Patent auf Fußraumsub.....

bei einem solchen Patent würde ich jedes jahr auf´s neue gucken ob das noch wirksam ist, schließlich muss für den Erhalt des Patents jedes Jahr bezahlt werden, und ob sich das für den Patentinhaber lohnt kann ich mir in diesem Fall kaum vorstellen. Zudem wird es Jahr für Jahr auch noch teurer...
 
Es lohnt sich, bei uns im MBSLK.de Forum loben Sie Ihn sehr hoch...
Für die, die Kohle haben und nicht alles rauskitzeln wollen kaufen sich bei HC was Sie wollen. (bietet verschiedene Ausbaustufen an.
Habe es mit mehreren schon diskutiert aber keine Chance. soll schon jemand mal 5000 Euro gelöhnt haben weil er verkauft hat! :wayne:
 
krank. so toll ist das von hubcar auch net.
ich denke die fachhändler hier bekommen da auch keine probleme.
man muß haller dann net 2 oder 4 16er reinbauen, ich denke da liegt das hauptargument des patents.
 
Bei der Einsteigerrecherche einfach die Nummer hier eingeben:
DE 102005029442 A1

habe mir das mal angeschaut.
Es handelt sich hier um die Offenlegungsschrift, d.h. der Patentschutz wird geprueft, und gilt erstmal noch vorlaeufig bis zur endgueltigen Erteilung
Also sind Einsprueche moeglich.
Ich kann nur den ProfiEinbauern und Haendlern hier raten, das zu nutzen, einfach nur stichhaltig nachweisen, dass man sowas schon vor dem einreichdatum schon hergestellt und verkauft hat.
Dann duerfte die Patenterteilung hinfaellig werden, da es sich um stand der Technik handelt.
 
Stefan da liegst Du verkehrt! ob nun 16er oder größer ist egal lies mal die Schrift durch. Gehäuse zur Aufnahme....



PS: es gibt etwas was er nicht gemacht hat.... einen CrashTest ob es den Insassen nicht gefährdet!
 
Wenn das Patent jetzt erst geprüft wird, wird er da nicht mit durchkommen wenn jemand von den Händlern Einspruch einlegt der schonmal ein Fussraumsub gebaut hat, dann ist das NACHWEISLICH nicht mehr seine Idee, und somit als Patent nicht mehr durchsetzbar, vermutlich ist es schon nicht mehr durchsetzbar wenn man auf Foren verweist wo solche Dinge (auch wenn es Eigenbauten sind) schonmal gemacht wurden, weil es dann nicht mehr einzig und alleine seine Idee ist!!
 
es hat schon händler gegeben, die haben das vorher gemahct.
denke hier an xton eklasse und so.
daher ist es nicht mehr die idee vo hub car.
 
lonestarr schrieb:
Dann duerfte die Patenterteilung hinfaellig werden, da es sich um stand der Technik handelt.

Das war auch mein Allererster Gedanke zu dem Thema -> die Sache kostet nur Geld und Symphatie
 
Ich wäre sehr vorsichtig, auch wenn Einspruch eingelegt ist, weil er hat viel Kohle reingesteckt in die Sache.
Bei Ebay hat ein Händler für Mazda verschiedene Kisten angeboten, der ist auch weg vom Fenster und verschiedene Händler haben schon versucht Schritte einzuleiten aber ohne Erfolg :cry: :cry: :cry:
 
Wenn keiner Einspruch ein legt dann kann es unter Umständen passieren das das Patent erteilt wird, evtl. spekuliert die Firma ja da drauf.. könnte ja sein das es sich dann doch rechnet für die.... ich habe allerdings keine Ahnung ob ein Patent das einmal erteilt wurde auch wieder so einfach wieder zurückgezogen werden kann...
 
