High Res Player vs. Polizei

450brabus

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Marko
Nabend. Vielleicht hat einer von euch auch schon Erfahrungen gesammelt :

Habe mir aus Neugier mal nen günstigen High Res Player gekauft. Dieser hat die Form und Größe von einem Handy, habe ihn daher auch in meine Handyhalterung gesteckt.

Und ? Wer ahnt es schon ? ;)

Guten Tag, allgemeine Verkehrskontrolle. Wir haben sie beobachtet wie sie ihr Handy während der Fahrt benutzt haben.......

Habe dann, den wirklich netten älteren Polizisten aufgeklärt und ein wenig diskutiert. Dann habe ihm mein Handy gezeigt welches in der Mittelkonsole lag.

Ich durfte ohne Strafe oder so weiterfahren, er meinte selber : Keine Ahnung wie das geregelt ist, aber es ist definitiv kein Handy. Also schönen Tag.

Der junge Kollege der dabei stand war damit nicht so ganz zufrieden, hat aber hinterher auch nichts mehr gesagt.


Kennt da einer die Rechtslage ?

Gruß, Marko
 
§23 StVo regelt das ganz genau. Du hast Glück gehabt keine Strafe zahlen zu dürfen!

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OK. Ich hatte schon gegoogelt, aber nichts passendes gefunden.

So ganz verstehen will ich es nicht da ich den Player weder gehalten oder aufgenommen habe.

Habe lediglich einen Titel weiter geskippt, Handy war ja fest in der Halterung. Autoradios oder Bildschirme die auf den Armaturenbrett montiert sind darf ich ja auch bedienen.

Dann ist es so , hab ich Glück gehabt und ich benutzte weiter das Radio.
 
Lustig… den Alkotester darf man jederzeit befummeln… wenigstens das kommt dann beim besoffen Fahren nicht noch oben drauf… 😂😂
 
Wenn das Gerät in einer Halterung ist und bei der
"zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist", dann ist es zulässig.

Also mal ein Track skippen, ist erlaubt.

Oder habe ich etwas übersehen?
 
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