Sauerei des Sattler´s !!! Was tun?

206er Sound

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Hallo liebe Klangfuzzi´s.

Heute wollte ich meine A-Säule vom Sattler abholen und schon war mein Tag gelaufen!
Anstatt Ziernähte wurden die Stöße stumpf aneinander gesetzt,anstatt aus 3 wie besprochen wurde die A-Säule aus 2 teilen bezogen, die Rundung schlägt falten und die Arbeit ist nicht gerade schön(muss sagen, das ich auch sehr pingelig bin) !
Der Chef war leider nicht da, aber wie soll ich jetzt Morgen vorgehen und wie bekomm ich meine Mängelliste durchgesetzt da alles nur besprochen und nix schriftlich festgehalten wurde!

Ich soll nämlich 100€ das Stück zahlen und dafür kann ich doch auch die Arbeit verlangen die ich bestellt habe!
Oder was?

Hoffe ich könnt mir ein paar Tipp´s geben.

Mfg
 
hast du schon bezahlt?!
ich hoffe, und so wie sich es liest denke ich nicht...

geh morgen einfach hin und sag was dir nicht gefällt...

hast du eventuell bilder?!
 
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Rechtsgültiger Vertrag.
Hast Du die A-Säulen schon mitgenommen und das Geld dafür bezahlt?
Wenn nicht, würde ich das Geld einbehalten bis die Fehler beseitigt sind.
Oder ihm sagen, das du sie bei einer fähigen Sattlerei so fertigen lässt, wie es mit ihm abgesprochen war und ihn dann die Rechnung begleichen lässt.
 
nur mein Beileid. Habe ähnliches durch bei meinen Türverkleidungen im CRX. 3 mal nachgebessert und es hat immer noch nicht gepasst... lass ihn so lange nachbessern bis es passt. Keinesfalls zahlen.... und besorg dir schon mal neue A-Säulen ...
 
Also bezahlt ist noch nix, der Chef war ja nicht da und um die A-Säulen, würde es mir sehr leid tun!
Das war nee heiden Arbeit A-Säle mit MT!!!

Also verweigere ich morgen die Zahlung und lass nachbessern oder nimm sie mit und bezahl nix!
Danke
 
und Anwalt nehmen wenn alles reisst. Ich diskutier mit so Leuten gar nicht mehr - ist mir meine Zeit zu schade!
 
B.A. schrieb:
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Rechtsgültiger Vertrag.

Nicht immer ;)

Aber ich würde auch auf ein sauberes Ergebnis bestehen. Erst recht bei 200€ Gesamtpreis! Das werden die wohl hinbekommen oder was...
 
Golf1CabrioHorst schrieb:
und Anwalt nehmen wenn alles reisst. Ich diskutier mit so Leuten gar nicht mehr - ist mir meine Zeit zu schade!

Klasse Aussage! Noch bevor der Inhaber/Chef/Auftragsnehmer was dazu gesagt hat erst mal einen Anwalt und als "so Leute" abstempeln.
Könnte ja sein das der Inhaber nicht jeden 200-Euro-Auftrag mit Hingabe persönlich erledigt und ein Angestellter sich nicht an die Vorgaben gehalten hat. Könnte auch sein das der Inhaber das auch so sieht und Nachbesserung anbietet.....

Schiefgehen kann überall was. Geh Morgen unvoreingenommen zum Inhaber, erklär ihm was nicht passt und warte mal ab was er Dir anbietet.

Gruß Frank
 
Die Säule liegen noch beim Sattler! Leider keine Fotos!
Frank M aus C ( Celle ) kannst du einen guten Sattler empfehlen wenn alle Stricke reißen sollten,
oder bietest du solche Arbeiten an?
 
also laut deutscher gesetzeslage ist es so das werkverträge keinem formzwang unterliegen. also kommt auch mündlich ein werkvertrag nach bgb zu stande, ab § 631.,.,hiermit schuldet dir der auftragnehmer den erfolg des werkes! diesen ist er dir scheinbar schuldig geblieben, du must ihm 2 mal die chance zur nachbesserung geben, erst danach darst du von dem recht der minderung des kaufpreises, oder dem gänzlichem rücktritt vom werkvertrag gebrauch machen. handelte es sich um einen fest vereinbarten termin? dann könnte man das ganze rein rechtlich auch versuchen in die richtung eines fixkaufs zu bringen, danach könntest du sofort vom vertrag zurück treten und ggf auch schadensersatz geltend machen.,.,dann könntest du einen anderen beauftragen und die mehrkosten hat der alte sattler dann zu tragen.

steht alles im bgb!

auch die abnahme von werken ist dort geregelt.

bgb § 631-651

:beer:
 
Frank M aus C schrieb:
Golf1CabrioHorst schrieb:
und Anwalt nehmen wenn alles reisst. Ich diskutier mit so Leuten gar nicht mehr - ist mir meine Zeit zu schade!

