CD-Kopien - Was ist erlaubt?

Tadzio

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N'Abend!

Ich wollte mal Know-How zusammentragen: In welchem Rahmen ist das Kopieren von CDs erlaubt?

Nach meiner Kenntnis gibt es immer noch das Recht auf private Kopien, solange kein Kopierschutz dafür überwunden wird!
D.h. ich darf von gekauften und geliehenen CDs Kopien für mich anfertigen und diese auch an Freunde verschenken.

Die EU will dieses Recht zwar kippen, aber die Bundesregierung plant angeblich eine Gesetzesvorlage, die dem bisherigen Recht entspricht.


Was habt ihr für Informationen? Ist das soweit korrekt?


Mit freundlichem Gruß aus Hamburch
a_cd18.gif
Tadzio

Denke immer daran, daß auf der anderen Seite ein MENSCH sitzt!!!

Täglich BILDBlog...
 
N'Abend Tadzio

hab zwar keinen Verweis auf stichhaltige Angaben,
aber soweit mir bekannt is darf man im privaten Rahmen Kopien anfertigen,
allerdings nix dafür Verlangen (auch nicht für den Rohling?!).

Und man darf keinen evtl. vorhandenen Kopierschutz umgehen.


Gruß JoE, der eh alles Original hat
 
Wie schaut es aus, wird als umgehen des Kopierschutzes folgendes angesehen:

Ich lege die CD in Laufwerk A und es wird gesagt Kopiergeschützt nur hörbar wenn man das mitgelieferte Programm nutzt(Tracks können nicht auf den PC kopiert werden)

Nun lege ich die CD in Laufwerk B, das Programm zum konvertieren der Files in MP3 (das Programm kann keinen Kopierschutz umgehen) ist weiterhin an und nun funktioniert das umwandeln und Speichern auf den PC


Soweit ich weiß ist selbst das Verschenken von privaten Kopieen an Freunde nicht erlaubt, für den privaten darf man allerdings Kopien anfertigen(CD´s können ja mit der Zeit verkratzen / einige CD´s werden nach einigen Jahren unbrauchbar / für den Fall das einem die CD geklaut wird).



Ein paar Links zu entsprechenden Gesetzen und Paragraphen wären vielleicht hilfreich, damit diese Diskussion sachlich bleibt.
 
Es kommt auch auf den Brenner an!

Wenn der kein Problem hat mit gewissen Kopierschutzmechanismen, Du sie also nicht bewußt umgehst, bist Du auch im rechtlich grünen Bereich.
Es gibt so einen oder 2 Brenner, die mit ernsthaft normalen Programmen mit einigen Kopierschutzmechanismen keinerlei Problem haben.
 
hallo,

also in der schweiz ist solches bekannt:

- kopien für den privaten gebrauch dürfen gemacht werden. freunden, und verwandten darf man auch cds schenken.

- kopierschutz ist rechtlich gar nicht erlaubt. das heisst, dass man sie auch umgehen darf. ich sehe auch nicht ein wieso die firmen "kopierschutz" intergrieren...? freunde von mir hatten probleme mit abspielen der cds, zuhause und im auto...für mich blödsinn.

mein stand der dinge. ;)
 
@Tylon: Alle "richtigen" Plextors haben zbsp. ne nette Funktion die heisst "Read only first session" oder so ähnlich. Es wird also ein audio-player imitiert, der auch nur die erste Session lesen kann :)

Da sehen sämtliche Kopierschütze die ich kenne wie spielzeug aus :D

In der Schweiz ist das umgehen von Kopierschützen "noch" erlaubt. Da ist allerdings etwas im Gange. Kopien dürfen immer noch für Private Zwecke gemacht werden, sogar dem engsten Freundeskreis verteilt werden. WAS aber NICHT geht, ist das online Stellen und zu Verfügung stellen für jedermann...

Grüssle Weingeist
 
Klasse ANSAGE(n!) !
D A N K E !

BESTE Grüße..
Bin "gespannt" was hier noch kommt..... ( im Thread .... )


Anselm
 
Soweit ich es weiß darf man, solange man den Kopierschutz nicht umgeht, das Medium kopieren.
Aber Maximal 10 Kopien an Freunde und Bekannte weiter geben.
 
wikipedia spiegelt meinen kenntnisstand wieder:
http://de.wikipedia.org/wiki/Audio-CD

oder auch:
"Nach dem neuen deutschen Urhebergesetz ist es verboten, „wirksame technische Maßnahmen“, die das Kopieren verhindern, zu umgehen. Was hierbei „wirksam“ bedeutet, ist jedoch unter Experten erheblich umstritten. Darüber hinaus gilt dieses Verbot gemäß § 69a Abs. 5 UrhG nicht bei Computerprogrammen. Grundsätzlich erlaubt ist das Wiederaufnehmen von Musik.

