sideshowbob
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Moin!
... sicherlich ists für den ein oder anderen hier interessant!
http://www.heise.de/newsticker/meld...ndekosten-beim-Widerruf-erstatten-978651.html
... sicherlich ists für den ein oder anderen hier interessant!

Goonie schrieb:Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH entschieden (Aktenzeichen C-511/08).
http://www.heise.de/newsticker/meld...ndekosten-beim-Widerruf-erstatten-978651.html