Versandhändler müssen Versandkosten beim Widerruf ersetzen

sideshowbob

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Moin!

... sicherlich ists für den ein oder anderen hier interessant! :D
Goonie schrieb:
Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH entschieden (Aktenzeichen C-511/08).

http://www.heise.de/newsticker/meld...ndekosten-beim-Widerruf-erstatten-978651.html
 
Gilt natürlich nur, wenn die komplette Bestellung zurückgeht und nicht nur Teile davon.
 
Ich hab's erwartet :D

Den Händlern gegenüber leider nicht so nett.

Grüße

Flo
 
Heisst das jetzt, dass ich die versandkosten die ich bei der bestellung gezahlt habe zurückbekomme oder nur das ich beim rückversand nix zahlen muss?
 
Widerrufsrecht - wenn du die Teile innerhalb 14 Tagen nach Erhalt doch nicht willst.

Grüße
 
Shadow-Man schrieb:
Heisst das jetzt, dass ich die versandkosten die ich bei der bestellung gezahlt habe zurückbekomme oder nur das ich beim rückversand nix zahlen muss?

Beim Widerruf ja.

Grüße

Flo
 
Der Händler wird sich freuen.... Verkauft Ware, die er gebraucht zurück bekommt und muss auch noch für den (unnötigen) Versand blechen.

Wo soll das denn hinführen?????

Mal spasseshalber: Ich bestelle in 27 verschiedenen Bestellvorgängen Ware, die ich einzeln zu jeder Bestellung gehörig, zurückschicke, aufgrund meines Widerrufes. Dem Verkäufer entsteht also ein Schaden von 27x6,90 Euro?! (ja, sofern jeder Versand 6,90,- Euro gekostet hat)

Ich wende mich gleich mal an die kleinen Händler in der Gegend und ärgere diese ein wenig.... :wall:
 
Zum Glück zahlt man als Händler nicht die Versandkosten in der Höhe wie es der Endverbraucher tut ;)

Gruß Dirk, selbst in einem Onlineshop arbeitend.
 
Ich muss einfach nur lachen wenn ich lese wie sich die Leute um Ihre "Rechte" kümmern,und dann irgendwie schon im Voraus denken wie sie beim nächsten Kauf ihre Rechte gelten lassen können.
 
Also ich bin nicht "Quelle" oder "Bon Prix"

(Ach bestellen wir erstmal 5 verschiedene 16,5cm Kompos, und schicken dann zurück was nicht gefällt)
 
HI,

das geilste was ich gehört habe.
Erzählte mir mein Händler !!
Bestellte einer ein Radio.
Kam nach ein paar Tagen zurück, nicht angenommen !
Soweit nicht ungewöhnlich.
Jetzt kommt´s.
Er ruft den Kunden an und fragt nach was los ist.
Der sagt nur , ein anderer Händler war schneller mit der Lieferung.
Bestellt bei mehreren und der schnellste gewinnt.
Das ist doch echt daneben oder !!??

trimode
 
Das ist doch ganz einfach, die Händler werden (für alle) die Preise erhöhen, ein großes DANKE SCHÖN an solche Leute!
 
Was man den Händlern auch nicht übel nehmen kann wie ich finde.
Bei mir geht sehr selten mal was zurück. Einzig ab und an mal Bekleidung die es bei mir in keinem Laden gibt und die dann einfach zu groß oder klein ausfällt.

Und das man bei mehreren Händlern bestellt und das erste nimmt ist doch total dumm. Man hat doch dann mehr arbeit, wenn man die Sachen wieder zurücktragen muss.
Klar kann man die Annahme verweigern, aber wenns jemand anders annimmt hat man mehr arbeit.



Gruß Christian
 
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW war das unzulässig, denn nach der europäischen Fernabsatzrichtlinie dürften Verbrauchern, wenn überhaupt, nur die Kosten für die Rücksendung auferlegt werden.

