Guten Morgen
hier wird sehr viel aus den Augen des Verbrauchers gesehen, was verständlich ist.
Seht das aber mal aus den Augen des Herstellers.
Er übergibt ein Fahrzeug für welches er Mangelfreiheit garantiert. Der Gesetzgeber unterstützt das durch die Gesetzliche Sachmangelhaftung, alles darüber hinaus ist eine Freiwillige Leistung die der Hersteller oder dritte geben.
Die heutigen Fahrzeuge sind sehr komplex, viel komplexer als es für außenstehende zu sein scheint. Überwachungen, Sicherheitsfunktionen, Absicherungen ect. haben ihren Grund und werden lange getestet und ggf. nachjustiert zB über ein Over the Air Update. Der Benutzter muss davon noch nicht einmal was mitbekommen. Auch beim Besuch in der Werkstatt während des Service kommen solche Updates zum tragen.
Der Hersteller kann und wird nur für sein geschlossenes System eine Überwachung gewährleisten und bei detektierten Fehlern entsprechende Maßnahmen einleiten.
Alle vom Hersteller freigegebenen Nachrüstprodukte oder für den Anschluss von Geräten vorgesehene Schnittstellen ( Strombuchsen, USB Schnittstellen ect. ) können in dem dafür vorgesehenen Umfang verwendet werden.
ABER, bei einem Eingriff in das Bordnetz, und sei es nur durch einen Y Kabelbaum zum einschleifen eines Fremdgerätes, kann die Gewährleistung abgelehnt werden.
Die Argumentation ist hier auch sehr einfach, da der vom Hersteller gegebene Zustand in einem vom Hersteller nicht freigegebenen Maße verändert wurde.
Und kein Hersteller wird sich auf irgend eine Freigabe einlassen, ganz ehrlich, schön blöd wäre er.
Da ich beide Seiten im Bereich Entwicklung aktiv beschritten habe und tue, kann ich sagen das es immer ein Tanz auf der Rasierklinge ist ein neues Fahrzeug mit Gewährleistung anzufassen.
Eine Werkstatt die einem Wohlgesonnen ist kann hier immer das Zünglein an der Waage sein, aber sie muss es eben nicht.
Im Klartext:
Macht man eigenständig Umbauten, hängt das Risiko alleine bei einem selber. Kommt es zu einem Fehler der durch ein für das Fahrzeug vom Nachrüster freigegebenes Gerät verursacht wird, kann man sich danach an den Hersteller des Nachrüstproduktes wenden.
Lässt man eine Umrüstung von einem Fachbetrieb machen und es kommt zu einem Fehler welcher auf das Nachgerüstete Produkt oder die Tätigkeit zurückzuführen ist, kommt es darauf an wo man mit seinem Fehler zuerst aufschlägt.
Das AH wird aber bei einer Nachrüstung und abgelehnter Garantie zuerst Euch eine Rechnung stellen die ihr auch bezahlen müsst. Der Umfang kann natürlich verschieden sein, begonnen von der Fehlersuche über sonnst was. Danach könnt Ihr zum Fachhändler gehen und Ihn damit konfrontieren.
Umgekehrt wenn Ihr erst zum Fachhändler geht und er seinen Mangelfreien Einbau beweisen kann geht es ans AH usw usw usw.
Bei einem Neufahrzeug ist das halt ein größeres Risiko.
Ich selber hatte auch 2 Fälle. Einmal hat bei einem Neufahrzeug 1 Woche nach dem Umbau die HU aufgegeben, sie blieb einfach aus. Und einmal bei einem 1/2J altem Fahrzeug fuhr der Kunde aus der Werkstatt, stellte das Auto ab, legte seine Jacke in den KR und das Auto startete nicht mehr.
Fall 1 lief aufgrund meines sehr guten Drahtes zum AH völlig Problemlos ab, die HU wurde getauscht und lief problemlos.
Fall 2 war umfangreicher. Es hatte das Motorsteuergerät zerschossen. Und nur durch wirklich gute Verbindungen war es mir möglich das schnell abgewickelt zu bekommen.
Soll heißen, ich hätte auch 100% auf den Kosten sitzen bleiben können, denn der Kunde hat ja bei mir beauftragt und zu mir ein funktionierendes Fahrzeug gebracht.
Ach deswegen ein Rat. Vor einem Umbau, IMMER das Fahrzeug genauestens prüfen, kann u.U. viel Ärger vermeiden.