Fortissimo schrieb:
Das heisst wenn ein Kunde zu mir kommt und eine Gehäuse für den Fussraum möchte
darf ich ihn nicht bauen?? :hammer: :stupid:

aber du darfst doch bestimmt ein teil für einen kunden herstellen was wie ein fußraumsub ausschaut ...
aber für ins wohnzimmer ist ...
die form wollte der kunde so damit er an sein auto erinnert wird ... :D

damit ist der bestimmungszweck wohl icht für ins auto und somit das patent ausgehebelt ...
ohne garantie von mir
 
ich habe allerdings keine Ahnung ob ein Patent das einmal erteilt wurde auch wieder so einfach wieder zurückgezogen werden kann...
das patent ist noch nicht endgueltig erteilt, es handelt sich um die Offenlegungsschrift
 
hmm " .. und alle noch nicht gebauten ..."

wenn ich also für mein KFZ kein käuflich erwerblichen bekomme ...
und ich mir einen selbst baue ...
haben die dennoch die rechte ???

wer hat sowas verbrochen ???


bsp:
dann lass ich mir ..."...Auto.." patentieren ...
alle die dann autos produzieren wollen müssen dann abdrücken oder wie ???

wo komen wir denn dort hin

als nächstes lässt sich einer höchtöner in a-säulen patentieren ...
oder MT im A-brett ...



sorry .. bin im stress und reg mich schnell auf
 
Dann muss man den Fussraumsubwoofer halt als geschlossenen Stauraum verkaufen und den Lautsprecherausschnitt weglassen bzw. mit ner Wechselplatte arbeiten.

Als Händler, der sowas ebenfalls selber herstellt, würde ich wohl auch zu nem Patentanwalt gehen.
 
solche Gedanken hatte ich auch wie Katzenstaubox, Fußraumstütze usw.... aber mein Anwalt meinte ist egal Vorsatz einer Täuschung liegt vor, auch wenn man es für zu Hause auf die Rechnung schreibt.
Mit dem HT in die A-Säule bzw einen BB hatte könnte man gut Geld verdienen... :thumbsup:
 
solange ich die original kiste der firma nicht 1:1 nachbaue .. ist das im normalfall völlig egal ..
da sowieso jedes auto anders anders ist und mancher nen anderen sub drin hat ,....
 
ermmmm - gibt es nicht auch Autos, deren Lautsprecher (ab Serie) nicht in der Türe, sondern in der Aussemwand des Fussraumes eingebaut sind??? (oder täuscht mich da meine Erinnerung???
 
bsp:
dann lass ich mir ..."...Auto.." patentieren ...
alle die dann autos produzieren wollen müssen dann abdrücken oder wie ???

geht nicht, gabs schon Patent drauf , ist ausgelaufen

solche Gedanken hatte ich auch wie Katzenstaubox, Fußraumstütze usw.... aber mein Anwalt meinte ist egal Vorsatz einer Täuschung liegt vor, auch wenn man es für zu Hause auf die Rechnung schreibt.

stimmt

solange ich die original kiste der firma nicht 1:1 nachbaue .. ist das im normalfall völlig egal ..
da sowieso jedes auto anders anders ist und mancher nen anderen sub drin hat ,....

wenn Du es gewerblich betreibst, ist es egal wie es ausschaut, solange die Art und Weise die Gleiche ist, wie im Patent beschrieben

ermmmm - gibt es nicht auch Autos, deren Lautsprecher (ab Serie) nicht in der Türe, sondern in der Aussemwand des Fussraumes eingebaut sind??? (oder täuscht mich da meine Erinnerung???

das sollte man den entsprechenden herstellern mal stecken, die haben aber meist ein sehr gutes Patentscreening

aber du darfst doch bestimmt ein teil für einen kunden herstellen was wie ein fußraumsub ausschaut ...
aber für ins wohnzimmer ist ...
die form wollte der kunde so damit er an sein auto erinnert wird ...

damit ist der bestimmungszweck wohl icht für ins auto und somit das patent ausgehebelt ...
ohne garantie von mir

das geht

wenn ich also für mein KFZ kein käuflich erwerblichen bekomme ...
und ich mir einen selbst baue ...
haben die dennoch die rechte ???

das geht, weil nicht gewerblich
 
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