Rechnungen, Belege etc....

Crazy-Potatogun

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Lukas
Hallo,

einige werden es vielleicht schon wissen (Beitrag im Offtopic) - ich hatte einen Unfall mit Totalschaden.

Nun weiß ich noch nicht, was alles genau defekt ist, aber ich rechne lieber mit mehr als zu optimistisch zu sein und dann ist doch fast alles defekt.

Ich denke mal, dass sich die Spulen der TMT verkantet haben könnten und in den Endstufen/Radio könnten sich wichtige Bauteile gelöst haben oder ist sowas eher unwahrscheinlich?

Nun war ich heute beim Anwalt und dieser sagte mir schon, dass ich von allem die Bezeichnung, ein Kaufbeleg etc. benötige um dem Gutachter die Arbeit zu erleichtern. Es könnte sonst sein, dass dieser pauschal schreibt "bessere Hifianlage, 200€ Mehrwert"

Nun ist es aber so, dass ich viele Sachen privat gekauft habe und dort keine Rechnungen vorhanden sind. Einige Sachen wurden auch bar bezahlt und davon sind nicht einmal Überweisungen vorhanden.
Die Zapco 9.0 habe ich z.B. neu gekauft in 2005 oder 2006 und wüsste nicht, wo ich die Rechnung noch haben könnte und so geht es mir auch mit dem 2006 neu gekauftem DD9512.

Wüsstet ihr da Rat, was man dort am besten machen sollte?

Soll ich vielleicht eine Liste mit den Teilen anfertigen und die UVP oder so dazuschreiben?

Vielleicht findet sich hier ja jemand, der schon vor dem gleichen Problem stand.

Gruß Lukas
 
Ich würde erstmal aufschreiben, was vorhanden ist/war und dann versuchen so viel wie möglich zu Belegen.
Wenns geht Rechnungen, Überweisungsbelege.
Wenn nicht, dann halt mit Fotos, wo man sieht was verbaut war und vllt den OVP´s

Wie läuft das eigentlich kriegst du alles ersetzt oder nur das was kaputt ist? Denke mal dein Auto war auch gedämmt. Was ist damit war ja auch nicht umsonst?
 
Ja das sind alles so Sachen die man auch mit aufzählen muss. Er meinte, dass es unwahrscheinlich ist die ganze Arbeit als solche ersetzt zu bekommen.
Ob und welche Teile man "ersetzt" bekommt weiß ich noch nicht. Vielleicht habe ich ja Glück und das meiste funktioniert noch? Aber scheiße dann auch wenn es ein paar Tage geht und dann doch abraucht aufgrund eines Wacklers oder was weiß ich.


Dämmmaterial war 3 Rollen Alubutyl, 2,5m² Sinus Live? Bitumenmatten. Etwas OCA OCCA oder wie auch immer das Zeug vom Didi heißt und einige Alustreben, 5kg Aluspachtelmasse usw. Also das ganze Auto war sehr gut gedämmt.

Dann kommt ja noch der ganze "Kleinkram" wie Signalleitungen, Stromleitungen usw. Glaube kaum, dass ich diese nochmal aus dem Auto verwendbar ausgebaut bekomme.
 
Crazy-Potatogun schrieb:
Die Zapco 9.0 habe ich z.B. neu gekauft in 2005 oder 2006 und wüsste nicht, wo ich die Rechnung noch haben könnte und so geht es mir auch mit dem 2006 neu gekauftem DD9512.

Schreib doch einfach mal die Händler an und bitte sie darum, dir die Rechnung einfach nochmal zu schicken. ;)
 
Hallo

in der Regel können viele Händler eine Kopie der Rechnung ausstellen. Auch 2005 gab es schon Computer :D Einfach mal anrufen, die Sache schildern und hoffen! :)
 
Wichtig: Du kannst auch die Arbeitsstunden anrechnen lassen.

z.B Türe dämmen 2 Stunden á ...€ Stundenlohn
 
Sicher?
Ich meine... in so einem Auto stecken ja locker mal über 100 reine Arbeitsstunden...
 
Es geht nur um den Wiederbeschaffungswert, das macht der Gutachter - Du musst da nur was beibringen wenn er Dich konkret um Angaben bittet. Wäre Dein Auto kein Totalschaden würde eine Türe auch wieder gedämmt werden von der Werkstatt.
 
Crazy-Potatogun schrieb:
Nun ist es aber so, dass ich viele Sachen privat gekauft habe und dort keine Rechnungen vorhanden sind. Einige Sachen wurden auch bar bezahlt und davon sind nicht einmal Überweisungen vorhanden.

