Garantieverlust durch Einbau Car-HiFi

PsychoHeiko

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18. Juni 2010
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544
Hallo zusammen,

mal eine ganz andere Frage:
Ein Bekannter von mir möchte sich in seinem Peugeot 504SW eine vernünftige Anlage einbauen, incl 2 Endstufen welche er unter den Sitzen montieren möchte.HU bleibt original.
Nun hat er vom Peugeot Mechaniker gesagt bekommen, dass er somit seine Garantie wegen Eingriff in die Fahrzeugelektronik (Batteriesteuergerät usw) verliert. Stimmt so etwas? Er hängt doch nur an die Batterie weitere, abgesicherte Verbraucher.

Gruß
Heiko
 
Da würde ich doch glatt mal einen Blick in den Kaufvertrag riskieren. Etwas in der Art müsste ja dort zu finden sein.
 
PsychoHeiko schrieb:
Hallo zusammen,

mal eine ganz andere Frage:
Ein Bekannter von mir möchte sich in seinem Peugeot 504SW eine vernünftige Anlage einbauen, incl 2 Endstufen welche er unter den Sitzen montieren möchte.HU bleibt original.
Nun hat er vom Peugeot Mechaniker gesagt bekommen, dass er somit seine Garantie wegen Eingriff in die Fahrzeugelektronik (Batteriesteuergerät usw) verliert. Stimmt so etwas? Er hängt doch nur an die Batterie weitere, abgesicherte Verbraucher.

Gruß
Heiko
Also bei Volvo und Ford ist's überhaupt kein Problem gewesen.
 
Das halte ich für Blödsinn.
Dann dürfte man ja gar nichts einbauen was extra Strom zieht.
Wie z b Zusatz Scheinwerfer.
 
solange sie dir nicht nachweisen können, dass ein schaden durch die nachrüstung hervorgerufen wurde (überlastung oder ähnliches), ist das humbug, garantie greift trotzdem....

Phil
 
mein händler meinte das gleiche (ebenfalls peugeot).
waren aber immer kulant in der angelegenheite (neues steuergerät auf garantie zbsp.)

ich würde meinen, bei einem vernünftigen einbau sollte das kein problem darstellen
 
Wir hatten doch den Fall hier mit Tadzio...

Bei seinem Porsche wurde z.Bsp. wohl die Anschlussgarantie verweigert, weil er eine Anlage
drin hatte..

Lieber 1x mehr nachfragen, als hinterher bei einem Neuwagen die Garantie zu verlieren... :hammer:

Es gibt ja schon Automarken, die eine Rostgarantie ablehnen, weil der Wagen 1x nen Ölwechsel nicht
in der Fachwerkstatt bekommen hat...

Daher ist der Zusammenhang... Musikanlage...Eingriff in die Fahrzeugelektronik... nicht so abwägig :ugly:
 
Garantie = Freiwillige Leistung des Herstellers dessen Umfang und Regeln er selbst bestimmen kann.

Anders siehts bei der Gewährleistung aus.
Die muss er gesetzlich geben und wenn du etwas "fahrlässig" kaputt machst muss er es dir nachweisen.
Also wenn du z.b. bei deinem Einbau 2 Leitungen anritzt, die aneinander kommen und deswegen ein Steuergerät hochgeht wirst du das selber bezahlen dürfen.
Geht das Steuergerät aber einfach so kaputt muss er es dir dennoch auf Gewährleistung ersetzen, weil du dort ja nichts gemacht hast...
Gut wäre dann die Frage wie er argumentiert... Wenn er sagt: "Unsere Steuergeräte vertragen keine Unterspannung, der hat doch sicher im Stand die Batterie leergelutscht mit seiner Anlage" wäre das ein Fall für den Anwalt :D
 
PrivateDemon schrieb:
Garantie = Freiwillige Leistung des Herstellers dessen Umfang und Regeln er selbst bestimmen kann.

Korrekt, deshalb darf jeder Garantiegeber auch selber die Bedingungen seiner Garantie aushandeln. Dazu kann selbstverständlich ein Verbot gehören, den Innenraum bzw. die Elektronik des Fahrzeugs zu verändern.

Eventuell schafft eine Mail an Peugeot Klärung.

