alfisti86 schrieb:
danke!
hmmm, habs mir nun durchgelesen, aber leider stehts da nicht wirklich konkret drin :-/
beim aya regelwerk wurde es genau erläutert, beim emma nicht wirklich.... denn abgesichert ind sie ja durch die sicherungen in der endstufe...?
nix konkretes aha.
Zitat:
4.2.1.1 Carmedia Anlage abgesichert
1. Die Juroren folgen dem Verlauf der Stromkabel. Jedes Stromkabel muss abgesichert sein.
2. Wenn das Remotekabel nur ein Steuerkabel ist, wird keine Sicherung benötigt. Ist das Remote an ein Relais angeschlossen muss das Powerkabel des Relais in jeden Fall abgesichert sein.
4.2.1.2 Sicherung innherlabt von 40 cm
3. Jedes Stromkabel am positiven Batteriepol (incl. Ladekabel für Zusatzbatterien) muss innerhalb von 40 cm vom Batteriepol abgesichert werden. Zur Messung wird die Kabellänge (Schienenlänge) herangezogen. Wenn das Kabel durch ein Metallwand geführt wird, muss es entsprechend mit einer Tülle geschützt werden (nicht nur durch ein Rohr/Schlauch). Es darf keine Gefahr für das Kabel bestehen, das Metall ungeschützt zu berühren. Dies trifft auch Kabel für externe Ladegeräte zu, wenn diese permanent eingebaut sind.
4. Wird mehr als eine Zusatzbatterie benutzt, dürfen die Kupferschienen/Kabel zwischen den Pluspolen maximal 40cm lang sein, ansonsten müssen diese abgesichert werden.
4.2.1.3 Sicherungswerte und Kabelgrößen korrekt
5. Jedes Stromkabel muss gemäß Tabelle „Sicherung“ abgesichert sein. Ausnahme: Wird die OEM-Stromversorgung des Steuergerätes per DIN/ISO-Adapter genutzt, sollte die Sicherung nicht größer als original sein (unabhängig von Tabelle „Sicherung“) aber kann kleiner sein. Alle Sicherungen sollten zur Kontrolle zugänglich sein. Die Kabelstärke sollte sichtbar oder in der Dokumentation beschrieben sein.
6. Jedesmal wenn der Kabelquerschnitt wechselt, muss die Sicherung dieses Kabels, dem dünnsten verwendeten Kabelquerschnitt entsprechen. Bitte beachte, dass der Stromkreis positive und negative Kabel umfasst. Andernfalls muss das Kabel erneut entsprechend dem Kabelquerschnitt abgesichert werden. Die Sicherung muss sich innerhalb 40 cm Kabellänge befinden, aber in jedem Fall bevor das Kabel eine Metallwand durchquert.
7. Massekabel werden mit in die Betrachtung einbezogen. Ist das Massekabel kleiner als die Stromleitung, bestimmt dieses die Absicherung. (Beispiel: Stromversorgung 50mm², Massekabel 20mm² => max. Absicherung gemäß 20mm² Massekabel)
8. Vergiss nicht auf das Massekabel von der Batterie zur Karosserie. Idealerweise wird ein zusätzliches Massekabel mit gleichem Querschnitt wie das Pluskabel der CarMedia Anlage verbaut. Die Summe der Sicherungswerte von allen Kabeln (außer den OEM Kabeln) die vom Pluspol abgehen, darf nicht höher sein, als die maximal erlaubte Sicherungsgröße für das Massekabel gem. Tabelle „Sicherung“. Um die Bewertung bei nicht modifizierten / nicht zusätzlichen Massekabeln zu vereinfachen, wird ein OEM-Massekabel mit einem Querschnitt von 6mm2 = 40 A für die CarMedia Anlage angenommen.
---------------
Zu deinen Fragen im Eingangspost:
Es gibt aus meiner Sicht nicht wirklich irgendwelche definitive Vorschriften IM AUTO, außer in Ö, wo sowieso jede Veränderung quasi nicht wirklich erlaubt (und somit verboten) ist, solang du sie nicht anzeigst. Die oft zitierten DIN 57100 Teil 430, DIN 57100 Teil 523, etc kannst imho einrexen, weil das sind ja Vorschriften für 220 / Wechselspannungen. - Ok wem erzähl ich das bist ja selber vom Fach.
DIN 72581 Teil 3 und DIN VDE 0100-430:1991-11 können wohl auch nur als Richtwerte dienen.
Mir persönlich ist Snakeskin im Motorraum irgendwie zu wenig. Ich pack Kabel im Motorraum lieber in Wellrohr ein. Beschriftung ist einfach praktisch, wenn man öfter mal was umbaut, und du gehörst ja selber auch nicht gerade zu den Leuten die einmal was einbauen und dann nichts mehr daran ändern.