DVD gucken während der fahrt verboten?

Goernitz

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Hab schon mehrmals gelesen das man solche geräte an den handbremskontakt an klemmen muss, ist das auch irgendwo in der STVO geregelt?
 
Ich glaube nur dass man sich nicht vom Verkehr ablenken lassen darf...
also solange Du nicht auf den Bildschirm schaust darf der Film wohl auch laufen :ka:
 
Ja das fände ich auch mal sehr interessant.
Ich tu gerne mal 'ne DVD rein, wie z.B. PULSE von Pink Floyd.
Kenn ich schon auswendig.
Schaue auch immer auf die Strasse.
Wenn aber auf meiner Hausstrecke (Landstraße - wenig Verkehr)
die Strecke gerade, und alles übersichtlich ist
dann riskier' ich schon mal ein Auge.
Genauso an der Ampel.

Also wäre die Frage nach der genauen Gesetzeslage durchaus interessant.
Weiss Jemand genaueres ?
 
Ich glaube nicht das die Benutzung von Monitoren und DVD-Playern ganz genau in der STVO beschrieben ist... auf Anhieb habe ich nur das hier gefunden:
"I. Allgemeine Verkehrsregeln

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. ....
"

Also dürfte das erstmal so gehandhabt werden, wie es auch bei "zu lauter" Musik der Fall ist (ich musste mal 10€ zahlen, ob das wirklich korrekt war, weiss ich nicht)... Man könnte zwar behaupten das die DVD nur so vor sich hin lief und man garnicht drauf geschaut hat... aber dann ist man ja erstmal in der Beweispflicht... und das kann man vor der Polizei nun mal nicht wirklich beweisen das man nicht drauf geschaut hat... wenn es dann noch geknallt haben sollte und es kommt raus das ne DVD lief, dürfte wohl ganz Schluss mit lustig sein. Ob vielleicht im nachhinein sogar geprüft wird ob ein entsprechendes Gerät wissentlich so angeschlossen wurde das es auch während der Fahrt zu benutzen ist, weiss ich nicht. Könnte es mir aber vorstellen wenn es ein Unfall mit todesfolge war, und das Fahrzeug von einem Gutachter komplett "zerlegt" wird.... Naja, ist jetzt vielleicht ein wenig übertrieben... aber "strafbar" ist es sicherlich. Nur ich selbst hab es auch so angeklemmt :D

PS:
habe da gerade noch etwas gefunden... scheint wohl wirklich keine weitere Regelung als die oben genannte dafür zu geben...
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... l=monitor*


Gruss Micha
 
Freunde, also mal gaanz ehrlich!!!

Was ist das bitte für ein Superblödsinn ???Während der Fahrt etc...WTF??

Möchte wirklich nicht den moralischen raushängen lassen aber irgendwo geht es manchmal zu weit!

Der nächste erzählt morgen schon vielleicht , dass er PS2 während der Fahrt locker und ohne Probs spielen Kann.

Wozu ??

P.S.: Wie gross darf die Projektionsleinwandfläche auf der Windschutzscheibe sein um noch gerade eben am Strassenverkehr teilnehmen zu können??

GRRüüüSSe aus HH------PETER(Kein Mitglied der Pseudo-Multi-Tasking-Generation )
 
hmm ich dachte es war so das der handbrnemshebelkontakt ausschlaggebend ist

soll heißen handbremse gezogen --> bild kommt
handbremse gelöst ( was ja einer fahrt gleichkommt) --> kein bild


bei schon vorhandenen lösungen seitens der automobilhersteller wars glaube so das bei der fahrt nur die hinteren TFT's angeblieben sind
wenn die polizei einen erwischt mir laufendem TFT im a-brett gibts schon ärger




in jeder anleitung eines moniceivers steht das mit dem kontakt drin
 
moin!
jap nur der beifahrer darf gucken und da muss das ganze so montiert sein, dass der fahrer nicht abgelenkt werden darf.
*ich habe gehört*, dass wenn man das kabel zur handbremse nicht sachgemäß installliert (signal kann man ja locker woanders her holen), dass dann un ter umständen der versicherungsschutz erlischt.
ciao, alex
 
Nehme an dass bei sowas auch die Unschuldsvermutung gilt, d.h. wenn der Polizist nicht beweisen kann dass du durch den Monitor abgelenkt wirst oder hingesehen hast wirds schwierig.

Wie ist das dann dann bei Navigationsgeräten... ?!?

Trotzdem natürlich ein ganz klares NEIN zum DVD-schaun beim Autofahren, selbst die Musik lenkt schon genug ab.

