Interpretation von e-Zertifizierungs-Richtlinie

impact

Teil der Gemeinde
Registriert
22. Juli 2004
Beiträge
455
Hi !

Die doofe e-Zertifizierung nervt mich....
Dazu eine Frage. Es geht um folgenden Text aus folgendem Link

http://www.wedebruch.de/gesetze/persbef/emv.htm

Werden Ausrüstungen, die schon einmal in Fahrzeugen eingebaut waren und nicht nach der o.g. Richtlinie genehmigt sind oder nur eine CE-Kennzeichnung besitzen, erneut in Fahrzeuge eingebaut, die ab dem 1. 10. 2002 in den Verkehr kommen und somit o.g. Richtlinie erfüllen, kann es gemäß § 19 Abs. 2 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen.

So - sehe ich das richtig das die ganze Sache nur für Autos gilt die NACH dem 01.10.2002 erstmals zugelassen worden sind ? Das heißt in meinen ´98 er Hyundai kann ich in der Hinsicht einbauen was ich will ?

Nochwas: "kann es.... zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen".
Heißt das es keinen Ärger gibt wenn sich bei einem Test herausstellt das das Gerät den EMV-Test bestehen würde ?


Gruß
Impact
 
Jop, vorher ist Wurst, was Du damit machst.

Nein, so würde ich das nicht sehen. Die Zertifizierung ist eine Sache des Herstellers, nicht einzelner Tests durch Privatpersonen (Kunden). Es sieht wohl eher so aus, dass ersteinmal keiner danach fragt. Wenn aber z.B. ein Elektronikausfall einen Unfall verursacht und der Sachverständige oder der Mann der Versicherung ist clever und findet heraus, dass ein Gerät ohne Zertifizierung verbaut war, dann kann es brutalst eng werden, denn ohne Betriebserlaubnis kein Versicherungsschutz...

Grüße,

Moses
 
Ok....
wenn der Unfall aber nicht durch die Elektronik (mit)verursacht wurde ? Dann isses schnuppe ?

(Tragen eigentlich Handys, PDAs, Ladegeräte, Freisprechanlagen, Kühlboxen, Mini-Ventilatoren und ähnliches ein e-Zeichen ?)
 
Naja, eine erloschene Betriebserlaubnis bedeutet in jedem Fall keinen Versicherungsschutz und eine Menge Ärger. Muss jeder selbst entscheiden, ob er den Stress riskieren will. ;)

Grüße,

Moses
 
Lol - hab gerade mit dem TÜV deswegen telefoniert..... Die haben ja überhaupt keine Ahnung von der Materie - der wußte glaub nicht mal das es sowas gibt.

Das Ganze Thema ist mir supekt. Mal angenommen ich habe ein neues Wohnmobil mit 230 V Steckdose. Theoretisch erlischt mein Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis wenn ich einen Radiowecker daran anschließe ! Ist doch nicht zu glauben.....
 
Da steckt sicherlich auch wie immer ein gewisser Ermessensspielraum drin, aber wirklich sinnvoll beantworten konnte mir die Frage auch noch niemand, ab wann es nun so weit geht, dass die Betriebserlaubnis erlischt und wann es nicht der Fall ist. Deswegen altes Auto fahren und keine Probleme... ;)

Grüße,

Moses
 
Hab leider in einem anderen Forum gelesen das einer das KBA wegen dieser Geschichte angeschrieben hat. Da hieß es wiederrum, daß das Zulassungsdatum des Autos Keine Rolle spielt.
Bin jetzt total verunsichert....
 
Hallo,
dise Verordnung ist im 1.Oktober2002 in Kraft getreten.Fahrzeuge die vor 1995 gebaut wurden ,betrifft diese Regelung nicht.Alle Geräte die einen 12 V Anschluss haben müssen E-Zertifiziert sein.Bei Einbau ins Fahrzeug erlischt die ABE und somit besteht auch kein Versicherungsschutz mehr.

leider werden noch sehr viele Geräte in E-Bay und anderen Versandkanälen ohne E-Zertifizierung angeboten(DVD-Player,Monitore usw).Oft werden die E-Nummern auch gefälscht.

Mfg Quincy
 
Puh, meiner ist Baujahr 94, also aus allem raus. Ist aber schon krass, zumal ja nicht unbedingt viele Leute davon wissen...

Grüße,

Moses
 
@Moses,
ja das mit der Zertifizierung ist alles nicht so einfach.Um eine E-Nummer zu bekommen,muss der Hersteller auch ISO-Zertifiziert sein .Also ohne ISO kein E.Dies ist alles sehr kostspielig.
Die E-Prüfungen kosten eine Stange Geld,die auf die Produkte natürlich umgelegt werden.
Aus diesem Grund kann es niemals sein,dass ein DVD-Player mit Monitor für 200 Euro verkauft werden kann.

Mfg Quincy
 
lol lol lol

Habe gerade mit dem Kraftfahrt-Bundesamt telefoniert. Der Herr kannte sich gut aus glaub ich.
Er hat jedenfalls zugegeben das dieser Sachverhalt für den Kunden sehr undurchsichtig ist. Angeblich wurde an offizieller Stelle auch schon etwas zurückgerudert (Keine Ahnung wie oder wo). Die e-Zertifizierung ist eher für die Hersteller gedacht, weniger für den Endverbraucher. Sie soll eigentlich dafür sorgen das Geräte ohne e-Zulassung nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Was das jetzt für den Verbraucher bedeutet ist unklar. Geräte die nicht für das Auto gedacht sind, fallen nicht unter diese Regelung. Theoretisch darf ich mir also - was diesen Punkt angeht - zwei Kühlschränke, 5 Playstations, 3 PA-Verstärker und eine 10kw Richtfunkanlage einbauen (Achtung Ironie ;) Ihm ist kein Fall bekannt, daß ein Auto stillgelegt wurde bzw. der Versicherungsschutz verloren ging weil ein Gerät ohne Zertifizierung eingbaut war. (Allerdings ist er wohl auch der falsche für diese Frage). Der Sinn dieser Richtlinie ist sowieso fraglich, angesichts der Tatsache das ein Handy-Gespräch des Beifahrers bei weitem jede EMV-Richtlinie sprengt...

Sicherheit gibts trotzdem keine. Soweit ich weiß KANN man offiziell trotzdem theoretisch Probleme bekommen (wie Quincy oben beschreibt), wenn diese Richtlinie streng ausgelegt wird. Es ist allerdings nicht bekannt das sowas schon tatsächlich passiert ist.

Trotzdem zwei weitere Fragen:
-wer bestimmt ob ein Auto seine Zulassung und damit den Versicherungsschutz verliert (TÜV vielleicht ? Trotz Null-Ahnung ?)
-Ok Fahrzeuge vor 1995 fallen raus. Wie sieht es mit Geräten aus ? z.B mit Neugeräten, die schon vor 2002 bzw. 1995 produziert worden sind ? Sind Gebrauchtgeräte nie ein Problem ? Kann überhaupt ermittelt werden ob ein Gerät neu oder gebraucht erworben wurde ?


Fragen über Fragen....
Weißt Du noch was Quincy ?
 
Ein erlöschen der Betriebserlaubnis führt nicht zwingend zum Verlust des Versicherungsschutzes...es muß eine kongruenter Zusammenhang zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und dem Einbau der zusätzlichen Komponenten bestehen ...

Wer absolute Rechtssicherheit will....müßte bei einem Vorliegendem Versicherungsfall vor Gericht ziehen...."Vor Gericht und auf hoher See...sind wir alle in Gottes Hand"... :D
 
Zurück
Oben Unten