Unter Umständen ist das Einbringen eines Kopierschutzes, der die legale Privatkopie nicht zulässt, auch nach § 303b StGB (Computersabotage) strafbar, da hiermit Daten unterdrückt werden, die dem Nutzer nach dem Urhebergesetz zustehen. Klarheit werden aber letztlich nur die Gerichte oder klarere, revidierte Gesetzestexte bringen können.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Neuregelungen des UrhG richtete, nicht zur Entscheidung angenommen und den Beschwerdeführer auf den Rechtsweg verwiesen. BVerfG, Beschluss vom 25.07.05, Az.: 1 BvR 2182/04"

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz

übersetzt heißt das in meinen augen (die älter und trüber werden):
ein wirksamer kopierschutz darf nicht umgangen werden. wirksam ist er so lange, wie man spezielle (imho digitale) methoden benutzen muss um ihn zu umgehen. eine grauzone scheint beim abspielen auf einem normalen cd-player und dem abgreifen des analogen signals zu bestehen. ein analoges signal braucht es ja um "was zu hören". also gibt es in diesem moment aus der natur der dinge heraus keinen wirksamen schutz mehr. allerdings dürfte diese analoge art kaum einem klangfuzzi genügen.
 
Weingeist schrieb:
@Tylon: Alle "richtigen" Plextors haben zbsp. ne nette Funktion die heisst "Read only first session" oder so ähnlich. Es wird also ein audio-player imitiert, der auch nur die erste Session lesen kann :)

Da sehen sämtliche Kopierschütze die ich kenne wie spielzeug aus :D


Genau diese ein oder zwei Brenner hab ich gemeint ;)
 
Weingeist schrieb:
@Tylon: Alle "richtigen" Plextors haben zbsp. ne nette Funktion die heisst "Read only first session" oder so ähnlich. Es wird also ein audio-player imitiert, der auch nur die erste Session lesen kann :)

Da sehen sämtliche Kopierschütze die ich kenne wie spielzeug aus :D

Hi Urs

Leider nicht alle! Cactus Data Shield bleibt erhalten. Dabei sind schon Unmengen von unkorrigierbaren C2 Fehlern auf der Original-CD enthalten. Was zum Aussteigen normaler PC-Laufwerke führen soll.

Schon das Original-Musikmaterial ist dabei so vergewaltigt, daß beim normalen Abspielen ständig interpoliert werden muß! Dem Erfinder sollte man die Eier abbeißen!
:abgelehnt:



Mit freundlichem Gruß aus Hamburch
a_cd18.gif
Tadzio

Denke immer daran, daß auf der anderen Seite ein MENSCH sitzt!!!

Täglich BILDBlog...
 
Hallo,

Neulich habe ich gelesen, dass bereits der Aufdruck: "Diese CD ist kopiergeschützt" ausreicht, um den Tatbestand "Umgehung einer Kopierschutzmaßnahme" zu erfüllen. Habe aber jetzt leider die Quelle nicht gefunden. So finden sich im Register der c't mit "Un-CDs" auch jede Menge Exemplare, die zwar den Kopierschutzhinweis auf dem Cover haben, sich aber von 100% der User ohne spezielle Tools kopieren ließen.

Das Register kann ich übrigens nur empfehlen, dort kann man auf die schnelle nachschlagen, ob eine CD kopiergeschützt ist: http://www.heise.de/ct/cd-register/default.shtml

Mir persönlich gehen diese ganzen Kopierschutzmaßnahmen tierisch auf die Nerven! Mein Bruder zieht bei Bedarf jedes Album als MP3-Datei mit Cover und allem drum und dran in 30 Minuten aus dem Netz und der ehrliche Käufer mit Qualitätsbewusstsein hat nichts als Ärger. :wall:

Wenn ich mir eine CD gekauft habe, wird sie zuerst mal kopiert für's Auto. Funktioniert das nicht, geht sie umgehend zurück. War bis jetzt erst 2x der Fall, aber die CDs wurden anstandslos zurückgenommen.