Wegen zu lauter Musik gibts locker eine Strafe - es ist ja für den Lenker nicht möglich auf die akustischen Signale der anderen Verkehrsteilnehmer zu achten, Hupe und Signaltöne von Einsatzfahrzeugen usw...
 
albu schrieb:
...., dass wenn man das kabel zur handbremse nicht sachgemäß installliert (signal kann man ja locker woanders her holen), dass dann un ter umständen der versicherungsschutz erlischt


das ist wirklich so ...

wenn die polizei dich zb anhält und das ding sieht ..
KANN sie dich auffordern zu zeigen ob das teil ausgeht wenn man die handbremse LÖST


zumindest ist das SO bei nem kumpel passiert
der sich so ein teil eingebaut hatte
 
saddevil schrieb:
wenn die polizei dich zb anhält und das ding sieht ..
KANN sie dich auffordern zu zeigen ob das teil ausgeht wenn man die handbremse zieht
Genau umgekehrt ... :keks:
Das Display soll ausgehen, wenn man die Handbremse löst ... =P

Ich würde gar nicht erst auf die Idee kommen, während der Fahrt DVDs zu schauen ... würde ich auch nicht machen.

Gruß
Konni
 
bitte keine grundsatz diskusion ;) mich interesiert nur ob sowas irgendwo geregelt ist, es also wirklich verboten ist (mich hat einer gefragt und ich konnte selbst nix finden)
 
in anleitung lesen ....
da stehts drin ... bzw MUSS


also schalter muss an "FESTSTELLBREMSE" gekoppelt sein

bei gezogener bremse ist DVD möglich
bei gelöster nicht


ist das nicht der fall erlischt unter umständen der versicherungsschutz
 
Natürlich ist die Diskusion MEGA-Unnötig, wenn man sie aus dem Blickwinkel betrachtet, das es hier irgend einem darum geht ob er nun während der Fahrt sich ne komplette DVD rein ziehen darf. Aber ich denke, darum geht es hier niemandem.
Ich habe meinen Moniceiver auch "falsch" angeschlossen, was aber sicher nicht den Grund hat, das ich während der Fahrt mir Filme rein ziehe... ich glaub bis jetzt lief eh erst höchstens 5mal eine DVD in dem Teil...

Gruss Micha
 
Es gibt keine REgelung, da wo drin steht ob du das darfst oder nicht. Nur die oben genannte und das ist dann auslegungssache. Der andere drückt halt in seinem Saugnapfnavi rum, dann ist das auch ablenkung und kostet 10€.

Ach ja, das mit dem Kabel. Da verlischt kein Versicherungsschutz. Soweit ich weiß haben sich die Hersteller dieser Geräte einfach zusammengetan und gesagt sie machen das mit der Handbremse (änlich der autohersteller mit den 250km/h)

Toni, der auch DVDs anhört und den Monitor einfährt.
 
Daß die Hersteller das mit dem Handbremskontakt so schreiben
müssen ist ja wohl logisch.
Die schreiben es aber um evtl. Schadenersatzforderungen
gleich das Wasser abzugraben.
Deswegen muß es aber noch nicht zwingend verboten sein.

Interessant wäre eine (zweifelsfreie) Nennung eines Gesetzestextes.

Ansonsten darf man gerne eine andere Meinung haben,
aber meine bleibt, daß ich für meinen Teil mit 43 Jahren genug
Verantwortungsbewusstsein habe, nur dann auf den Moni zu schauen,
wenn die (Verkehrs-)situation es erlaubt !
Und solange es nicht verboten ist die Karte auf einem kleinen
Navi-Bildschirm zu studieren, oder sabbernd auf die Beine
meiner (mini-berockten) Beifahrerin zu geiern,
(was sicher deutlich mehr ablenkt), fände ich ein Verbot nicht erklärbar.
 
Da lenkt jedes Verstellen der Klimaanlage eines MMI-Systems mehr vom Verkehr ab...
...zumal hauptsächlich modern-technisch unbegabte "ältere" Menschen solche Autos fahren :hammer:
 
Also mächtig ablenken kann das schon... als ich meinen Moniceiver neu hatte bin ich morgens mal die 30km zur Uni mit einer Musik-DVD (Dreamtheater Live at Budokan) im Laufwerk hingefahren... konnte mich beim Ankommen kein bissel mehr an die Strecke erinnnern. Bin einfach so vor mich hingefahren und hab öfters mal drauf geschaut. Das hat mich dann so erschreckt, daß ich seit dem keine Filme mehr beim Fahren an habe...
 
Monsterlini schrieb:
Und solange es nicht verboten ist die Karte auf einem kleinen
Navi-Bildschirm zu studieren, oder sabbernd auf die Beine
meiner (mini-berockten) Beifahrerin zu geiern,
(was sicher deutlich mehr ablenkt), fände ich ein Verbot nicht erklärbar.

hab auch so nen handy navi mit mini bildschirm, und mini berockte beifahrerin... mhh... joa hatte ich erst gestern abend eine neben mir und 2 hinter mir, mit eingeschalteten fussraum beleuchtung lenkt das erst recht ab :ugly:


also es gibt keine klare regelung das es verboten ist, aber wenn was passiert ist man dran (wie bei zu lauten anlagen)
 
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