ECLIPSE-HQ
wenig aktiver User
- Registriert
- 12. Feb. 2007
- Beiträge
- 9
Liebe Forumsteilnehmer,
wir möchten nicht darauf beschränken, auf Fragen zu unseren Produkten zu antworten, sondern auch Input liefern, der von allgemeinem Interesse ist.
Uns erreicht häufig die Frage nach sogenannten Radar-POI (Point of Interest).
Diese haben wir (aus rechtlichen Gründen) bewußt nicht in unsere Kartensoftware integriert.
Heute ist bei T-Online folgendes gemeldet worden:
Linktexthttp://oncomputer.t-online.de/c/10/56/44/54/10564454,si=0.html
Quelle: T-Online, 12.03.2007, gefunden 18:40Navigationssysteme können teuer werden
Viele Navigationssysteme warnen vor stationären Blitzanlagen. Der praktische Service erlaubt sorgenfreies Fahren auf deutschen Straßen – ist aber leider verboten. Wer ein System mit dieser Funktion mit sich führt, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro und vier Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Zusätzlich wird das für viel Geld gekaufte Navigationsgerät beschlagnahmt. Die freundliche Warnung der kleinen Pfadfinder kann also sehr teuer werden.
Gefährliche Grauzone
Die Gesetzeslage scheint eindeutig. Paragraph 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung verbietet ausdrücklich Geräte, die vor Verkehrskontrollen warnen können. Insbesondere gilt das "für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen." Ursprüngliches Ziel dieser Verordnung waren Radarwarner, die die Strahlen der Polizeimessgeräte aufspüren konnten. Jakob Winkler, unabhängiger Experte für Verkehrsrecht, spricht deshalb von einer Grauzone, im Zweifel fallen jedoch auch die Warnanzeigen in den elektronischen Pfadfindern unter die Regelung. "Die Frage ist von deutschen Gerichten nicht geklärt." Deshalb warnt Winkler: "Wer ein Navigationssystem mit dieser Funktion mit sich führt, riskiert Beschlagnahmung und Strafe."
Jahrelanger Ärger im juristischen Niemandsland
Dagegen ließe sich dann zwar Einspruch erheben, der Betroffene müsse sich jedoch auf einen jahrelangen Rechtstreit einstellen. "Das kann bis zu vier Jahre dauern", so Winkler. Das Ergebnis eines solchen Prozesses wäre völlig offen – und im Zweifelsfall teuer für den Betroffenen. "Da muss sich jeder Autofahrer fragen, ob er das Risiko eingehen will." Dabei ist auch den Herstellern das Problem bewusst.
Hersteller lehnen Verantwortung ab
So bewirbt Falk seine Systeme mit der Funktion, geht selbst jedoch auf Nummer sicher. Die Verantwortung trage der Kunde, so Falk-Sprecherin Uta Sommerfeld. "Wir bieten diesen Service zur Routenplanung vor Fahrtantritt an. Wir raten unseren Kunden jedoch ab, die Funktion während der Fahrt einzusetzen." Tatsächlich informieren Einblendungen den Nutzer vor Installation und Einsatz des Features über die unsichere Rechtslage. Die Blitzwarner lassen sich für die Fahrt ausschalten, dem Gesetz nach ist aber schon die Möglichkeit des Einsatzes im Zweifelsfall strafwürdig. Den schwarzen Peter hat dann der Autofahrer.
Was der ADAC rät
Ähnlich gehen auch andere Hersteller vor, den Kunden bleibt die bange Frage, ob ihr Navigationssystem nun legal ist oder nicht. Für den ADAC ist deshalb die Sachlage eindeutig: "Wenn das Feature per Knopfdruck oder durch das Einlegen einer CD eingeschaltet werden kann, ist der Einsatz des Systems verboten", so ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. "Wir raten deshalb unseren Mitgliedern, Navigationsgeräte mit dieser Funktion nicht zu kaufen."
Legale Alternative Google Earth
Wer dennoch vor Polizeiblitzern gewarnt werden möchte ohne dabei sein Navigationssystem zu riskieren, kann gleich auf mehrere legale Alternativen zurückgreifen. So warnen Radiosender regelmäßig vor Blitzgefahr in ihrem Sendegebiet, Hörer melden als "Blitz-Detektive" jede Kontrolle. Wesentlich komfortabler können sich Autofahrer jedoch mit Google Earth informieren. Mit einem speziellen Plugin zeigt der Weltenbrowser vor Fahrtantritt, wo die Ordnungshüter auf der Lauer liegen.
Wir hoffen, das diese Info für alle hilfreich war bzw. ist und das keinem sein Gerät aus o. a. Gründen beschlagnahmt wird.