Viele Grüße,
Olli
 
Es heisst ja "wirksamer Kopierschutz" - Wenn ein Kopierschutz wirksam ist, ist es egal ob es verboten ist oder nicht - man kann es ja eh nicht kopieren..... ist er nicht wirksam, ist es auch nicht verboten... :ugly:

=> das erinnert mich stark an den Barbier von Sevilla :lolschild:

Es gibt aber einen "wirksamen Kopierschutz" die im grunde auf allen CDs aus den Charts vorhanden ist: Schlechte Musik in schlechter Aufnamequalität - sowas kopiert man einfach nicht - schade um jeden Rohling...

Kaufe selbst keine CDs mit Kopierschutz - mag auch keine Kopien von "Un-CDs"... Das letzte was ich mir als Tonträger zugelegt hab sind 4 alte Kate-Bush-LPs :D
 
@Tadzio: Also ich glaube nicht, das es nicht möglich ist. In Verbindung mit einer alten EAC-Version welches in Härtefällen noch den TOC selber kreiert... ;) Man gebe mir eine CD, sonst glaub ich das nicht :D Wobei ich stark bezweifle, dass mir die Musik gefällt die mit diesem Schutz versehen ist ;)

Grüssle Weingeist
 
Soundscape schrieb:
=> das erinnert mich stark an den Barbier von Sevilla :lolschild:

Das Entscheidungsproblem mit dem Barbier von Sevilla:

"Der Barbier rasiert alle Männer, nur nicht die, die sich selbst rasieren. Rasiert der Barbier sich selbst?"

Dies ist ein Paradoxon. Mit Hilfe eines Widerspruchsbeweises kann man leicht eroieren, dass es so einen Barbier nicht geben kann.


es gibt aber ganz ganz tolle sachen: zB ein programm dass den (flüchtigen) speicher des rechners ausliest (RAM, cache wäre auch denkbar) und die beim abspielen darin enthaltene musik extrahieren kann. so kann man auch von DRM geschützen WMAs oder von itunes aus "kopieren" auf mp3.
allerdings kopiert man ja nicht, sondern man liest nur seinen speicher aus. man umgeht damit keinerlei kopierschutz, technisch gesehen greift man ja das ausgabesignal ab, nur eben bevor es den rechner verlässt und während es noch digital ist.

und wer sich mit rechnern ein wenig auskennt weiss, dass es komplett speicherlose CPUs nicht so schnell geben wird und damit IMMER die möglichkeit besteht, ALLES digital auszulesen und diese information im gewünschten format zu speichern.

ein hoch auf die informatiker :)

des weiteren hat die bisherige rechtssprechung ergeben, dass bis zu 7 privatkopien (ein und desselben tonträgers) nicht strafrechtlich verfolgt werden, dies gilt auch, wenn die kopien unentgeldlich an freunde weitergereicht wurden.


mfg didan
 
Hallo Leute, hier mal noch eine kleine Ergänzung für die Schweizer unter uns!

Fast-Narrenfreiheit für P2P-User
Die Stiftung für Konsumentenschutz hat eine Handlungshilfe für das CD/DVD-Kopieren und die Tauschbörsen-Nutzung veröffentlicht.
Mit der Handlungshilfe "CDs brennen und Tauschbörsen" hat die Stiftung für Konsumentenschutz einen Leitfaden veröffentlicht, der zeigt, was in der Schweiz erlaubt ist. Anders als in vielen Ländern Europas geniessen Schweizer User grosse Freiheiten. Auch mit der anstehenden Revision des Urheberrechts dürfte sich daran nur wenig ändern. Das fünfseitige PDF-Dokument behandelt eingehend die wichtigsten Szenarien, bei denen man mit dem Gesetz in Konflikt geraten könnte.
– Musik-CDs und Film-DVDs kopieren: Auch unter dem neuen Urheberrecht dürfen Filme und Audio-CDs für den Eigengebrauch oder den Freundes- und Bekanntenkreis kopiert werden.
– Umgehung von Kopiersperren: Heute ist der Einsatz sowie das Verteilen von Kopiersperre-Umgehungswerkzeugen legal. Mit dem neuen Urheberrechtsgesetz soll die Herstellung sowie der Vertrieb derartiger Tools untersagt werden, nicht jedoch deren Nutzung. Wer sich also aus dem Web einen Kopierschutzknacker besorgen kann, darf diesen auch einsetzen.
– Kopierprogramme der Handyhersteller: Eine Sonderrolle nehmen offensichtlich die Kopierprogramme der Handy- und MP3-Player-Hersteller ein, welche Kopiersperren meist ebenfalls umgehen: Da deren primäres Einsatzziel aber die Sicherstellung der Interoperabilität sei, wird davon ausgegangen, dass sie auch unter dem neuen Urheberrecht weiterhin vertrieben werden dürfen.
– Download von Musik- und Film-Dateien: Unabhängig davon, ob es sich um legale oder illegale Angebote handelt, dürfen Audio- und Video-Files nach wie vor von Tauschbörsen heruntergeladen werden.
– Upload von Musik- und Film-Dateien: Das zur Verfügung stellen von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist nach wie vor nicht erlaubt. Die Handlungshilfe warnt insbesondere vor P2P-Clients, die Uploads ermöglichen, während der Download noch im Gange ist. Viele Tools stellen keine Möglichkeit zur Verfügung, den Upload zu unterbinden. Allerdings existieren für diverse Clients sogenannte Leecher-Modifikationen, welche eine Upload-Sperre dennoch ermöglichen. (rd)

