Regeln.
Regeln sind da um gebrochen zu werden xD

Man kann ja nett mal mehr ne Leuchte wechseln ohne gleich gegen irgendwas zu verstoßen :P
 
Dreadsign schrieb:
Man kann ja nett mal mehr ne Leuchte wechseln ohne gleich gegen irgendwas zu verstoßen :P

MIST! Ich habe gerade in den letzten Wochen 2 Birnen gewechselt. Hoffentlich hats keiner gesehen und mich angezeigt!!

Gruss
 
meine Fre**e, das ist doch immer das gleiche.... :stupid:

Leute, wenn ihr einen MT in euer A-Brett baut habt ihr ein Orginalteil verändert, genau so die Leute die einen Knopf oder Schalter ins Lenkrad einmodellieren = Orginalteil verändert = erloschene BE = kein VErsicherungsschutz

so langsam schneits bei denen im Büro :wall: :ugly:

versuche dir doch ein anderes A-Brett zu suchen, viele Polo und Golf 1/2 Fahren bauen sich das Audi TT Brett ein, oder ich hab schon ein BMW Brett in einem Opel gesehen usw usf.

vieleicht wäre das eine bessere Möglichkeit?

GRuß Micha
 
@ Druide...

Meinst du nicht das ist das selbe wie wenn ich mir ein eignes baue?

Weil ich glaub kaum das ein Armaturenbrett z.B. aus dem TT ohne anpassungen in einen B Corsa paßt...

Somit --> Orginalteil verändert = erloschene BE = kein VErsicherungsschutz


Also bringt mir das auch nüscht, selbes Problem in einer anderen verpackung...


Glaub ich wander aus... kack Deutschland mit seinen Bestimmungen und Vorschriften! :stupid:
 
Also das mit dem Verändern ist so ne Sache, auch die Versicherung kann nicht einfach sagen genau DAS hat den Unfall gemacht bzw. so schlimm gemacht. Das ist ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Die müssen es dir auch beweisen das es genau deswegen sco schlimme war. So einfach ist es nun auch wieder nicht. Wenn das ganze offiziell auch abgenommen und geprüft wird sowieso nicht. Die ganzen Tuningsachen mit Prüfzertifikat darf man ja auch verwenden ohne das der Schutz weg ist. Also immer etwas realistisch bleiben.

Also alles sauber vorher abklären, bei wilden sachen ein undbedenklichkeitsgutachten holen und gut ist. Schnippeleien an der Karosserie am besten mit dem Fhz-Hersteller abklären usw.

Grüsse Weingeist
 
Urs, so läuft das bei uns nicht, in D ist es einfach so wie ich es geschrieben habe, LEIDER! das es dennoch eingetragen wird ist die andere Seite der Medaille

Was meinst du was passiert wenn es zu einem VErsicherungsfall kommt mit hohen Sachschaden?? da werden die Gutachter nach Dingen suchen wo die VErsicherung sich rauswinden kann, und wehe du hast was illegales am Auto!

Man kann bei uns vieles machen, aberwie ich versucht habe eine Fernbedienung in das LEnkrad einzulassen (also ich war vorher beim Sachverständigen um mir das bestätigen zu lassen, das er es auch einträgt) war ganz schnell schluß bei ihm, gena das gleiche Affentheater beim beziehen von Airbags, also ich meine so richtig vom Profi mit Sollbruchnaht usw... habe keinen gefunden der dafür seine Hand ins Feuer legt, in D können die Prüfer dafür herangezogen werden für eine Eintragung die "fraglich" war.


In der CH ist das vieleicht anders "einfacher" ??

Gruß Micha
 
Weingeist schrieb:
Also das mit dem Verändern ist so ne Sache, auch die Versicherung kann nicht einfach sagen genau DAS hat den Unfall gemacht bzw. so schlimm gemacht. Das ist ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Die müssen es dir auch beweisen das es genau deswegen sco schlimme war. So einfach ist es nun auch wieder nicht. Wenn das ganze offiziell auch abgenommen und geprüft wird sowieso nicht. Die ganzen Tuningsachen mit Prüfzertifikat darf man ja auch verwenden ohne das der Schutz weg ist. Also immer etwas realistisch bleiben.

das ist so nicht richtig! im moment gab es schon öfters fälle da waren sachen am auto die da laut StVZO nicht erlaubt sind. Die Gutachter haben diese Sachen gefunden und die Versicherung hat jeglichen Schutz abgelehnt. Aber der knaller ist, dass diese angebauten Teile nichts mit dem Unfall zu tun hatten.

Wie heißts immer so schön, wo kein Kläger, da kein Richter - aber wenn ein Kläger dann ein Richter!

Gruß Chris
 
Tja, wenn man das auf sich hocken lässt ist man selbst schuld, bei so nem fall geht man bis vor bundesgericht, wenn nötig... Auch versicherungen dürfen nicht alles. Wenn du alles in gutem Glauben gemacht hast, alles unternommen um abzuklären, dann kann man dir auch nix anhängen. Nur wenn du nachweislich gewollt gegen etwas verstossen hast.

Wie dem auch sei, der Richter richtets, wenn nötig in letzter instanz, da bekommt man in der Regel auch Recht wenn man im Recht ist. ;) Zumindest in der Schweiz ist das so, haben wir mehr als einmal durchgemacht so Spässe. Jetzt nicht genau diesen Fall aber anderes, auch gegen den Kanton (eine art bundesland bei euch, nur "etwas" kleiner.).

Wenn man doch nicht recht kriegt, obwohl man im recht ist, tja dann ist wohl irgendwas schief gelaufen. Aber das ist immer möglich. Verfahrensfehler, formfehler weiss der Geier warum. Ich meine ein amtliches Gutachten, welches nicht irgendwie erworben wurde, muss auch seine Gültigkeit haben, sonst wäre es nicht amtlich und könntest es grad in der Wundertüte kaufen! :beer:

Grüsse Weingeist
 
jaja Martin, wenn ich dich das nächste mal im Auto sehe geb ich den netten weißblauen leuten einen Tipp !!!! :effe:

War eher daraufbezogen das es sogar richtlinien für die Farben gibt :P
Und ja wer mit blauem oder rotem licht herumfährt is selber schuld,
aber nicht der Richtige Weißton gibt meines wissens auch Probleme ¿
 
hi,
neubau des a bretts nicht gestattet, aber umbauarbeiten gestattet - so wars bei nem kumpels Twingo...
A brett vom Megane eingebaut, car hifi tauglich umgebaut.
keine probleme beim Tüv nach vorheriger absprache.

gruss
Marc
 
Das der Versicherungsschutz erlischt wenn man was illegales am Auto hat ist so nicht richtig, der Versicherungsschutz erlischt erst dann, wenn der Unfall tatsächlich mit dem Bauteil etwas zu tun hat, so sieht die Rechtsprechung in etwa aus!

Es gab auch einen Fall, wo ein Junge, der keinen Führerschein besaß mit dem Auto der Mutter seiner Freundin fuhr und einer ist ihm hinten drauf geknallt, nun konnte bewiesen werden das der Junge mit dem Wagen stand und die Versicherung wollte auch nicht zahlen, aber das sahen die Richter anders, denn er war nicht für den Unfall verantwortlich!

Das er dann anderweitig Ärger mit der Justiz hatte wegen nicht vorhandener Fahrerlaubnis ist auf einem anderen Blatt geschrieben!
 
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