probleme mit der garantie/ verweigert

Das sind die kleinen Feinheiten... soll er dir den Amp eben nochmal geben oder er kümmert sich selbst um Anwalt und Rechtsansprüche.
 
hab grad nachgefragt dad meint sobald ich ausgelernt habe gilt der rechtsschutz nichtmehr für mich :( nur noch auf ihn und meine mum ... denke nicht das er deswegen seine zeit opfert und zum anwalt geht ..
also dann doch käufer schiken ..
sie meinen defekter sub oder überhitzung sei die ursache .... somit schliesen sie die garantie auch aus... nur die amp hat eine schutz schaltung fals ein defekter sub drann is und ne thermo schaltung
naja ..
 
Wie gesagt, der Anwalt hilft weiter.
Habs oft genug, dass die Firmen nach dem 1. oder 2. Brief vom Anwalt dann doch einlenken. Für die ist es dann einfach und günstiger dir eine neue Endstufe zu geben.

Erfahrungen aus eigener Sache sind bei mir Blaupunkt und einmal mein Internet-Anbieter wegen def./inkompatiblem Modem.
 
köbi schrieb:
die garantie ja eine freiweilige leistung des herstellers ist

So nicht ganz richtig. Das ANBIETEN der Garantie ist freiwillig, besteht eine solche aber, ergeben sich daraus zwingende Pflichten für den Garantiegeber. Hat mit Kulanz also nur ganz am Rande zu tun.

der böse Golf schrieb:

Beweispflicht sollte beim Käufer sein. § 446 BGB.

Grüße

Flo

EDIT:

Bezüglich Garantie und Gewährleistung habe ich hier mal noch etwas geschrieben.

EDIT 2:

Ich hoffe doch mal, dass du die Gewährleistung deinerseits ausgeschlossen hast.
 
hi ja hab sie bei dem privat verkauf ausgeschlossen,
war eine ebay auktion die ich vorzeitig beendet haben und wurde von einem intressenten direkt gekauft.
 
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