Endstufe im "Super Zusatand" bei Ebay ersteigert- Defekt!

ilikemusic

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Hallo, ich wollte euch mal von meiner jüngsten Erfahrung bei einem Ebay- Kauf erzählen.

Ich habe eine Audison SRX 3 (altes Modell) für 155€.

Das war die Beschreibung:
"Verkaufe hier meinen Lieblingsverstärker - Audison SRx3 . 3-Kanal Betrieb, perfekt für einen Subwoofer und ein gutes Frontsystem.
Der Zustand ist sehr gut, technisch einwandfreier Zustand, super Klang!"

Ich hatte sofort überwiesen, nach knapp 2 Wochen kam sie dann an.

Ausgepackt, und sie sah aus wie aus der Mülltonne geholt. Ich inspizierte sie weiter und dann ist mir auch noch aufgefallen dass ein Stück vom Lüfter abgebrochen ist. Kann wohl kaum vom Versand geschehen sien, da der ja hinter der seitlichen Abdeckung ist.
Die Schrauben sind alle ausgenudelt.

Naja dachte ich mir, ich hoffe, dass sie wenigstens funktionert. Also meine Audison LX604 raus, SRX 3 rein.
Tja, scheisse, der linke Kanal funtioniert nicht im Sub Mode on. Auf submode off geschaltet und der Kanal läuft. Subwoofer Volume-Einstellung vom Radio funktionert dann nicht mehr in 12 Stufen, sondern nur noch volle Suppe auf Stufe 1 oder Stufe 0 ist Subwoofer aus. Klingt aber auch alles nach Müll.

Jetzt hab ich den Verkäufer angeschrieben, die Stufe wieder zurückzunehmen. - Er sieht es nicht ein, weil er der Meinung ist, sie sei vollkomen in Ordnung.

Ich wollte jetzt nochmal sicher gehen, ob ich eventuell doch etwas falsch eingestellt habe und wollte deswegen nochmal hier nachfragen.

Gruß Erik
 
hiho

bei ebay einen nicht gelieferten artikel melden (bringt zwar nicht vile ist aber schon mal nen anfang weil er hat ne tadellose funktionieren beschreiben und gelifert hat er "schrott" )
ebaynummer 130381394886
so dann gehts weiter ..

der Vk kann auschliessen was er will (hat ja nur garantie und rücknahme ausgeschlossen ..ABER du machst Sachmängelhaftung geltend ..und die kann er nicht auschliessen ..

er hat eine tadelslose funktionierende endstufe angeboten(Der Zustand ist sehr gut, technisch einwandfreier Zustand, super Klang!)
und die hat er zu liefern ..

batsta ...setzte ihm erstmal freundlich per mail ne frist ob er sich die sache nicht überlegen wollte weil du dann die endstufe "reparieren lassen müsstets" und ihm die rechnung schickst (die kontonummer hast du ja ))))

wenn das nicht fruchtet ..ANWALT und nicht nur androhen sonder auch machen ....

ne rote ist dem Vogel bei nicht zurücknahme eh sicher wie das amen in der kirche

Gruss Dirk
 
Hallo

hast du mit PayPal bezahlt?Wenn ja melde den Fall dann nimmt er sie zurück!
 
Nein, ich hab nicht mit Pay Pal bezahlt.
Danke für die Anteilnahme! Ich weiss zwar, dass ich rechtlich gesehen Ansprüche habe, aber mit der Beweislast könnte das eventuell schwierig werden....Er hat ja schon in der 1. Antwort E-Mail behauptet dass sie noch völlig i.O war und er wüsste auch nix von dem abgebrochenen Lüfter. Ich hab da zuwenig Erfahrung im Rechtswesen, aber könnte mir vorstellen, dass es da auf ein Aussage gegen Aussage hinauslaufen wird.

Ich habe ihn jetzt eine 2. Email geschrieben, dass er sie zurücknehmen soll...mal sehen was da noch kommt. Aber wird er sich weiterhin weigern, werde ich ihn wohl besuchen müssen, um das persönlich nochmal zu klären. Bin sowieso nächsten Monat in Berlin. Seine Adresse hab ich ja auch.

