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talontr schrieb:Hab auch im Kopf, dass das primär eine versicherungstechnische Frage ist, ob die Kabel im Schadensfall adäquat abgesichert waren. Da ich aber absolut dafür bin, mündlich weitergegebenes Halbwissen auf festen Boden zu stellen, wäre ich für jede Quelle dankbar. Generell verlangen ja Versicherungen einen technisch einwandfreien Einbau, d.h. die Kabel müssen abgesichert sein und die Sicherung korrekt dimensioniert. Das die Einbauposition nicht irgendwo seien sollte, sondern schon nahe an der Spannungsquelle leuchtet mir auch ein, sonst bleibt vom Sicherungsschutz ja nicht mehr viel über. Ich könnte mir allerdings bspw. durchaus vorstellen, dass die Einwandfreiheit des Einbau von einem Gutachter nach Ermessen beurteilt wird o.Ä. Sonst müsste man die ominösen 30 cm, die sich durchs gesamte Netz ziehen, irgendwo außerhalb einschlägiger Foren wiederfinden.
Dopolus schrieb:* DIN 57100 Teil 430: "Zuordnung von Schutzorganen"
* DIN 57100 Teil 523: "Strombelastbarkeit isolierter Leitungen"
* DIN 72581 Teil 3: Sicherungen für Kleinspannungsanlagen
* DIN VDE 0100-430:1991-11 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V - Schutz von Kabeln und Leitungen bei Überstrom
* ISO 10133 Small craft — Electrical systems — Extra-low-voltage d.c. installations
Das wird als Quelle für die Regeln der EMMA genannt. Dort dürfte auch die Grundlage für die max. Entfernung zur Sicherung zu finden sein.