sackl_zement
Teil der Gemeinde
- Registriert
- 16. Juni 2004
- Beiträge
- 66
Hallo Leute,
ich habe mir 2004 bei einem Händler aus dem süddeutschen Raum (den Namen nenne ich jetzt bewußt nicht) 1 Paar exklusive und teure Tief-Mitteltöner gekauft.
Diese sind jetzt insgesamt schon fünfmal kaputtgegangen (4 x rechte Seite, 1 x links).
Das Problem ist, daß sich immer wieder die Sicke vom Korb löst !
Der Grund dafür ist nicht meine Unfähigkeit, sondern ein mangelhafter Originalkleber und darauf folgende unzureichende Recone-Versuche seitens des Händlers (=Hersteller).
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Habe ich nach dieser langen Zeit immer noch das Recht auf Wandlung, also Rücktritt vom Kauf und Estattung des Kaufpreises ?
Oder bleibe ich auf meinem Schaden sitzen weil ich zu gutmütig war und mich immer wieder habe beschwatzen lassen anstatt gleich auf meinem Recht auf Wandlung zu bestehen ?
Grüße
sackl_zement
ich habe mir 2004 bei einem Händler aus dem süddeutschen Raum (den Namen nenne ich jetzt bewußt nicht) 1 Paar exklusive und teure Tief-Mitteltöner gekauft.
Diese sind jetzt insgesamt schon fünfmal kaputtgegangen (4 x rechte Seite, 1 x links).
Das Problem ist, daß sich immer wieder die Sicke vom Korb löst !
Der Grund dafür ist nicht meine Unfähigkeit, sondern ein mangelhafter Originalkleber und darauf folgende unzureichende Recone-Versuche seitens des Händlers (=Hersteller).
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Habe ich nach dieser langen Zeit immer noch das Recht auf Wandlung, also Rücktritt vom Kauf und Estattung des Kaufpreises ?
Oder bleibe ich auf meinem Schaden sitzen weil ich zu gutmütig war und mich immer wieder habe beschwatzen lassen anstatt gleich auf meinem Recht auf Wandlung zu bestehen ?
Grüße
sackl_zement