Klasse Aussage! Noch bevor der Inhaber/Chef/Auftragsnehmer was dazu gesagt hat erst mal einen Anwalt und als "so Leute" abstempeln.
Könnte ja sein das der Inhaber nicht jeden 200-Euro-Auftrag mit Hingabe persönlich erledigt und ein Angestellter sich nicht an die Vorgaben gehalten hat. Könnte auch sein das der Inhaber das auch so sieht und Nachbesserung anbietet.....

Schiefgehen kann überall was. Geh Morgen unvoreingenommen zum Inhaber, erklär ihm was nicht passt und warte mal ab was er Dir anbietet.

Gruß Frank
Das dachte ich mir auch. Was für eine Mentalität. Unglaublich. Und alles möglichst bevor man überhaupt mit dem Chef gesprochen hat und der etwas dazu sagen konnte. :wall:

Aber Kinders werden ja schon früh entsprechend erzogen, indem man schon mit dem Anwalt zu Elterngesprächen in die Schule kommt.
 
Carbonat schrieb:
Erst recht bei 200€ Gesamtpreis! Das werden die wohl hinbekommen oder was...

Achso, du hast die A-Säule also schon gesehen, weißt auch wieviel Material und Arbeitszeit dabei draufgegangen ist und kannst deshalb beurteilen, daß 100€ pro Stück natürlich völlig überzogen ist. :stupid: :eek: :???:

Ich war's zum Glück nicht, aber ich kann dir so schonmal sagen, daß ICH eine A-Säule, bei der genäht werden muss, nicht für 100€ mache. Denn wenn da MT und (ich vermute) HT drin sind, hat die mit Sicherheit ne SAFTIGE Form.

Mich würden mal Bilder der fertiggespachtelten Säulen interessieren. :beer:

Grüße, Martin
 
bzgl. Werkvertrag bist du aber in der Nachweispflicht, was er hätte machen sollen und du hättest ganzgenau definieren müssen was wie wo, in welcher z.B. RAL Farbe welcher Faden usw. Festigkeit, naja darauf würde ich mich nicht einlassen :)
 
@ bj 1981

sowas klärt man doch aber wenn ich etwas in auftrag gebe, oder nicht? ich hab doch eine vorstellung von dem was ich haben will, bespreche das mit dem auftragnehmer und vereinbare einen liefertermin.


ich bin selber selbstständiger handwerker, meine werkverträge werden auch nur mündlich, bei grösseren sachen schriftlich fixiert. wenn ich säulen abhole vom sattler dann ist die übergabe der säulen auch gleichzeitig die abnahme, nachweispflicht? für was nachweispflicht? es ist ein auftrag nach muster xy erteilt worden, damit bin ich als handwerker den erfolg des werkes dem kunden gegenüber schuldig, so wie er mir nach abnahme des werkes das geld dafür schuldig ist. ( auch das ist eindeutig im bgb festgehalten, was die vergütung und die vergütungsgrundlage an geht ).

ich wollte hiermit auchnur den rechtlicen rahmen festhalten in dem wir uns hier bewegen, das alles mit einem vernünftigen und klärendem gespräch zu regeln sein sollte, ist wohl selbstredend. ausserdem war keiner von uns mit vor ort um die sache wirklich zu beurteilen in welchem rahmen der auftrag denn erteilt worde.

wie gesagt das hier ist nur die gesetliche grundlage auf der das erstellen von werken beruht.

:beer:
 
Jo, bei aller Gesetzeslaberei wird meistens vergessen, dass der Auftraggeber, wie er selber schon bemerkt hat, keinerlei Nachweis seines Auftrages hat. Aufgrund des Gewerbezwecks, den eine Sattlerei so verfolgt, kann man sich zusammenreimen, dass es um das Beziehen der A-Säulenverkleidung geht.

Hier hilft also kein Anwalt und kein Darth Vader sondern wie Frank schon erwähnte, ein vernünftiges Gespräch.

Wobei ich 100 EUR auch als merkwürdig preiswert empfinde...

Patrick
 
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