Quelle: http://www.infoweek.ch/news/NW_single.c ... 5651&sid=0

Grüsse Weingeist
 
Schön, dass es noch Länder gibt, die (zumindest in diesem Fall) auf Aufklärung anstatt Angstmache mit Halbwahrheiten setzen :thumbsup:

Gruß, Mirko
 
didan schrieb:
Soundscape schrieb:
=> das erinnert mich stark an den Barbier von Sevilla :lolschild:

Das Entscheidungsproblem mit dem Barbier von Sevilla:

"Der Barbier rasiert alle Männer, nur nicht die, die sich selbst rasieren. Rasiert der Barbier sich selbst?"

Dies ist ein Paradoxon. Mit Hilfe eines Widerspruchsbeweises kann man leicht eroieren, dass es so einen Barbier nicht geben kann.


es gibt aber ganz ganz tolle sachen: zB ein programm dass den (flüchtigen) speicher des rechners ausliest (RAM, cache wäre auch denkbar) und die beim abspielen darin enthaltene musik extrahieren kann. so kann man auch von DRM geschützen WMAs oder von itunes aus "kopieren" auf mp3.
allerdings kopiert man ja nicht, sondern man liest nur seinen speicher aus. man umgeht damit keinerlei kopierschutz, technisch gesehen greift man ja das ausgabesignal ab, nur eben bevor es den rechner verlässt und während es noch digital ist.

und wer sich mit rechnern ein wenig auskennt weiss, dass es komplett speicherlose CPUs nicht so schnell geben wird und damit IMMER die möglichkeit besteht, ALLES digital auszulesen und diese information im gewünschten format zu speichern.

ein hoch auf die informatiker :)

des weiteren hat die bisherige rechtssprechung ergeben, dass bis zu 7 privatkopien (ein und desselben tonträgers) nicht strafrechtlich verfolgt werden, dies gilt auch, wenn die kopien unentgeldlich an freunde weitergereicht wurden.


mfg didan

dazu fällt hier nochetwas auf. Unter vielen Linux-Versionen (meistens die älteren) funktioniert DRM meist garnicht. Ebenso läuft es mit den meisten Kopierschutzvarianten. Da der Großteil derer rein digital ist (also erst greift sobald ein Rechner ins Spiel kommt) prallen da sehr viele an alten Linux-Versionen ab. Solaris, Zeta, React OS und Konsorten, können oft sogar per Live-CD geladen werden und werden von etwa 95% aller gängigen Kopierschutzmaßnahmen (Software-seitig natürlich) peripher tangiert.

Da kommt die Sache mit dem "wirksam" natürlich sehr schnell wieder ins Gespräch. Welcher Kopierschutz ist wo wirksam? Um eine Rechtssprechung zu ermöglichen muss man sich ja auch "wirksam" und "unwirksam" einigen können. Depending on OS ist das wohl nicht so einfach. Und wer glaubt dass die deutsche Rechtssprechung das Paradoxon mit dem "wirksam" so hinnimmt glaubt wohl auch noch an den Weihnachtsmann.

btw ich kopier keine CDs. Im Auto liegen die Originale.
 
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