e-zertifizierung für Endstufen??

Striker schrieb:
gutachter hat 2blaue Led´s ind den leselampen beanstandet kein e-prüfzeichen bla bla :ugly: naja gezahlt hamse dann trozdem :keks: :effe:

led´s haben eine e zulassung. auch wenn es nicht darauf steht. es währe zu teuer zu jeder verkauften led eine konfirmitätserklärung bei zulegen.

gruß peter
 
Quatsch - die E-Zulassung betrifft bloß aktive Elektronik mit F-Anteilen >kHz - da fällt eine LED logischer weise nicht drunter....
 
wie ist das eigentlich mit caps? die haben ja eigentlich auch eine e-zulassung, was passiert jetzt aber wenn ich die schutzelektronik abbaue?

der khz bereich betrifft die ja eigentlich nicht oder?
 
stevie_81 schrieb:
es langt bereits ein unfall, an dem du keine schuld hast.
sieht der gutachter ne stufe ohne e-zeichen zahlst du deinen schaden selber, weil, sobald du ein gerät ohne e-zeichen verbaust deine ABE erlöscht, damit sämtlicher versicherungsschutz. auch deine haftpflicht ist weg. sie zahlt zwar im falle eines schaden, aber holt sich das geld von dir wieder. des weiteren bekommst du ne anzeige, bußgeld usw.

so, immer noch der meinung, dass es dir wurscht ist?

Das halte ich für Panikmache. Ein Bekannter hat vor ein paar Monaten jemandem die Vorfahrt geklaut und hatte zu große und nicht eingetragene Felgen auf dem Auto. Die Polizei hat das auch gleich an der Unfallstelle bemerkt und protokolliert. Er musste dann zwar ein Bußgeld zahlen, aber die Versicherung hat keine Anstalten gemacht und den Schaden bezahlt, weil die zu großen Felgen in keinem Zusammenhang mit der Sache an sich standen.

Also wenn der Wagen abfackelt oder was an der Elektrik ist, wird es sicher Probleme geben. Aber bei einem normalen Unfall kann ich mir das nicht vorstellen.
 
Caps mit Elektronik haben i.d.R. einen µC auf der Platine ~4MHz - ohne Elektronik brachen die imho auch keine E-Zulassung...
 
Soundscape schrieb:
Caps mit Elektronik haben i.d.R. einen µC auf der Platine ~4MHz - ohne Elektronik brachen die imho auch keine E-Zulassung...


na dann ist es ja gut dass ich sie jetzt von der elektronik befreit habe ;)
 
Wie ist das genau mit diesem Baujahr 2002? heist das das Fahrzeuge ab 2002 für alle Einbauten im elektronikbereich ein e-zeichen brauchen? und die vor 2002 noch ohne e-zeichen dürfen?

Dann wäre ja mein Golf 4 GTi Erstzulassung Januar 2001 ja aus dem schneider.

Und noch eine Frage, und wo bitte soll dieses E Zeichen den stehen an den Endstufen/Radio, etc.
 
DrDiablo schrieb:
wo bitte soll dieses E Zeichen den stehen an den Endstufen/Radio, etc.
Die e-Zeichen sind meist in Form eines Aufklebers an den Geräten angebracht. Bei Endstufen meist am unteren Abdeckblech, bei Radios entweder hinten an der Anschlussseite, wenn Platz ist, oder auch oben/unten drauf usw...
Schau dir deine Geräte einfach mal genauer an! ;)
 
@cakedrummer
ne is net übertrieben sondern aktenfall.
es ist natürlich immer auslegungssache der versicherung. wenn sie zahlen ist gut. sie können aber auch anders.
weil eben die ABE des fahrzeuges erlischt.
 
Hast du denn auch ein offizielles Dokument, in dem das so geschrieben steht? Google liefert leider nichts als unzählige Links zu diversen Auto- und Car-Hifi-Foren, in denen auch nichts als Halbwahrheiten zu finden ist.

Waeco schreibt:

Wer Geräte ohne "e"- bzw. "E"-Kennzeichen in seinem Fahrzeug betreibt, riskiert den Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) und unter Umständen sogar seines Versicherungsschutzes. Denn sie können die empfindliche Bordelektronik erheblich beeinträchtigen.

