Verpackung ausreichend als Transportschutz?

Verpackung ausreichend als Transportschutz?

  • ja

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  • nein

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    0
mal eine kleine Episode zu Transportverpackung und DHL:

hatte meinen Home-MD-Recorder (TEAC MD10, NP rund 1200,-euro) zum Service nach Hamburg gesendet, per DHL.
Es war nur ein Softwareupdate zu machen.
In Originalverpackung, mit den Styroporformteilen, Geraet zusaetzlich in folie, Freie Zwischenraeume ausgestopft)

Als das Geraet ankam, fragte der Service, ob sie die frontplatte und das Laufwerk auch gleich tauschen sollen --> ein kapitaler Transportschaden, naturlich sofort bei DHL angezeigt

Wenn man sich die Bilder anschaut, muss man daraus schlioessen, dass da mehr als ein harmloser Sturz aus 1-2m hoeher vorgefallen war:
5mm-Alufrontplatte verbogen, die Styroporteile der laenge nach durchgebrochen
etc...

Dann gings los:
1. Ablehnung wegen angeblich nicht eingehaltener Reklamationsfrist --> wurde zurueckgenommen
2. ablehnung wegen unzureichender Verpackung
Gutachten von der Servicefirma und von TEAC-Deutschland, dass Originalverpackung fueer Postversand ausreicht nuetzte nichts
--> Anwalt eingeschaltet, Mahnbrief an DHL auch nichts erreicht; keine Klage, da kein Rechtsschutz, (Anwalt hat abgeraten, keine Chance gegen DHL)
Standpunkt von DHL: Waere es richtig verpackt, waere auch nichts passiert!
Mit dem Standpunkt braucht man nie Transportschaeden zu zahlen.

Fazit, 1 Jahr Aerger, knapp 500,- Euro Verlust, und nie wieder DHL
 
smacksmash schrieb:
[...] Ist da wo ich manchmal meine Pakete recht öffentlich gehalten...

Menschen genannt Römer gehen das Haus? :kopfkratz: :D

Die Verpackung ist IMHO nicht ausreichend, so nen Sub wiegt ja auch
was. Bisher wurde ich allerdings von solchen Schäden verschont,
sei es DHL, UPS oder Herpes Versand...:wayne:

Grüße

Pit
 
Die Verpackung kann ja einen Sturz aus 1m Höhe aushalten, aber wenn die Pakete wie bei einigen Versendern üblich vom Förderband direkt in den ca. 5-6m entfernten Transporter befördert werden, ist das doch was anderes. Wer kann jetzt bitte die Flugbahn berechnen.

Versandschaden gibt es nur wenn die Verpackung aussen beschädigt ist, alles andere ist eine mangelhafte Innenverpackung des Versenders.
 
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