Darf man Lautsprecher probieren und retour schicken?

wenn der Zustand nicht mehr wie Neu ist können Abzüge bis zu 40% geltend gemacht werden. Wenn die Ware nicht mehr im Originalkarton zurückgesendet wird muss Sie gar nicht angenommen werden.

// Dies ist keine Rechtsberatung sondern natürlich nur eine persönliche Meinung //

Aber wo leben wir denn? Man sollte schliesslich jeden so behandeln wie man selbst behandelt werden möchte.... daran sollten sich mal mehr Menschen halten.... :wall:

€: Wenn man probehören möchte, dann kann und sollte man dem Händler einfach fragen ob er dir einen Vorführartikel zusenden kann. Ich denke da werden die wenigsten nein sagen wenn es ein gängiges Modell ist!
 
Ich sehs etwas zwiegespalten....
Einerseits ist es absolut in Ordung, dass den Onlinehändlern damit Kosten entstehen... leider eigentlich viel zu wenig!
Mehr Kosten und somit höhere Preise im Netz wären nämlich für alle Beteiligten fairer und die elende Preisspirale nach unten, die schlussendlich die Margen aller Beteiligten auffrisst, wäre dahin... Denn die frisst ja nicht nur die Margen der bösen Hersteller und/oder Händler, sondern am Ende auch die Einkommen der gemeinen Arbeiter.

Allerdings gibt es auch (Nischen-)Produkte, die eben in der Form fast nur über das Internet vertrieben werden können... und da hat man als Händler dann durchaus gewisse Probleme...

MfG Björn
 
soso, ein paar lautsprecher bestellen, liefern lassen,
einbauen (spuren hinterlassen, mal mehr mal weniger),
ausbauen usw. ist also das gleiche was man auch im
laden machen kann? das is aber mal interessant.

gleich mal in nen laden fahren und einbauen und dann
testen, verkratzen, verpackung dann nicht mehr zusammenbekommen
und dann noch nicht nehmen. und natürlich auch
keinen "wertverlust" zahlen durch meine mir gesetzlich
zugestandene testerei, wie hier vermittelt werden soll.

wo fang ich an?
am besten mal beim didi...dann fress ich mich durchs
land und mach das bei jedem händler, bis mich alle mögen :)

ist schon schlimm genug dass man was bestellen kann
was man so ohne weiteres zurückschicken kann.
wenns vorher abgeklärt ist und es an bestimmten punkten
klemmt die man vorher nicht kennt, ist das kein thema.
und wenn man die sache pfleglich behandelt.

ebenso sehe ICH es ein einen kleinen wertverlustausgleich
zahlen zu müssen. warum kann das nicht jeder einsehen.

ein glück geht der trend wieder zurück sowas zu machen
und die händler die etwas höherwertigere sachen haben,
sind schonmal vor dem grossteil der "schlimmsten plagen"
sicher. was natürlich nicht heisst dass es bei den "highendern"
nicht genauso leute gibt die schon vor der bestellung wissen
dass sie die sachen wahrscheinlich nicht nehmen und auch
schon vorher drüber bescheid wissen was sie als kunde so alles dürfen...

bevor jetzt jemand meint ich soll mich erstmal schlau machen.
mööp, schon geschehen. sieht man dann wenns soweit is.
hoffentlich kommts nicht dazu. und zum glück kams bei mir
und meinen bescheidenen umsästzen noch nicht dazu... :)
 
hi,
ich denke, mann muss die gesamte fragestellung einmal anders gestalten:

wäre der TE damit einverstanden, wenn er bei einer Bestellung von neuwaren sachen bekommt, die zwar vollständig und technisch einwandfrei sind, aber definitiv schon mal verbaut waren?

Mfg
fabian
 
Der Bärtige schrieb:
Was meint ihr wie hoch die Rücklaufmengen bei den Onlinehändlern sind..... die Quote liegt bei rund 4%.

Die liegst du weit daneben!
Der Rücklauf, selbst bei Elektro-Artikeln liegt bei etwa 10%.
Wir als Online-Schuhhandel bekommen selbst GETRAGENE SCHUHE zurück! Was können wir damit machen? Wegwerfen.
Ist zwar selten der Fall kommt jedenfalls mal vor.
Wird der Schuh aber aufm Tepich anprobiert und ohne Gebrauchsspuren zurückgesendet, so haben wir damit eigentlich kein Problem, auch wenn es uns nicht unbedingt wenig Geld kosten (Versandkosten, Lagerkosten, Bearbeitung ect.)

Bislang habe eigentlich alles "blind" gekauft und mich auf die Aussage des Händlers verlassen. Fehler habe ich bislang nicht gemacht!


LG
 
Ich habe grundsätzlich Bedenken wenn "irgendjemand" "irgendwas" "irgendwie" "ausprobiert"....
...bei Stammkunden, bzw. Leuten die ich kenne und einschätzen kann was sie können...kein Problem nach vorheriger Absprache....

Aber wenn ein 18 jähriger Hitzkopf ein HighEnd System unwürdig reinmurkst und sich dann wundert dass er kein 140 dB erreicht :wall:
 
Fortissimo schrieb:
Aber wenn ein 18 jähriger Hitzkopf ein HighEnd System unwürdig reinmurkst und sich dann wundert dass er kein 140 dB erreicht :wall:
Na wenn das kein Rücksendegrund is, was dann? :ugly:
 
Denis schrieb:
Der Bärtige schrieb:
Was meint ihr wie hoch die Rücklaufmengen bei den Onlinehändlern sind..... die Quote liegt bei rund 4%.