Der Käufer bekommt die Versandkosten zurück, muss aber die Kosten für den Rückversand zahlen, also zahlt jeder Quasi einmal Versand und wie der Bärtige schon geschrieben hat zahlen Händler weitaus weniger.
 
... und ich darf dann als Kunde solche Leute mitfinanzieren, da ich dann auch den erhöhten Preis zahlen darf, wirklich eine tolle Idee! Warum gibt es für solche Leute keine schwarzen Listen?
 
Ganz ehrlich, ich finds in Ordnung...
So werden die Preise im Internet endlich mal bisschen fairer gegenüber den normalen Ladeninhabern...
Der eine zahlt eben seine Miete usw, der andre hat nun öfter mal Versandkosten zurückzuerstatten...
Sollte jeder mit leben können und auch der Kunde vllt. mal drüber anchdenken ob er nicht andre auch leben lassen möchte... Selbst möchte man ja auch nicht mit nem Minigehalt nach Hause kommen...

MfG Björn
 
Ähm Björn....eine Halle kostet auch "bisschen" Miete ;)

Die Hinsendekosten erstatten ist so ne Sache, aus Kundensicht super.
Aber die erbrachte Leistung wurde ja erfüllt...wieso soll es dafür unbedingt Geld zurück geben?
Wenn man in die Stadt fährt und dann im Laden denkt "ach ne so gut isses doch nicht" kann ich doch auch nicht zum Verkäufer gehen und sagen "bitte gib mir das Geld für den Sprit/Parkhaus, der Kram gefällt mir nicht" ;)

Ich denke, dass aufgrund dieses Urteils die Rücksendekosten bzw. das Widerrufsrecht nochmal geändert wird.
 
NEO123 schrieb:
Aber die erbrachte Leistung wurde ja erfüllt...wieso soll es dafür unbedingt Geld zurück geben?
Wenn man in die Stadt fährt und dann im Laden denkt "ach ne so gut isses doch nicht" kann ich doch auch nicht zum Verkäufer gehen und sagen "bitte gib mir das Geld für den Sprit/Parkhaus, der Kram gefällt mir nicht" ;)

Sehe ich auch so! :thumbsup:

Die "ich-bestelle-mal-und-schick-es-wieder-zurück-wenn-es-nicht-gefällt" Mentalität wirkt inflationär auf die Verantwortung für die eigenen Willenserklärungen/Kaufentscheidungen....

Viele haben gar kein Respekt mehr vor dem eingenen(!) Wort!

Sieht man auch sehr deutlich hier im Forum, es werden (rechtlich verbindlliche) Zusagen gemacht und dann... "hm-mir-ist-was-dazwischen-gekommen-muss-diesen-Monat-noch-das-das-das..." :hammer: :ugly:
 
Sorry Christian, aber ein Ladengeschäft ist miettechnisch doch noch etwas teurer wie eine reine Lagerhalle...
Haben genug Fläche von beidem zur Vermietung^^
Und ne Ausstellung kostet eben auch noch bisschen was, genau der Punkt wird von den Hin- und ggfs. Rücksendekosten gedeckt... Ebenso die Kosten für Personal, was man in Ladengeschäften eben im Gegensatz zu Online-Shops vermehrt braucht...
Die persönliche Inaugenscheinnahme wird eben durch das Zusenden ermöglicht, dafür hat eben der Kunde nicht zu bezahlen... Im Laden hängen ja auch nicht nur Bilder der Produkte^^
So wird der Wettbewerb wieder für alle etwas fairer, ganz im Sinne von "Support your local Dealer", wie es doch gerade hier im Forum ständig gepredigt wird...

MfG Björn

P.S.: Und trotzdem bestell ich auch mal wieder was bei dir Christian...und behalts sogar^^
 
Naja, effektiv gesprochen bedeutet das Urteil beinahe schon das Aus für den Handel mit Kleinartikeln im einstelligen Euro-Bereich, da die Kosten nicht mehr kalkulierbar sind... :ugly:
 
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