Hi !
Die doofe e-Zertifizierung nervt mich....
Dazu eine Frage. Es geht um folgenden Text aus folgendem Link
http://www.wedebruch.de/gesetze/persbef/emv.htm
So - sehe ich das richtig das die ganze Sache nur für Autos gilt die NACH dem 01.10.2002 erstmals zugelassen worden sind ? Das heißt in meinen ´98 er Hyundai kann ich in der Hinsicht einbauen was ich will ?
Nochwas: "kann es.... zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen".
Heißt das es keinen Ärger gibt wenn sich bei einem Test herausstellt das das Gerät den EMV-Test bestehen würde ?
Gruß
Impact
Die doofe e-Zertifizierung nervt mich....
Dazu eine Frage. Es geht um folgenden Text aus folgendem Link
http://www.wedebruch.de/gesetze/persbef/emv.htm
Werden Ausrüstungen, die schon einmal in Fahrzeugen eingebaut waren und nicht nach der o.g. Richtlinie genehmigt sind oder nur eine CE-Kennzeichnung besitzen, erneut in Fahrzeuge eingebaut, die ab dem 1. 10. 2002 in den Verkehr kommen und somit o.g. Richtlinie erfüllen, kann es gemäß § 19 Abs. 2 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen.
So - sehe ich das richtig das die ganze Sache nur für Autos gilt die NACH dem 01.10.2002 erstmals zugelassen worden sind ? Das heißt in meinen ´98 er Hyundai kann ich in der Hinsicht einbauen was ich will ?
Nochwas: "kann es.... zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen".
Heißt das es keinen Ärger gibt wenn sich bei einem Test herausstellt das das Gerät den EMV-Test bestehen würde ?
Gruß
Impact