Position des Warnblinkers per StVO vorgeschrieben?

PsychoHeiko

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18. Juni 2010
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Hallo zusammen,
ich plane mein ipad in die Mittelkonsole meines Seat 1M Toledo zu integrieren.
Kann mir jemand sagen ob es Vorschriften gibt, die besagen wo ein Warnblinkschalter positionstechnisch installiert sein muss, oder darf er auch dort sitzen wo standartmäßig der Zigarettenanzünder sitzt, sprich ziemlich weit unten. :-)

danke
und
gruß
psychoheiko
 
ich kann mir nicht vorstellen, dass es da eine vorschrift gibt.

beispiele:

golf 2: am lenkstock
bei dir: mittelkonsole oben
bmw e36: hinter dem schaltknauf ;)

da dürfte also nichts dagegen sprechen ;)
 
ich würde behaupten gut erreichbar ^^
 
ok...danke

bin davon ausgegangen das es irgendwo ziemlich weit oben wegen der erreichbarkeit liegen sollte.
aber ich wusste nicht das bmw den unten sitzen hat.
dann kann ich ja weiter planen :kopfkratz:

stimmt: das z muss natürlich mit rein bei stvzo :-)

gruß
heiko
 
In der StVZO direkt ist dazu nichts vorgeschrieben.
Es gilt aber die entsprechende ECE-Regelung, da die automatisch Bestandteil der StVZO sind.

Und dort heißt es:
Die von einem Fahrzeugführer beim Führen des Fahrzeugs zu bedienenden Betätigungseinrichtungen müssen so angeordnet sein, das sie sich von diesem Fahrzeugfüher unter den in Absatz 5.6.2 genannten Bedingungen bedienen lassen.

Und in Absatz 5.6.2 heißt es:
Der Fahrzeugführer wird durch das eingebaute Aufprallschutzsystem, das nach den Anweisungen des Herstellers eingestellt ist, zurückgehalten und verfügt über die Bewegungsfreiheit, die dieses System zulässt.

Mit Aufprallschutzsystem ist primär der Sicherheitsgurt gemeint.
Man muß den Schalter also problemlos erreichen können, wenn man korrekt angeschnallt ist.

Weitere Vorschriften bzgl. der Position des Schalters gibt es nicht.

Grüsse
Roman
 
§53a

(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muß wie folgt beschaffen sein:

1. Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
2. Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
3. Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.


imho steht bei uns (A) im KFG mehr darüber ...
 
Joa, bei 6J sitzt der auch direkt vom Schaltknauf ... ne ziemlich bescheuerte Position, nix mit einfach mal draufsemmeln, ist nämlich zusätzlich auch noch versenkt :stupid:
 
ist das ipad denn eigentlich im festinstallierten zustand als musikwiedergabegerät im auto erlaubt?
erinnere mich an mein altes jvc kd-avx1, welches man an die handbremse anklemmen "sollte", wegen masseverbindung um ja keine filme während der fahrt gucken zu können.
 
gab mal ein urteil, seit dem gibt es eine beweislastumkehr, sprich die versicherung muss dir nachweisen, dass dich das video abgelenkt hat und das zum unfall geführt hat.
also nix mehr mit pauschal sagen, sie haben die möglichkeit video zu schauen, also hat sie das abgelenkt und es hat zum unfall geführt.

Phil
 
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