Wenn noch jemand Tips hat, her damit :-)
 
Mir schwirren da noch Fragen im Kopf herum...

Welcher Anwalt ist für solche Sachen eigentlich Zuständig?

Falls der Verkäufer sich bereit erklärt die Endstufe zurückzunehmen...wie läuft das dann ab?
Ich kann dem ja jetzt nicht mehr trauen...wenn ich dem die Endstufe zurückschicke bevor ich meine Geld habe, ist dann bestimmt beides weg...
 
1. Wenn du nicht mit PayPal zahlst, hast du NULL Käuferschutz.

2. Wegen 160Euro fängt wohl kaum ein Anwalt an zu arbeiten

3. Wenn du keine Rechtschutz hast, wirst du mit mehreren Huntert Euro in Vorlage treten müssen bevor überhaupt irgendetwas passiert.
 
Eine gute Rechtschutz habe ich zum Glück. Ich finde die Idee mit dem Anwalt garnicht so schlecht. Es wurde schon um weniger Geld gestritten.
Ich kann das nicht durchgehen lassen. Das ist absolut Asozial.
Ich werde es wohl zuerst auf dem rechtlichen Weg versuchen.
 
DTGR schrieb:
bei ebay einen nicht gelieferten artikel melden (bringt zwar nicht vile ist aber schon mal nen anfang weil er hat ne tadellose funktionieren beschreiben und gelifert hat er "schrott" )
ebaynummer 130381394886
so dann gehts weiter ..
Gruss Dirk

In diesem Fall ist es wohl eher ein "von der Beschreibung abweichenden Artikel", den man melden sollte.

Hat der Verkäufer viele positive Bewertungen? Dann besteht Hoffnung das er kulant ist um seinen Account zu retten.
Wenn es ein frischer Account mit wenigen oder gar keinen Bewertungen ist sind die Chancen nicht so gut.
 
Voodoo schrieb:
1. Wenn du nicht mit PayPal zahlst, hast du NULL Käuferschutz.

2. Wegen 160Euro fängt wohl kaum ein Anwalt an zu arbeiten

3. Wenn du keine Rechtschutz hast, wirst du mit mehreren Huntert Euro in Vorlage treten müssen bevor überhaupt irgendetwas passiert.

Sorry aber die Aussagen sind teils mal krass übertrieben.

Zu 1 - stimmt keinen PayPal Käuferschutz. Sehr wohl hat er aber Recht auf Lieferung der beschriebenen Sache - und hier liegt der Hase im Pfeffer.

Zu 2 - absolut plakativ und Nonsens. Wenn der Mandant es will fängt er auch wegen 25€ an zu arbeiten

Zu 3 - auch Käse. Für anwaltliche Mahnschreiben muss man nicht gleich per se mehrere Hundert € investieren.

@TE

Geh zum Anwalt und lass ihn werkeln ;)
 
Das ist mit einer der Gründe warum ich eigetlich nichts mehr bei ebay kaufe. Die Meinungen und Vorstellungen gehen doch weit auseinander. Bei meinem letzten privaten Kauf bestand die Verpackung aus 2mm dicker Pappe und Noppenschaum für einen Verstärker. Natürlich beschädigt angekommen. Komentar des Verkäufers: Wieso unzureichend? Ich habe doch extra dicke Pappe und noch zusätzlich Folie verwendet. :stupid: Ich kaufe mitlerweile seit gut vier Monaten nur noch Neuware bei Händler, wenn der Preis stimmt. Ist besser für die Nerven. :thumbsup:
 
Milan2000 schrieb:
Zu 1 - stimmt keinen PayPal Käuferschutz. Sehr wohl hat er aber Recht auf Lieferung der beschriebenen Sache - und hier liegt der Hase im Pfeffer.
Das stimmt, aber an eine Regulierung seitens des grossen Auktionshauses braucht er nicht zu denken.

Zu 2 - absolut plakativ und Nonsens. Wenn der Mandant es will fängt er auch wegen 25€ an zu arbeiten
Natürlich sollte er das, in der Praxis werden solche Fälle aber nicht gerne übernommen.

