art-audio
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Moe schrieb:Moralisch find ich es unterste Kanone. Nach Fernabsatzgesetz sollte es aber gehen.

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Moe schrieb:Moralisch find ich es unterste Kanone. Nach Fernabsatzgesetz sollte es aber gehen.
Der Bärtige schrieb:Was meint ihr wie hoch die Rücklaufmengen bei den Onlinehändlern sind..... die Quote liegt bei rund 4%.
Na wenn das kein Rücksendegrund is, was dann?Fortissimo schrieb:Aber wenn ein 18 jähriger Hitzkopf ein HighEnd System unwürdig reinmurkst und sich dann wundert dass er kein 140 dB erreicht![]()
Denis schrieb:Der Bärtige schrieb:Was meint ihr wie hoch die Rücklaufmengen bei den Onlinehändlern sind..... die Quote liegt bei rund 4%.
Die liegst du weit daneben!
Der Rücklauf, selbst bei Elektro-Artikeln liegt bei etwa 10%.
Wir als Online-Schuhhandel bekommen selbst GETRAGENE SCHUHE zurück! Was können wir damit machen? Wegwerfen.
Ist zwar selten der Fall kommt jedenfalls mal vor.
Wird der Schuh aber aufm Tepich anprobiert und ohne Gebrauchsspuren zurückgesendet, so haben wir damit eigentlich kein Problem, auch wenn es uns nicht unbedingt wenig Geld kosten (Versandkosten, Lagerkosten, Bearbeitung ect.)
Bislang habe eigentlich alles "blind" gekauft und mich auf die Aussage des Händlers verlassen. Fehler habe ich bislang nicht gemacht!
LG
Der Bärtige schrieb:Meine Zahl stammt von einem sehr großen Onlinehändler für Elektrogeräte für den ich indirekt arbeite![]()
Bei Schuhen oder alg. Bekleidung ist die Quote sicher höher, dafür ist da aber auch mehr Spanne drin als bei Elektrokram.![]()
nope da hat sich was geändert wenn ich nicht ganz falsch bin jetzt. aktuelle rechtslage checkenPlanet-CarAudio schrieb:Der Onlinehändler muss die Ware definitiv zurücknehmen völlig egal wie sie aussieht. Sie darf sogar ohne Originalverpackung ankommen. Sie kann sogar per Nachnahme verschickt werden. Der Händler darf die Annahme nicht verweigern. Wenn ohne OVP-> dann darf es laut Werterhaltung Abzüge geben, genau so sieht es bei Kratzer oder änliche Beschädigungen aus. Es ist nicht gesetzlich geregelt wie hoch der Abzug sein darf, deshalb wird sowas vor Gericht geklärt. Die AGB´s dürfen nicht verändert werden, oder besser gesagt sie sollten nicht, denn ansonsten wären sie unwirksam und ein Kunde könnte die Ware sogar nach 2 Jahren wieder zurücksenden. Mal ganz davon abgesehen , wie sowas die Wettbewerbszentralen sehen würden.
Grüsse Denis
Heute ab 16 Uhr wieder Treffen bei mir.
Planet-CarAudio
Warnstedtstrasse 8
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Golf1CabrioHorst schrieb:mM mit den Originalverpackungen. Es sei nicht zumutbar, dass der Händler die Gegenstände ohne OVP zurücknehmen muss. So meine letzte Information.
FUBU schrieb:Dem Käufer gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie in einem Geschäft vor Ort, dort nämlich kann er die Lautsprecher auch nur optisch Begutachten oder vielleicht in einer Demowand Probe hören aber nicht in sein Auto einbauen und dann zurück geben.