Und das von einem Hersteller, der mehr als interessiert daran sein sollte, dass keine alten Geräte mehr verbaut werden. Bestätigt für mich eher meine Vermutung, dass der Versicherungsschutz nur dann erlischt, wenn der Schaden auch wirklich in direktem Zusammenhang mit dem Gerät steht. Das klingt doch schon wesentlich vernünftiger als "Wenn du dir sowas einbaust und dann ein Kind überfährst, zahlst du ein Leben lang". So gefunden in anderen Forumsbeiträgen zu dem Thema...

Also es wäre schon ganz nett, wenn da jemand mal einen Link zu einem Gesetzestext oder so hätte, wo das dann auch eindeutig formuliert ist.


Gruß,
Olli
 
Das Gesetz ist schon wwieder außer Kraft getreten. Wegen der EU ect.. konnte sich keiner einigen was das "richtige" ist und somit haben die es bleiben lassen.

Sinfoni haben auch keine E-Zertifizierung da sie aus italien kommen und es dort keinen Sch*** interessiert und wenn du sie in Italy verbaun darfst, darfst es bei uns auch. EU eben.

gab aber Zeit da war es "Vorschrift" aber dort war nie genau defniniert was alles E-Prüfzeichen haben muss. Sobald das System vom Auto abgekoppelt ist (eigene Sicherung und Stromkabel) ist es so und so kein Problem. Alles was ins Auto eingreift (Can-Bus Adapter) brauchst oder brauchtest ein E-Prüfzeichen.

Und so würd ich es auch machen. Alles was du in den Bus bzw. zum Auto baust nur von namenhaften Herstellern mit E-Prüfzeichen. Amps, Radio ect.. was du selber verkabelst und vom Rest abtrennst kannst nehmen was du willst.
 
nein, keinen gesetzestext hab ich nicht.
werd mal bei meinem fahrzeugtechnik prof nachfragen, der ist sachverständigenausbilder bei der dekra. der sollte sowas wissen.

das mit den sinfoni is a sach für sich, die haben ja dann versucht nen e-zeichen zu bekommen.

aber es gilt generell für teile, die du ans auto baust, wenn keine zulassung da, egal ob e-zeichen oder ähnliches, dann ist deine ABE weg und wenns hart auf hart kommt ziehst vor gericht den kürzeren. ich kenn da paar gutachter, die suchen sowas nur.

da brauch ich keinen gesetzestext zu, sondern das is so.
nur is es auch so, dass ausnahmen die regel bestätigen.
 
wenn man googelt findet man 2 texte. der "alte" sagt aus du darfst nur bei Produkten die man nicht genau definiert hat mit E-Zeichen einbaun

der "neue" sagt du darfst alles solltest aber vielleicht.....

@stevie. Da liegt aber der Gutachtewr auf der Seite der Beweislast. Er muss die beweisen dass genau dieses eine Teil den Unfall verursacht hat und das ist unmöglich.

Die ABE erlischt NUR wenn du ins Fahrzeug eingreifst (im Can Bus rum pfuscht ect..) aber eine seperat abgesicherte und verkabelte Anlage ist davon ausgeschlossen.
 
wir sollten abstimmen...

ich bin dafür dass Gack recht hat :thumbsup: :D

...wäre für mich die angenehmere version... ;)
 
Danke..

nicht angenehmer sondern es ist einfach so da sich die komplette EU auf nichts einigen kann gibt es dazu kein Gesetz und wenn dann könnten sie es nur so machen wie es schon jemand erwähnt hat. Geräte ab jetzigem Herstellungsdatum müssen E-Prüfzeichen haben. bzw. Autos ab BJ

aber eine Einigung gibt es NOCH nicht
 
Vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Neue Geräte brauchen ein Prüfzeichen, damit etwaige Fahrzeugelektronik nicht gestört wird. Aber eingebaute Anlagen brauchen dies nicht.

Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass Sie sich in dieser Sache auch persönlich durch einen ADAC-Vertragsanwalt im Rahmen Ihrer ADAC-Mitgliedschaft beraten lassen können. Weitere Hinweise hierzu, sowie die Anschriften von ADAC-Vertragsanwälten finden Sie auf unseren Internet-Seiten: www.adac.de/Recht_und_Rat/beratung.

Mit freundlichen Grüßen



Stefan Steinle
Juristische Zentrale
Schriftlicher Rechtsservice
ADAC-Zentrale München

:eek:

Eine Antwort die etwas müßig ist, aber na ja, so kann ich mich wenigstens auf den Hr. Steinle berufen :taetschel:


Gruß Tom
 
Die Antwort ist echt cool.

Elektronik braucht es. Auser Anlagen.
wobei die Antwort schon sehr pauschal ist
 
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