Wie schon an anderer Stelle geschrieben, auch Privatpersonen können dir eien Quittung ausstellen oder den Kauf bestätigen.

Denke mal, damit lässt sich was anfangen.
 
Es geht ja immer um den Wiederbeschaffungswert... Wie sieht es aus, wenn man die Zapco 9.0 für 1799? € gekauft hat damals und heute ist sie ja wesentlich teurer.

Oder anderen Sachen, die nur sehr schwer zu bekommen sind und wo es keine richtigen Marktpreise gibt?

Und wie sieht es dann aus mit den Teilen? Werden die verschrottet oder darf man sie als "defekt" behalten?
 
Wie geschrieben Wiederbeschaffungswert, der Mensch der das bearbeitet guckt was er bezahlen muss um das Teil wieder zu bekommen in dem Zustand den es vor dem Unfall hatte. Und das Geld erhälst Du dann.
 
Und was macht man bei Sachen, die man nicht wieder beschaffen kann und was geschieht dann mit den Teilen für die man das Geld bekommt? Wer legt fest, was kaputt/brauchbar ist? Wer garantiert mir, dass die Sachen auch noch wie gewohnt funktionieren werden auf Dauer?

Ich glaube egal wie ich es mache, ich werde große Verluste haben :(

Genauso der komplette Motorumbau. Da heißt es dann wohl, dass es den Verkaufswert nur minimal gesteigert hat, da die meisten Teile als Verschleißteile angesehen werden.
Also neuer Turbo, neue Kupplung, neue Kolben, Pleuel und und und... Alleine in den Umbau gingen schon über 10k€ von denen ich wohl "nichts" wiedersehen werde.


Ist doch alles scheiße :wall:
 
Ich hab die defekten Sachen damals behalten dürfen.

Beibringen musste ich Nachweise über den Kaufpreis bzw den Wiederbeschaffungspreis zum Zeitpunkt des Unfalls.
 
Letzten Endes wirst Du ein Gutachten benötigen was den Wiederbeschaffungswert des PKW inklusive Umbau wiedergibt. Du versuchst Dich gerade mit Sorgen abzulenken die eigentlich noch gar nicht eingetreten sind, warte doch bitte das Gutachten ab. Letzten Endes wirst Du ein Gutachten benötigen was den Wiederbeschaffungswert des PKW inklusive Umbau wiedergibt. Die Versicherung des UV wird ein Gutachten in Auftrag geben und es Deinem Anwalt den Du hoffentlich bereits benannt hast in der Versicherung mitgeteilt hast zuschicken. Grundsätzlich wird Dir die Regulierungspraxis nicht gefallen, so wie CarHifi ein unwirtschaftliches Hobby ist kannst Du keine Wunder erwarten in der Regulierung.

Du hast immer Verlust, sei es wegen der Differenzbesteuerung (Du bekommst nur den Netto-Schadenswert, die MWst. wird Dir nur voll erstattetet wenn Du einen Neuwagen kaufst, ansonsten bekommst Du 2 Prozent des Kaufwertes vom neuen Gebrauchten zurück).

Sei lieber froh DAS Du Geld für zumindest Teile der Einbauten bekommst. Vergleiche dazu folgendes:
Code:
LG MÖNCHENGLADBACH 
02.08.2001 
AZ: 3 O 308/98
Die Kosten für den Umbau der Telefon- und Stereoanlage aus dem Unfall in das Ersatzfahrzeug sind nicht zu erstatten, wenn diese Gegenstände im Gutachten bei der Höhe des wirtschaftlichen Totalschadens bereits berücksichtigt wurden.

Ganz verkürzt nochmal Deine Checkliste:

1. Geh in Deine Stadt zu irgendeinen Anwalt für Verkehrsunfall und unterschreib das er Dich vertreten darf
2. Sein erstes Schreiben geht an die Versicherung des Unfallgegners, wie hier musst Du nichts machen, er macht es für Dich.
2b. Dir steht die ersten 14 Tage ein Mietwagen zu den Du nicht selber bezahlen musst sondern die gegnerische Versicherung, Du bist also mobil, red mit Ihm darüber.
3. Du sagst Ihm das er darauf acht geben möge das Dein CarHifi und die Arbeit entsprechend im Gutachten vorkommen sollten da sie einen erheblichen Wert darstellen, ansonsten soll er ein eigenes Gutachten erstellen.
4. Frag Ihn wie es um die Hifi-Teile aus dem Auto steht, die Versicherung des Unfallgegners hat 14 Tage Zeit Dein defektes Auto gewinnbringend zu verkaufen nachdem der Gutachter den Restwert beziffert hat.

