Was muß bei der Hauptsicherung alles beachtet werden?

mave0812

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02. Dez. 2008
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129
Hi Leute,

Habe nen kleines Problem meine Hauptsicherung im Motor zu platzieren,



Wie ihr seht habe ich nicht gerade sehr viel Platz im Motorraum,

Also meine frage an euch, was muß bei der montage der Hauptsicherung beschtet werden,

Sprich Kabellänge von der Batterie zur Sicherung.

Und Befästigung der Sicherung, (Kleben, Schrauben, usw.)

Danke für eure Antworten
 
Maximal 30 cm von der Batterie entfernt, die Sicherung Montieren.
Nimm Kabelbinder oder so um die zu befästigen, hab ich bei einem Kumpel auch gemacht.
 
Also 30 cm, dachte immer das wahren mal 20cm, dann wird das zumindest schonmal etwas einfacher ne Position zu finden,

Danke für die schnelle Antwort.
 
Kürzer geht immer! Nur länger als 40cm entfernt ist nicht TÜV-Konform.
 
Gibts da ne Quelle zu?

Ich höre seit Jahren immer was anderes und bin der Meinung das es einfach nur vor einem Durchgang sein muss.

Grüße
 
:eek: Das kürzer immer geht ist schon klar.

Ich dachte nur ursprünglich das das maximum bei 20cm lag,

ist das Maximum nun 30cm oder 40cm :?:

Das muß doch auch irgendwo mal festgelegt wurden sein, wie lang das kabel von der Batterie zur Sicherung sein darf.

Die 40cm währen natürlich vom platz her noch um einiges besser als die 30cm, dann bekomme ich den Block wenigstens auch anständig fest.

Was ist denn Laut dem Emma Regelwerk vorgeschrieben :?:
 
Ne offizielle Quelle bzl. der Länge hab ich bisher auch noch nicht in Händen gehabt, vielleicht versteckt sich das ja in irgendeiner mir nicht zugänglichen Kfz-spezifischen ISO-Norm.

EMMA sowie AYA schreiben dort max. 40cm vor ... es sei denn es besteht vorher schon Gefahr (durch ne Bohrung in nem Blech geführt), dann vor dieser Gefahrenstelle.
 
Hmm mir wurde bis jetzt immer 30 cm gesagt, ich würde mal sagen einfach so kurz wie möglich nach der Baterie. Ob das jetzt paar cm nach der vorgeschriebenen Länge ist, macht denke ich nichts aus. Schau einfach das es bei 30-40cm ist.
 
Ja, ich kannte vorm Einzug des Internets auch nur die 30cm-Regelung :D
 
Ich ja auch, jeder sagt was anderes und keiner hat ne Quelle oder so. Eigentlich müsst das ja aus dem Bereich TÜV/DEKRA sowie VDE kommen. Evtl. sagt da mal nen Profi was zu.

30 cm ist jedenfalls oke. ;)
 
Dann machen wir einfach mal die 30cm.
Dann bin ich definitiv auf der richtigen seite.

Um auf die befestigung zurückzukommen, kleben oder mit Klettband irgendwo fixieren würde auch gehen?
 
mave0812 schrieb:
Um auf die befestigung zurückzukommen, kleben oder mit Klettband irgendwo fixieren würde auch gehen?
Japp, wobei ich bei diesen Methoden regelmäßig auf noch korrekten Sitz checken würde ... Kleber könnte sich aufgrund von z.B. Benzindämpfen auflösen und Klett sich evtl. los vibrieren. Wie gesagt, könnte, nen Muss ists nicht :beer:
 
War die 30cm Regel nicht von den Autoversicherungen so festgelegt?
 
Hab auch im Kopf, dass das primär eine versicherungstechnische Frage ist, ob die Kabel im Schadensfall adäquat abgesichert waren. Da ich aber absolut dafür bin, mündlich weitergegebenes Halbwissen auf festen Boden zu stellen, wäre ich für jede Quelle dankbar. Generell verlangen ja Versicherungen einen technisch einwandfreien Einbau, d.h. die Kabel müssen abgesichert sein und die Sicherung korrekt dimensioniert. Das die Einbauposition nicht irgendwo seien sollte, sondern schon nahe an der Spannungsquelle leuchtet mir auch ein, sonst bleibt vom Sicherungsschutz ja nicht mehr viel über. Ich könnte mir allerdings bspw. durchaus vorstellen, dass die Einwandfreiheit des Einbau von einem Gutachter nach Ermessen beurteilt wird o.Ä. Sonst müsste man die ominösen 30 cm, die sich durchs gesamte Netz ziehen, irgendwo außerhalb einschlägiger Foren wiederfinden.
 
Die Quelle tät' mich auch mal interessieren!

mr.booom schrieb:
EMMA sowie AYA schreiben dort max. 40cm vor

Sagt AYA nicht 30 cm? (ja ich bin gerade zu faul das Regelwerk zu lesen ;) )

Grüße

Flo
 
Ok 40cm ist auf alle fälle mehr als 20cm.
Hat jemand von euch ne Quelle wo man solch Bestimmungen finden kann?

;)
 
Wo sind denn die ganzen Händler, die auch einbauen ?!?! Die sollten es doch wissen !
 
* DIN 57100 Teil 430: "Zuordnung von Schutzorganen"
* DIN 57100 Teil 523: "Strombelastbarkeit isolierter Leitungen"
* DIN 72581 Teil 3: Sicherungen für Kleinspannungsanlagen
* DIN VDE 0100-430:1991-11 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V - Schutz von Kabeln und Leitungen bei Überstrom
* ISO 10133 Small craft — Electrical systems — Extra-low-voltage d.c. installations

Das wird als Quelle für die Regeln der EMMA genannt. Dort dürfte auch die Grundlage für die max. Entfernung zur Sicherung zu finden sein.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan
 
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