Skywalker_81
Teil der Gemeinde
- Registriert
- 13. Sep. 2006
- Beiträge
- 280
So habe mich auch mal an die Suchmaschine geklemmt.
Habe folgendes ergänzend "herasugefunden":
(wenn die letzten Postings zutreffen ist es ja schon fast wieder uninteressant)
Beim Erlöschen der ABE bleibt der Versicherungsschutz (zumindest die Haftpflicht) bestehen.
Sollte der Schaden auf das verbaute Objekt ohne E Zeichen, ABE o.ä. zurückzuführen zu sein kann die Versicherung einen "nur" bis 5000€ in Regress nehmen.
Ist auch ein interessanter Aspekt und wäre klasse wenn das jemand vom Fach bestätigen könnte.
Habe folgendes ergänzend "herasugefunden":
(wenn die letzten Postings zutreffen ist es ja schon fast wieder uninteressant)
Beim Erlöschen der ABE bleibt der Versicherungsschutz (zumindest die Haftpflicht) bestehen.
Sollte der Schaden auf das verbaute Objekt ohne E Zeichen, ABE o.ä. zurückzuführen zu sein kann die Versicherung einen "nur" bis 5000€ in Regress nehmen.
Ist auch ein interessanter Aspekt und wäre klasse wenn das jemand vom Fach bestätigen könnte.