Das ist alles was in den ersten 14 Tagen passiert. Alles andere sind nicht Deine Sorgen von heute.

Das Auto gehört Dir selbstverständlich immer noch, sollte die Versicherung den Wagen nicht selber verkaufen so kannst Du den Wagen verkaufen und vorher alles ausbauen was Du willst solange es den Restwert vom Gutachten nicht mindert. Das heisst Du gehst mit dem Gutachten zum Autohändler und sagst Du würdest gerne den kaputten Hifi-Kram ausbauen, ob das ok ist. Bei mir war denen das egal, ich hab alles ausgebaut was nicht niet und nagelfest war, sogar Teile vom Auto selber die ich weiterverscheuert habe wie die Heckablage, die ganzen Felgen oder die Motorabdeckung.
 
am besten du hast fotos und rechnungen... so blöd sind die von der versicherung nicht ... die wissen ja nicht wirklich ob es deine rechnung oder die von einem freund ist!
 
Also ich war heute ja schon beim Anwalt und dieser hat auch einen eigenen Gutachter beauftragt. Diesem soll ich eine möglichst genaue Liste aller Teile zukommen lassen und Rechnungen von den Teilen.

Wie sieht es denn aus, wenn die Versicherung das Auto in den 14 Tagen verkauft bekommen sollte, ist es dann einfach weg ohne dass ich nochmal die Möglichkeit habe da dran zu gehen? Das wäre ja mal der Supergau schlechthin.
Oder muss ich dem ganzen erst zustimmen?

Gruß
 
Bei mir hat es 14 Monate gedauert bis ein halbwegs akzeptabler Vergleich geschlossen wurde. Das hat viel Nerven gekostet und den Spaß am Hobby ziemlich verdorben.
 
ob schrott oder nicht,es ist ja bis zum ende dein wagen.... so viel ich weiss behälst du auch deinen "schrott".
habe genug leute in der familie die unfälle hatten mit totalschaden etc,aber die autos hat die versicherung NIE kassiert etc.
es ist ja dir überlassen was du damit machst!
 
ich kenns so: unfall-> ab zum anwalt..

der kennt dann schon n gutachter und beauftragt den.. also so wie es nun bei dir wohl gelaufen ist. den gutachter bezahlst du (bekommst dann das geld von der gegnerischen versicherung zurückerstattet), somit ist der DEIN freund...rede mit ihm über alles..sollte er sich da quer stellen, würde ICH mich einfach an einen anderen gutachter wenden.

der soll dann schön aufzählen wie schwer beschaffbar die teile sind und entsprechende preise verrechnen, dazu eben alte rechnungen, bilder, UVPs, evtl. derzeitige marktpreise liefern. wird er schon sagen, was er braucht..den restwert des autos sollte er möglichst niedrig ansetzen..

die gegnerische versicherung bekommt das gutachten und sagt dann wohl erst mal "pfüüüü der mini restwert..wir haben einen käufer der bietet deutlich mehr.." sagst du nun, "nein danke" wird mit dem höheren restwert gerechnet. du hast aber das recht, die karre für den vom gutachter bezifferten restwert zu "verkaufen" (an deinen vater zB.......). bedeutet für dich, du bekommst mehr geld wegen dem niedrigen restwert, du kannst in ruhe teile ausbauen..und kümmerst dich dann halt selbst um den verkauf vom restschrott..

sämtliche "kaputte" sachen konnte ich ganz normal behalten...
 
Puhhh, Hauptsache die verkaufen den Wagen nicht einfach so ohne, dass ich da nochmal was ausbauen kann...

Ich habe ihm jetzt die restlichen Papiere zukommen lassen und auch eine Liste mit Neupreisen und momentanen Marktwert.

Er wird sich wohl morgen oder im Laufe der Woche noch einmal melden. Der Gutachter ist ja schon "bestellt" und wird diese Liste bekommen. Ich denke, dass ich dann auch noch einmal direkten Kontakt mit ihm aufnehmen werde.

Wann muss man denn den Gutachter bezahlen und was kostet er?

Ich habe ja auch Anspruch auf ca.14 Tage Ersatzwagen. Aber a) kann ich momentan eh noch nicht selbst fahren und werde wohl noch mindestens 2-3 Wochen zu Hause bleiben und b) wurde mir gesagt, dass es besser wäre darauf zu verzichten und dafür irgend was anderes einzufordern. Irgend so ein Ausfallersatz oder so? Ein Zweitwagen stünde theoretisch von meinen Eltern zur Verfügung, daher wäre ich (sofern ich wieder fahren kann) nicht zwingend auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen.


Gruß
 
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