Grüße

Flo
 
Vorsicht mit der gesetzlichen Gewährleistung, da ist man grob gesagt nur innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrenübergang auf den Käufer auf der sicheren Seite, weil der Verkäufer nachweisen muss, dass der gefundene Mangel bei Gefahrenübergang noch nicht bestanden hat. Nach den sechs Monaten gilt Beweislastumkehr; der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel bei Gefahrenübergang bereits bestanden hat, schwierige Sache im Regelfall.
Will damit nur sagen, dass die Freiwilligen Garantien der Hersteller oft im Verhältnis zur gesetzl. Gewährleistung großzügig ausfallen und man dabei sehr vorsichtig mit der Bewahrung dieser umgehen sollte.

Kommt von unterwegs
 
Man kann sich das ja vom Autohaus bestätigen lassen dass bestimmte Umbauten die Garantie nicht beeinflussen.

Hab ich auch so gemacht und das ging selbst mit 15 cm höheren Reifen, ansaugschnorchel, 20 cm Fahrwerks Höherlegung etc.
 
Also das Autohaus will ich sehen dass dir die Unbedenklichkeit eines Umbaus bestätigt.

Die wären ja schön doof wenn sie da Verantwortung übernehmen würden.
Denn dann sind sie nämlich dran mit Zahlen.

Bei Ford war damals auch ganz klar die Aussage dass jeglicher Umbau am elektrischen System den Verlust der Garantie für alle elektronischen Bauteile nach sich zieht.

Alleine der Verbau einer nicht von Ford freigegebenen Batterie reicht da schon aus!

Gesendet von meinem HTC One S mit Tapatalk 2
 
Mein Jeep Händler hatte mir das tatsächlich bestätigt.
Allerdings schloss er natürlich Dinge aus, die durch die Umbauten verursacht wurden.
Dabei hatten wir das aber so vereinbart, dass in dem Fall die Beweispflicht beim ihm als Händler liegt.
Muss aber dazu sagen, dass wir da schon seit über 25 Jahren Neuwagen kaufen und das in nicht geringer Stückzahl.
Denke mal, dass er das nicht bei jedem so gemacht hätte.
Naja er darf meinen Wagen ja auch gegen geringes Entgeld bei Hausmessen, Tag der offenen Tür, Messen etc mit ausstellen.
 
wenn ich sehe wieviele Neufahrzeuge ich für diverse Autohäuser und Generalimporteure ich so mache, da gibts garkeine Probleme, das Zeug steht sogar auf der Neuwagenrechnung als Zubehör...
Phil
 
Re: AW: Garantieverlust durch Einbau Car-HiFi

Voodoo schrieb:
Also das Autohaus will ich sehen dass dir die Unbedenklichkeit eines Umbaus bestätigt.

Die wären ja schön doof wenn sie da Verantwortung übernehmen würden.
Denn dann sind sie nämlich dran mit Zahlen.

Bei Ford war damals auch ganz klar die Aussage dass jeglicher Umbau am elektrischen System den Verlust der Garantie für alle elektronischen Bauteile nach sich zieht.

Alleine der Verbau einer nicht von Ford freigegebenen Batterie reicht da schon aus!

Gesendet von meinem HTC One S mit Tapatalk 2
Batterie ist klar. wobei es nur um die Bauart (silber-kalcium) geht, weil die Ladeelektronik auf diese Bauart ausgelegt ist. Umbau der Bauteile ist auch klar, ist doch bei jedem Gerät auch so. Deswegen muß die Anlage parallel und unabhängig zur FZ-Elektronik laufen. Vom Batterieabgriff mal abgesehen.
Ich hab beim Volvo die Anlage on-top gesetzt. OEM läuft genau so weiter, das OEM-Signal wird an dem LSP-Terminal abgegriffen. Ist logisch, daß damit keine SQ-Wettbewerbe gewinnen kann, um Welten besser als OEM ist's aber.
 
Danke Euch Allen für die Hilfe.

Ist bei dem Peugeot tatsächlich so. Selbst ein Marderschreck konnte nicht korrekt angeschlossen werden. Der Wagen hat eine Start-Stop-Automatik und dann scheint das batteriesteuergerät wohl nicht mit zusätzlichen Verbrauchern klar zu kommen.

Gruß
PsychoHeiko
 
beim Volvo mit SS klappts aber bis jetzt wunderbar. Muss natürlich nix heißen.
 
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