Die liegst du weit daneben!
Der Rücklauf, selbst bei Elektro-Artikeln liegt bei etwa 10%.
Wir als Online-Schuhhandel bekommen selbst GETRAGENE SCHUHE zurück! Was können wir damit machen? Wegwerfen.
Ist zwar selten der Fall kommt jedenfalls mal vor.
Wird der Schuh aber aufm Tepich anprobiert und ohne Gebrauchsspuren zurückgesendet, so haben wir damit eigentlich kein Problem, auch wenn es uns nicht unbedingt wenig Geld kosten (Versandkosten, Lagerkosten, Bearbeitung ect.)

Bislang habe eigentlich alles "blind" gekauft und mich auf die Aussage des Händlers verlassen. Fehler habe ich bislang nicht gemacht!


LG

Meine Zahl stammt von einem sehr großen Onlinehändler für Elektrogeräte für den ich indirekt arbeite ;)

Bei Schuhen oder alg. Bekleidung ist die Quote sicher höher, dafür ist da aber auch mehr Spanne drin als bei Elektrokram. :D
 
Der Bärtige schrieb:
Meine Zahl stammt von einem sehr großen Onlinehändler für Elektrogeräte für den ich indirekt arbeite ;)

Bei Schuhen oder alg. Bekleidung ist die Quote sicher höher, dafür ist da aber auch mehr Spanne drin als bei Elektrokram. :D

Im Ladengeschäft ist die Spanne recht hoch, im Internet dank der Konkurenz derzeit eher nicht.
Bei Amazon sind wir mit Schuhen und Taschen derzeit bei 13% ;(
 
Der Onlinehändler muss die Ware definitiv zurücknehmen völlig egal wie sie aussieht. Sie darf sogar ohne Originalverpackung ankommen. Sie kann sogar per Nachnahme verschickt werden. Der Händler darf die Annahme nicht verweigern. Wenn ohne OVP-> dann darf es laut Werterhaltung Abzüge geben, genau so sieht es bei Kratzer oder änliche Beschädigungen aus. Es ist nicht gesetzlich geregelt wie hoch der Abzug sein darf, deshalb wird sowas vor Gericht geklärt. Die AGB´s dürfen nicht verändert werden, oder besser gesagt sie sollten nicht, denn ansonsten wären sie unwirksam und ein Kunde könnte die Ware sogar nach 2 Jahren wieder zurücksenden. Mal ganz davon abgesehen , wie sowas die Wettbewerbszentralen sehen würden.

Grüsse Denis
Heute ab 16 Uhr wieder Treffen bei mir.
Planet-CarAudio
Warnstedtstrasse 8
22525 Hamburg
 
Planet-CarAudio schrieb:
Der Onlinehändler muss die Ware definitiv zurücknehmen völlig egal wie sie aussieht. Sie darf sogar ohne Originalverpackung ankommen. Sie kann sogar per Nachnahme verschickt werden. Der Händler darf die Annahme nicht verweigern. Wenn ohne OVP-> dann darf es laut Werterhaltung Abzüge geben, genau so sieht es bei Kratzer oder änliche Beschädigungen aus. Es ist nicht gesetzlich geregelt wie hoch der Abzug sein darf, deshalb wird sowas vor Gericht geklärt. Die AGB´s dürfen nicht verändert werden, oder besser gesagt sie sollten nicht, denn ansonsten wären sie unwirksam und ein Kunde könnte die Ware sogar nach 2 Jahren wieder zurücksenden. Mal ganz davon abgesehen , wie sowas die Wettbewerbszentralen sehen würden.

Grüsse Denis
Heute ab 16 Uhr wieder Treffen bei mir.
Planet-CarAudio
Warnstedtstrasse 8
22525 Hamburg
nope da hat sich was geändert wenn ich nicht ganz falsch bin jetzt. aktuelle rechtslage checken
 
mM mit den Originalverpackungen. Es sei nicht zumutbar, dass der Händler die Gegenstände ohne OVP zurücknehmen muss. So meine letzte Information.
 
Aber genau das Gesetz sagt das doch aus was ich geschrieben habe. Noch was -> Wenn der Kunde die Ware innerhalb der 14 Tage zurücksendet, geschieht das nicht nur auf Kosten das Händlers(ab 40€) sondern auch auf Gefahr das Händlers. D.H. der Kunde verpackt die Ware auf Gefahr des Händlers. Das find ich ehrlich gesagt recht unfair.

Grüsse Denis
 
Golf1CabrioHorst schrieb:
mM mit den Originalverpackungen. Es sei nicht zumutbar, dass der Händler die Gegenstände ohne OVP zurücknehmen muss. So meine letzte Information.

Doch ist es leider. Siehe AGB´s. "Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück." Möglichst ist immer so ein Wort .....:)
 
Mein letzter Stand dazu, zwar hat der Käufer dass Recht den Artikel zurück zu schicken, aber er darf wie in diesem Beispiel ein Frontsystem, nicht ein und ausbauen. Dem Käufer gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie in einem Geschäft vor Ort, dort nämlich kann er die Lautsprecher auch nur optisch Begutachten oder vielleicht in einer Demowand Probe hören aber nicht in sein Auto einbauen und dann zurück geben.
 
FUBU schrieb:
Dem Käufer gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie in einem Geschäft vor Ort, dort nämlich kann er die Lautsprecher auch nur optisch Begutachten oder vielleicht in einer Demowand Probe hören aber nicht in sein Auto einbauen und dann zurück geben.

Genau das ist NICHT der Fall. Siehe Link... :hippi:
 
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