Mit besten Grüßen
ECLIPSE-HQ
wir möchten nicht darauf beschränken, auf Fragen zu unseren Produkten zu antworten, sondern auch Input liefern, der von allgemeinem Interesse ist.
Uns erreicht häufig die Frage nach sogenannten Radar-POI (Point of Interest).
Diese haben wir (aus rechtlichen Gründen) bewußt nicht in unsere Kartensoftware integriert.
Heute ist bei T-Online folgendes gemeldet worden:
Linktexthttp://oncomputer.t-online.de/c/10/56/44/54/10564454,si=0.html
Quelle: T-Online, 12.03.2007, gefunden 18:40Navigationssysteme können teuer werden
Viele Navigationssysteme warnen vor stationären Blitzanlagen. Der praktische Service erlaubt sorgenfreies Fahren auf deutschen Straßen – ist aber leider verboten. Wer ein System mit dieser Funktion mit sich führt, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro und vier Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Zusätzlich wird das für viel Geld gekaufte Navigationsgerät beschlagnahmt. Die freundliche Warnung der kleinen Pfadfinder kann also sehr teuer werden.
Gefährliche Grauzone
Die Gesetzeslage scheint eindeutig. Paragraph 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung verbietet ausdrücklich Geräte, die vor Verkehrskontrollen warnen können. Insbesondere gilt das "für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen." Ursprüngliches Ziel dieser Verordnung waren Radarwarner, die die Strahlen der Polizeimessgeräte aufspüren konnten. Jakob Winkler, unabhängiger Experte für Verkehrsrecht, spricht deshalb von einer Grauzone, im Zweifel fallen jedoch auch die Warnanzeigen in den elektronischen Pfadfindern unter die Regelung. "Die Frage ist von deutschen Gerichten nicht geklärt." Deshalb warnt Winkler: "Wer ein Navigationssystem mit dieser Funktion mit sich führt, riskiert Beschlagnahmung und Strafe."
Jahrelanger Ärger im juristischen Niemandsland
Dagegen ließe sich dann zwar Einspruch erheben, der Betroffene müsse sich jedoch auf einen jahrelangen Rechtstreit einstellen. "Das kann bis zu vier Jahre dauern", so Winkler. Das Ergebnis eines solchen Prozesses wäre völlig offen – und im Zweifelsfall teuer für den Betroffenen. "Da muss sich jeder Autofahrer fragen, ob er das Risiko eingehen will." Dabei ist auch den Herstellern das Problem bewusst.
Hersteller lehnen Verantwortung ab
So bewirbt Falk seine Systeme mit der Funktion, geht selbst jedoch auf Nummer sicher. Die Verantwortung trage der Kunde, so Falk-Sprecherin Uta Sommerfeld. "Wir bieten diesen Service zur Routenplanung vor Fahrtantritt an. Wir raten unseren Kunden jedoch ab, die Funktion während der Fahrt einzusetzen." Tatsächlich informieren Einblendungen den Nutzer vor Installation und Einsatz des Features über die unsichere Rechtslage. Die Blitzwarner lassen sich für die Fahrt ausschalten, dem Gesetz nach ist aber schon die Möglichkeit des Einsatzes im Zweifelsfall strafwürdig. Den schwarzen Peter hat dann der Autofahrer.
Was der ADAC rät
Ähnlich gehen auch andere Hersteller vor, den Kunden bleibt die bange Frage, ob ihr Navigationssystem nun legal ist oder nicht. Für den ADAC ist deshalb die Sachlage eindeutig: "Wenn das Feature per Knopfdruck oder durch das Einlegen einer CD eingeschaltet werden kann, ist der Einsatz des Systems verboten", so ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. "Wir raten deshalb unseren Mitgliedern, Navigationsgeräte mit dieser Funktion nicht zu kaufen."
Legale Alternative Google Earth
Wer dennoch vor Polizeiblitzern gewarnt werden möchte ohne dabei sein Navigationssystem zu riskieren, kann gleich auf mehrere legale Alternativen zurückgreifen. So warnen Radiosender regelmäßig vor Blitzgefahr in ihrem Sendegebiet, Hörer melden als "Blitz-Detektive" jede Kontrolle. Wesentlich komfortabler können sich Autofahrer jedoch mit Google Earth informieren. Mit einem speziellen Plugin zeigt der Weltenbrowser vor Fahrtantritt, wo die Ordnungshüter auf der Lauer liegen.
Wir hoffen, das diese Info für alle hilfreich war bzw. ist und das keinem sein Gerät aus o. a. Gründen beschlagnahmt wird.
Mit besten Grüßen
ECLIPSE-HQ