Zu 3 - auch Käse. Für anwaltliche Mahnschreiben muss man nicht gleich per se mehrere Hundert € investieren.
Das Mahnschreiben + Beratungsgespräch kosten einen mindestens 75 - 100€. Das ist fast schon der Streitwert. Wenn der Verläfer darauf nicht reagiert muss der Anwalt weiter tätig werden. Spätestens hier sind wir im Bereich wo es sich schon nicht mehr lohnt.

P.s. Ich war selbst schon in deiner Lage, bin dabei böse auf die Nase gefallen. Streitwert 300Euro.
Der Verkäufer wurde verurteilt das Geld zurück zu zahlen. Habe bisher keinen Cent gesehen, der Verkäufer ist im Privatinsolvenz Verfahren in dem noch viel grössere Forderungen bedient werden müssen.
Und meine Anwaltskosten hat bis zum rechtsgültigen Urteil die Versicherung bezahlt. War fast ein 4stelliger Betrag.
 
Ich kene einen Anwalt der auf Ebay Recht spezialisiert ist. Wenn du magst dann sende ich dir seine Tel. Der sitzt allerdings hier bei uns in FFM.

Wenn du RV ist das mit den Kosten agar mal ne Sache wegenen einem Eurouch kein Problem. Dann solltest du auf jedenfall einen RA einschalten.

Der hat für mich sogar mal ne Sache wegen einem Euro bearbeitet. Es kommt nämlich garnicht so sehr auf die Höhe des Streitwertes an. Sondern ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat. Und welcher Sachverhalt überhaupt vorliegt.

Und wenn das was du schreibst der Wahrheit entspricht dann solltest du auf jedenfall einen RA fragen.

Ein Tip im Vorraus, alle E-Mails die Bestätigungsmail von Ebay, und wenn du sie noch hast die Screenshot der Auktion, solltest du schon mal sichern. Die gelten als Beweis.Auch den Überweisungsbeleg wann du überwiesen hast. Und ganz wichtig wann du die Ware erhalten hast.

Gruss
P.S.

Sachmängelhaftung ist bei Privatverkauf ausgeschlossen. Aber ein Recht auf die beschriebene und gekaufte Ware hat er auf jedenfall.
So wie sich das darstellt wurden hier einfach die defekte weggelassen um den Preis zu erhöhen. Und das grenzt an Betrug. Da gibt es auch schon Urteile darüber.
 
ich habe auch letztens meinen Anwalt konsultiert.
Ging um eine 300€ Mietsache.
Naja, das Mahnschreiben hat mich 56€ gekostet und so ein Anwaltschreiben wirkt doch viel mehr, als ein Anruft eines Vermieters :thumbsup:

Grüße
Andreas
 
Rechtlich kann man da schon loslegen wenn man möchte.
Wenn der VK da kuscht und dann einlenkt ok.
Oder zumindest kann er sich das mal anschauen ist ja kein Ding.

Er könnte aber auch genauso sagen die Endstufe lief einwandfrei,Schaden des Lüfters beim Versand entstanden,Funktion des linken Kanals durch Falschanschluss o.ä entstanden.
Ich bin ja auch so einer der keinen Weg scheut um sein Recht durchzusetzen aber in diesem Fall naja ich weiß ja nicht.

Klar es ist immer ärgerlich ich kenne das...

Jetzt ab vom Thema,den Lüfter kann man rucki zucki wechseln,dürfte nicht viel kosten.
Vielleicht kann sich jemand ausm Forum die Endstufe mal anschauen und es ist nicht viel Defekt.
Mit Versand paar Bauteile tauschen maximal 50 euro wenn überhaupt.
Das wäre vielleicht eine Möglichkeit. :hippi:
 
Eben...

Mit RV ist das eine recht sichere Sache, und die Erstberatung ist dann i.d.R. auch kostenlos.
p.s. Hast du eine SB auf deiner RV?
 
Also der Anwalt denn ich empfehlen kann hat das alles Telefonisch abgewickelt und per Mail. und die Beratung am Tel. war sowieso kostenlos. Hat sich gleich viel Zeit genommen und mich ausführlich beraten.
 
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