Strom in Garage

Likos1984

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Hallo Leute,

ich hab da mal eine Frage,vllt betrifft es den ein oder anderen auch.

Ich habe mittlerweile eine geschlossene Garage (doppel Garage,eine Seite gehört mir die andere einem anderen Mieter)

Es gibt in der Mitte der Garage eine Lampe,und zwischen den Toren von drinne eine Steckdose.

Da ich meine Batterien pflegeladen möchte nutze ich logischerweise die Steckdose. Der andere nutzt diese (bisher) nicht.

Mein Vermieter hat das gesehen und ist der Meinung jetzt einen Zähler für die Steckdose zu montieren da es zu viel Strom verbraucht.

Ich habe mit ihm gesprochen und es war bisher so das diesen Strom alle 3 Hausparteien in den Nebenkosten bezahlt haben.

Für die Garage zahle ich 50€ im Monat.
Im Mietvertrag gibt es keine extra Regelung zwecks Garage,nur lediglich das diese 50€ im Monat kostet.

Darf der Vermieter einen Stromzähler montieren und mich das gesondert zahlen lassen,oder sollte/zählt das mit den 50€ die ich Monat zahle?

Ich wäre um jede Antwort dankbar.

Ps: Mir gehts nicht um die 5€ mehr oder weniger im Monat was die Garage dann theoretisch kostet,sondern ums Prinzip da ich ja theoretisch schon "zahle" mit der Garagenmiete...
 
Für was ist die Steckdose denn gedacht?

Schon komisch, dass nur zwei Mieter es benutzen können, aber 3 dafür bezahlen sollen.
Das Licht soll dann weiterhin von allen drei Parteien bezahlt werden? Mich interessiert hier eher, wie er den Zähler installieren will und dann wie er es dann abrechnen möchte.

Abschließbare Steckdosen evtl. noch für euch beide? Das sind doch unnötige Kosten, verstehe manche Leute nicht.
 
Ich verstehe die "Denke" mancher Fuzzis nicht.
Du "zahlst" es weder theoretisch noch praktisch über die Garagenmiete. Du schreibst Doch selbs, dass der Strom in den Nebenkosten getrennt verrechnet wird (über einen gesonderten Zähler gemessen und auf die zwei oder drei Mieter aufgeteilt) und nicht in den 50€ enthalten ist.
Wenn sich jetzt der andere Mieter bei dem Vermieter meldet und Dich als Hauptvebraucher meldet, dann ist es nur Verständlich, das der Vermieter für Dich extra Zähler einbaut und dass es dem anderen Mieter gegenüber nur Fair ist.
Eigentlich hätte ich von dem "Dauerstromfresser" und den Kostenverursacher erwartet, dass er fairerweise mit dem Vermieter/Zweitmietter redet und denenn erklärt, dass er bereit ist die €5, die es mehr kostet (und die er tatsächlich verursacht) übernimmt und sich das Thema mit dem Zähler erledigt.
Aber nein, wir sind doch in D, da geht es um Paragraphenreiteri...

Wenn sich bei mir so ein Mieter gegen den Zähler mockieren würde, würde ich die Steckdose einfach abbauen. Dann wäre das Thema vom Tisch. In dem Mietvertrag steht bestimmt nichts drin, dass es eine Steckdose geben muß. Dann wäre Schluß mit dem Ärger. Und mit dem Pflegeladen ;-)
 
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Der Vertrag darf doch nicht geändert werden?!
Und die Garage muss doch so bleiben wie ich sie gemietet habe.
Ich meine irgendwie sowas mal gelesen zu haben.

Mir gehts ja auch wie gesagt nicht um die 5€ (wenn überhaupt) sondern eher darum ob es vllt ein Gesetz oder sonstiges gibt das sowas über die Miete (Garagenmiete) abgerechnet wird.

Sonst könnte man ja jetzt auch anfangen das Licht gesondert abzurechnen,was eigentlich in der Miete immer mit drin ist,so viel ich weiss. Denn die Garage habe ich wie gesagt so vor gefunden...


Edit: Ich bezweifle das 3-4x im Monat Pflegeladen über 5€ kostet.
 
Wenn Dich die 5€ nicht stören, dann wozu die ganze Fragerei und Sinn des Threads? Warum stört Dich dann der dedizierter Zähler und wozu die Fragen zum Gesetz?

Und Licht ist nicht "in der Miete" sondern wird gesondert als Stromrechnung abgerechnet (gesondert nach Verbrauch gemessen, gerechnet und in den Nebenkosten aufgeschlagen)


Schaue Dir Deine Nebenkostenabrechnung, Es sieht so aus, als ob Du sie noch nicht gesehen/verstanden hasst.

Und den Mietvertrag auch nicht, da steht nichts von der Anzahl der Steckdosen ;-)
 
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Kauf Dir doch einfach einen Zähler im Baumarkt, und klemm ihn vor die Steckdose.
Dann haben Du und der Vermieter Eure Ruhe, und es kann Dir keiner was Nachsagen, dass Du Strom "geklaut" hast.
Sprich das einfach mit dem Vermieter ab, und Du zahlst z.B. 1x im Jahr die paar Kröten.
 
@MisterCool: Manchmal gehts einfach nur ums Prinzip!
Vllt gibt es ja ein Gesetz welches besagt Strom für Licht in Garage MUSS in der Garagenmiete mit drin sein. Wieso sollte ich mich dann "verarschen" lassen?

Sowieso gibt es bei Garagen andere Gesetze als bei einer normalen Wohnung. Z.b. Kündigungsfristen.

