Was muß bei der Hauptsicherung alles beachtet werden?

Also in den meisten Anleitungen für Endstufen, steht immer Max. 30cm drin,...
aber was ganz offizielles ist das ja leider auch nicht.
 
talontr schrieb:
Hab auch im Kopf, dass das primär eine versicherungstechnische Frage ist, ob die Kabel im Schadensfall adäquat abgesichert waren. Da ich aber absolut dafür bin, mündlich weitergegebenes Halbwissen auf festen Boden zu stellen, wäre ich für jede Quelle dankbar. Generell verlangen ja Versicherungen einen technisch einwandfreien Einbau, d.h. die Kabel müssen abgesichert sein und die Sicherung korrekt dimensioniert. Das die Einbauposition nicht irgendwo seien sollte, sondern schon nahe an der Spannungsquelle leuchtet mir auch ein, sonst bleibt vom Sicherungsschutz ja nicht mehr viel über. Ich könnte mir allerdings bspw. durchaus vorstellen, dass die Einwandfreiheit des Einbau von einem Gutachter nach Ermessen beurteilt wird o.Ä. Sonst müsste man die ominösen 30 cm, die sich durchs gesamte Netz ziehen, irgendwo außerhalb einschlägiger Foren wiederfinden.

Ich habe auch schon einmal erfolglos nach der Quelle der 30cm Regel gesucht. Ich frage mich auch wiso die Fahrzeughersteller auch ohne Befolgen dieser Regel die ABE für die Fahrzeuge bekommen.
Bei meinem KFZ von 1997 ist z.B. die Lichtmaschine nicht abgesichert.
 
Dopolus schrieb:
* DIN 57100 Teil 430: "Zuordnung von Schutzorganen"
* DIN 57100 Teil 523: "Strombelastbarkeit isolierter Leitungen"
* DIN 72581 Teil 3: Sicherungen für Kleinspannungsanlagen
* DIN VDE 0100-430:1991-11 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V - Schutz von Kabeln und Leitungen bei Überstrom
* ISO 10133 Small craft — Electrical systems — Extra-low-voltage d.c. installations

Das wird als Quelle für die Regeln der EMMA genannt. Dort dürfte auch die Grundlage für die max. Entfernung zur Sicherung zu finden sein.

nein!(!) das ist NICHT als Quelle für die EMMA Regeln genannt. Das ist von dieser Site runterkopiert:
http://noiasca.rothschopf.net/kabelverlegung.htm
es ist lediglich angeführt, dass die oa. DIN's, VDE's, ISO Richtwerte ( Anlehnungen für die Werte der EMMA sind. Bitte interpretiert nicht mehr rein als dort steht, und verbreitet kein Halbwissen!

Es gibt Regeln die für einzelne Wettbewerbsformate gültig sind, bei EMMA sind es eben 40cm. Ob dies rechtlich bestand hat, ist nirgends definiert.
 
Na wie auch immer, ist doch auch Hupe. Aber das sind zumindest mal Anhaltspunkte, bei denen man suchen kann. Hat ja keiner gesagt, dass dort die 30cm Regel steht.
Aber würde sie da stehen, hätte man eine geltende Form gefunden. Wär doch mal was :-)

....das man sich dafür gleich so aufspielen muss...
naja, :beer:
 
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