Stell dir mal vor du beziehst eine Garage mit Elektronischer Garagenöffnung und den nächsten Monat klemmt der Vermieter den Strom ab und sagt das du manuell öffnen sollst. Sowas geht auch nicht weil du die Garage so nutzen darfst wie du sie vorgefunden hast!


Wie man "in der Regel" seine jeweilige Rechnung bezahlt ist mir seit Jahren klar.

Den Ton den du in deiner Message hast ist fürn Arsch! Sorry für die Wortwahl,ist aber so.
Wenn du deinen Senf nicht ordentlich abgeben kannst dann pack ihn auf die Wurst!
Du gehst total auf kontra anstatt etwas Sinnvolles zum Thema beizutragen!


@ Passarati: Letzendlich werde ich das so machen wahrscheinlich damit es keine Missverständnisse gibt. Dann haben alle Ruhe und gut
 
Deine Wortwahl stört mich nicht im geringsten (ich mag klare Aussagen) dafür um so mehr solche Geisteshaltung:

@MisterCool: Manchmal gehts einfach nur ums Prinzip!
Vllt gibt es ja ein Gesetz welches besagt Strom für Licht in Garage MUSS in der Garagenmiete mit drin sein. Wieso sollte ich mich dann "verarschen" lassen?

Wenn hier einer die anderen Veraschen will, dann bist Du es, denn Du bist derjenige, der den erhöhten Stromverbrauch/Kosten auf die Anderen abwälzen will.

Und erzähle nichts von Prinzipien. Ich glaube nicht, dass Leute plötzlich so ein neues Hobby entdecken und sich für Mietsrecht interessieren, nur weil es so spannend und unterhaltsam ist. Deine bisherigen Aussagen zeigen doch deutlich, worauf Du hinaus willst und wie Deine Geisteshaltung dazu ist.

BTW. Stell Dir vor, Du schliesst anstatt eines Ladegerätes eine Elektroheizung an, damit deinem BMW nicht zu kalt wird. Die frisst Strom für 200€/Monat. Erwartest Du, dass sie in den 50€ Miete drinn sind oder von den anderen Mietern per Umlage mitgetragen werden?
Das nenne ich Veraschung, bloß diesmal etwas grösser, als die mit den 5€. Aber das Prinzip ist das gleiche.
Soviel zum Thema Prinzip :)
Meiner Meinung nach, es war sinnvoller Beitrag, auch wenn für manche etwas "unbequem". Denke dran, man soll keine Frage stellen, wenn man ungewünschte Antworten nicht vertragen kann. Es gibt nicht nur "Schulterklopfer"
 
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Gab schon oft genug Diskussionen wegen Garagen in den Zeitungen. Vom Gesetz her ist es ein Abstellraum für einen KFZ und dazugehörige Sachen (Reifen etc).
Strom gehört idR nicht zum Umfang, und sofern nicht im Mietvertrag geregelt, hat man auch keinen Anspruch darauf.
Hat man Strom, und nutz diesen im Rahmen, gibt es auch eigentlich keine Probleme.
Ob und wie der Vermieter festgestellt hat das "zuviel" Strom verbraucht wird, gute Frage, irgendwo scheint er es wohl gemerkt zu haben.
Ein geeichter 230V Zwischenzähler kostet sage und schreibe 30€, im Großhandel für um die 20€.
Im eigenen Interesse sollte man gucken einen Konsens zu finden, und wenn eh nur Ladegerät und co genutzt wird, würde ich kein Problem damit haben so einen Zähler verbauen zu lassen.
Er kann die Kosten absetzen, und jeder hat seinen Frieden.
In deiner Wohnungsmiete ist ja auch kein Strom oder andere selbstzutragenden Nebenkosten inkludiert.
 
Ein geeichter 230V Zwischenzähler kostet sage und schreibe 30€, im Großhandel für um die 20€.

Hast du da mal ein Beispiel? Mir bekannte MID-konforme (also geeichte) Wechselstromzähler zu Abrechnungszwecken von z.B. Finder oder Eltako liegen so um die 70 bis 90 Euro. Hinzu kommt, dass die Eichung immer nur für 6 Jahre gültig ist und der Zähler anschließend ausgetauscht werden muss.

Diese regelmäßig anfallenden Kosten sind lt. Betriebs- bzw. Nebenkostenverordnung auch vom Mieter zu zahlen. Es sind also nicht nur die reinen Verbrauchskosten, die in Rechnung gestellt werden.
 
Ein einfacher Wechselstromzähler kostet selbst bei amazon nur 30€, und die Eichung ist 16 Jahre lang gültig.
Wechselstromzähler 10(40)A geeicht für Verrechnungszwecke zugelassen (max. 9,2kW) von EB17
Das Protokoll der Eichung, wenn man es will/braucht, kostet fast genausoviel wie der Zähler selbst :lolschild:
Dieser ist aber auch nicht für die Hutschiene gedacht im Sicherungskasten, sondern für eine Zählerplatzmontage.
Man kann aber auch erfinderisch sein und es einfach auf einem Brett montieren.
Die Anschlüsse kann man ja selbst verplomben damit der/die Mieter/-in sich nicht dran zu schaffen machen.
 
Ja, ok. An die alten mechanischen Drehscheibenzähler hatte ich gar nicht mehr gedacht und würde mir so'n Klotz als Zwischenzähler auch nicht mehr verbauen. Aber für den o.g. Verwendungszweck in der Garage durchaus brauchbar und zugelassen.
 
Gibt viele Möglichkeiten, ist halt nur eine Variante.
Son kleine Eltakozähler ist natürlich auch nicht schlecht, aber halt auch deutlich teurer.
 
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